Am Landgericht Heilbronn war im Prozess um den Wurf eines Molotow-Cocktails beinahe Wochenendstimmung. Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidiger scherzten nicht nur miteinander – die Tagesordnungspunkte waren auch im Nu erledigt. Der Angeklagte hatte am 29. Juni des vergangenen Jahres einen selbst gebastelten Molotow-Cocktail auf die Terrasse seiner Ex-Freundin geworfen.
Ingersheim Staatsanwaltschaft hält an Anklage fest
Im Molotow-Prozess bestreiten die Verteidiger eine Tötungsabsicht.
Der Sachverständige des psychologischen Gutachtens berichtete, dass der 46-Jährige trockener Alkoholiker sei, vor der Tat war er deshalb bereits in einer Suchtklinik. Sein Cannabiskonsum sei medizinisch. Eine Untersuchung der Leberwerte sei unauffällig gewesen, was bestätige, dass der Mann zuletzt nicht regelmäßig getrunken habe. Andere Drogen habe er nicht eingenommen.
Angeklagter ist depressiv
Eine Psychiaterin stellte in der Untersuchungshaft des Angeklagten eine depressive Symptomatik und psychische Labilität fest. Eine Persönlichkeitsstörung konnte nicht festgestellt werden, ebenso liege die Intelligenz im Normbereich. Lediglich auf eine Depression gebe es Hinweise, zumindest eine depressive Episode sei sicher. Der Angeklagte berichtete hierzu, dass es ihm psychisch seit der Inhaftierung schlechter ging: „Die Zeit im Gefängnis war der Albtraum meines Lebens.“
Bezogen auf die Tat sagte der Sachverständige, dass es keine Hinweise auf einen Rausch während jener gebe und auch die depressive Symptomatik nicht in direktem Zusammenhang stehe. Eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei somit nicht vorhanden.
Im Anschluss an das psychologische Gutachten gaben die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger der Nebenklägerin und die Verteidiger des Angeklagten ihre Plädoyers ab. Die Staatsanwaltschaft hielt dabei am Vorwurf des versuchten Mordes fest. Sie begründete das mit der „eindeutigen und unmissverständlichen Drohung“, die der Tat vorausgegangen war – der Chatnachricht des Angeklagten an seine Ex-Freundin, die lautete: „Jetzt ist Krieg, ihr werdet alle verrecken.“ Der Gefährlichkeit seiner Tat sei sich der Angeklagte außerdem bewusst gewesen: „Der Molotow-Cocktail wurde nach meiner Auffassung geworfen, um die Geschädigte zu töten.“ Zum Vorwurf des versuchten Mordes in fünf Fällen (aufgrund der weiteren Personen im Haus) zählte die Staatsanwaltschaft außerdem schwere Brandstiftung sowie versuchte Brandstiftung mit Todesfolge und schlussfolgerte daraus eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten.
Der Verteidiger der Nebenklägerin schloss sich diesem Plädoyer größtenteils an. Er befürworte das bereits vereinbarte Kontaktverbot zwischen Angeklagtem und Geschädigter und gehe davon aus, dass dieses auch eingehalten werde. Die Verteidiger des Angeklagten bestritten vor allem die Tötungsabsicht: Der Angeklagte habe sich in einer toxischen Beziehung befunden und sich gegen die Bedrohungen von seiner Ex-Freundin und deren Ex-Mann nicht anders zu verteidigen gewusst. Die Verteidiger bemängelten, dass das Plädoyer der Staatsanwaltschaft ausschließlich auf dem Wurf des Molotow-Cocktails fuße und die Tatumstände nicht berücksichtige. So sei die Gewaltbereitschaft des Ex-Mannes der Geschädigten sogar während dessen Vernehmung wahrnehmbar gewesen, und auf die Aussage der Geschädigten selbst könne man aufgrund ihres Alkoholkonsums wenig geben, ihre Vernehmungsfähigkeit sei fraglich.
Die Verteidiger plädierten für eine zweijährige Haft. Für eine Bewährung lägen laut ihnen gute Voraussetzungen vor, darunter das Geständnis, die Entschuldigung, das kooperative Auftreten im Prozess und der Vergleich mit der Geschädigten. Der Angeklagte hatte das letzte Wort. Er sei bereit, seine Strafe anzunehmen. „Ich möchte, dass die Sache endlich abgeschlossen ist.“ Das Urteil wird am 16. März verkündet. Lisa Lorenz
