Ingersheim „In den Beeten II“ Grundstück wird versteigert

Von Jörg Palitzsch
Im Neubaugebiet „In den Beeten II“ in Ingersheim geht es voran. Ein Mehrfamilienbauplatz wird nun per Bieterverfahren versteigert, so hat es der Gemeinderat am Dienstagabend beschlossen. Dieses Vorgehen hat der Rat allerdings nicht für alle Bauplätze vorgesehen. Foto: /Oliver Bürkle

Der Ingersheimer Gemeinderat vergibt in seiner jüngsten Sitzung am Dienstagabend im Neubaugebiet „In den Beeten II“ einen Bauplatz im Bieterverfahren.

Mit einem Mehrheitsbeschluss hat der Ingersheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am Dienstagabend grünes Licht für ein Bieterverfahren für einen rund 1600 Quadratmeter großen Mehrfamilienbauplatz im Gebiet „In den Beeten II“ frei gemacht.

Angebot richtet sich an gewerbliche Bauträger

Das Angebot richtet sich an gewerbliche Bauträger beziehungsweise Firmen, die Gebäude für Dritte erstellen und im Vorhaben als Investor auftreten. Ebenso an Arbeitsgemeinschaften aus Investoren oder Investorengruppen mit Bauträgern oder Firmen, die Gebäude für Dritte erstellen.

Der Zuschlag geht an Bieter mit dem höchsten gebotenen Kaufpreis. Der Gemeinderat legte am Dienstag das Mindestgebot für das gemeindeeigene Grundstück auf 1100 Euro pro Quadratmeter gemäß dem Bodenrichtwert fest.

Der Beschluss falle in eine Zeit, in der die Baubranche leide, so Bürgermeisterin Simone Lehnert. Das Bieterverfahren sei ein Schritt, weil man das Geld im Haushalt brauche.

Drei weitere gemeindeeigene Bauplätze sollen allerdings zu einem späteren Zeitpunkt in einem eigenständigen Verfahren vergeben werden. Dort will die Gemeinde ein Konzept erstellen, um alternative Wohnformen und sozialen Wohnungsbau anbieten zu können. Derzeit, so Lehnert vor dem Gremium, rate aber jeder ab, zum jetzigen Zeitpunkt in so eine Bauprojekt einzusteigen.

Bauvorhaben muss innerhalb von fünf Jahren realisiert werden

Ein Bauvorhaben auf dem Grundstück, so eine weitere Vorgabe des Gremiums, muss innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages inklusive der Herstellung der Außenanlagen realisiert werden, also bezugsfertig bebaut sein.

Bei einem Verstoß gegen die Bauverpflichtung hat die Gemeinde Ingersheim die Möglichkeit, das Wiederkaufsrecht auszuüben. Außerdem gibt es für den Käufer einen Anschluss- und Benutzungszwang des Nahwärmenetzes.

Der Beginn für die Gebotsfrist ist der 9. Oktober 2023, das Ende, gleichzeitig die Frist zur Einreichung von Nachweisen wie die Finanzierungsbestätigung und Bonitätsprüfung, der 1. Dezember 2023.

Danach erfolgt eine nicht-öffentliche Beratung und im Januar 2024 der Verkaufs-Beschluss. Angesichts der zu erwartenden Einnahmen gab es im Gremium keine Diskussion über das Bieter-Verfahren.  

 
 
- Anzeige -