Ingersheim Hoffen auf ein Förderprogramm

Von Jörg Palitzsch
Auch die SKV-Halle gehört zu den Gebäuden im Sanierungsgebiet, die ab 2026 offiziell überholt werden sollen. Foto: /Oliver Bürkle

Der Gemeinderat nimmt einen neuen Anlauf für die Entwicklungsmöglichkeiten in Großingersheim. Mit der Entscheidung wird im Frühjahr 2026 gerechnet.

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung eine aktualisierte Fassung des „Gebietsbezogenen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (GISEK) für die Ortsmitte Kleiningersheim und die Ortsmitte Großingersheim beschlossen. Das Konzept dient auch als Grundlage für einen Wiederholungsantrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm mit Schwerpunkt auf Großingersheim. Inklusive einer überarbeiteten Gebietsabgrenzung und einer Kostenanpassung, wie Marlen Herweck vom federführenden Stuttgarter Büro Reschl in der Sitzung erläuterte.

Zweiter Anlauf

Während Kleiningersheim im Mai 2024 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde, ging Großingersheim zunächst leer aus. Dort soll nun ein zweiter Anlauf gestartet werden. In Kleiningersheim ist das Programm gut angelaufen. Die Satzung für das Sanierungsgebiet trat Ende 2024 in Kraft, erste Grundstücke wurden erworben. Zusätzlich stellte die Gemeinde Förderanträge für soziale Projekte wie den künftigen „Begegnungsort Hessigheimer Straße 2“, die ehemalige Filiale der VR-Bank.

Für Großingersheim wurde das Entwicklungskonzept inzwischen nachgeschärft. Neben einer angepassten Gebietsabgrenzung enthält es nun auch konkrete Maßnahmen für die Ortsmitte. Das aktualisierte Untersuchungsgebiet wird im Westen durch die Wilhelmstraße begrenzt, südlich verläuft es entlang der Marktstraße und umfasst das „Innere Ei“ entlang der Schöllgasse. Das Sanierungsgebiet zieht sich von hier entlang des Pflasters bis zur Karl-Braun-Straße. Im nord-westlichen Bereich des Gebietes umfasst das Sanierungsgebiet die Schillerstraße bis zur Ludwig-Jahn-Straße und verläuft weiter über die Goethestraße. In das Sanierungsgebiet wurde nun der Bauhof aufgenommen, ebenso private Gebäude am Pflaster, der sanierungsbedürftige Mörikekindergarten, die SKV-Halle und Vorhaben im sogenannten „Inneren Ei“, der neuen Ortsmitte. Ziel ist es, die Sanierungen ab 2026 offiziell zu starten. Dabei geht es nicht nur um bauliche Verbesserungen, sondern auch um eine klimaangepasste und nachhaltige Weiterentwicklung des Ortskerns. Während man in Kleiningersheim auf 5,1 Hektar vor allem soziale Strukturen stärken möchte, will man in Großingersheim auf insgesamt 17,2 Hektar die Innenentwicklung und die Reaktivierung innerörtlicher Flächen vorantreiben.

Finanzierungsübersicht vorgelegt

Vorgelegt wurde auch eine Kosten- und Finanzierungsübersicht. So sind für Ordnungsmaßnahmen insgesamt 3,2 Millionen Euro vorgesehen, darunter die Neugestaltung des Hindenburgplatzes, dazu kommen Erschließungsmaßnahmen in der Markt- und Goethestraße mit 1,8 Millionen Euro. Für den Bauhof sind 300.000 Euro veranschlagt, für die SKV-Halle 1,8 Millionen und den Mörikekindergarten 510.000 Euro. In Summe belaufen sich die Ausgaben laut Plan auf 7,5 Millionen Euro, was dem benötigten Förderrahmen entspricht. 60 Prozent sind als Finanzhilfen eingerechnet, verbleibt ein Gemeindeanteil von 40 Prozent, gleich drei Millionen Euro.

Verkauf des Alten Rathauses

Martina Spahlinger (MiT) ging alles viel zu schnell, die Maßnahmen seien in Großingersheim „viel zu weit gegriffen“. Bürgermeisterin Simone Lehnert sah dies nicht so. Im Gemeinderat müsse man überlegen, welche Projekte man angehen möchte, „aber dies geht nur mit Fördergeldern.“

Auf Nachfragen sagte sie, ein Abbruch der ehemaligen Aussegnungshalle in Großingersheim sei eine Option. Auch sei es richtig, dass das alte Rathaus in Kleiningersheim zum Verkauf anstehe. Der Grund: Man müsse sich von kommunalen Liegenschaften trennen, weil man in Ingersheim viele Pflichtgebäude unterhalten müsse. Und jeder Schritt im Rahmen des Entwicklungskonzepts werde sowieso im Gemeinderat diskutiert und beschlossen. Ob dies so gelingt, entscheidet sich im Frühjahr 2026. Dann fällt die Entscheidung über die Aufnahme in das Förderprogramm. Bei einer Zusage können dann nicht nur kommunale Projekte, sondern auch private Sanierungsvorhaben mit Landesmitteln unterstützt werden.

 
 
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