Ingersheim Stellplätze zu dicht an der Straße

Von Jörg Palitzsch
Das Haus Nummer 28 an der Bietigheimer Straße hat eine grüne Vorgartenfläche. Der Gemeinderat keine Versiegelung. Foto: /Jörg Palitzsch

Der Ingersheimer Gemeinderat lehnt eine Befreiung von Bauvorschriften beim Umbau eines Wohnhauses ab.  

Es kommt selten vor, dass im Ingersheimer Gemeinderat über Bausachen entschieden wird, normalerweise geschieht dies im Verwaltungsausschuss.

In der Ratssitzung am Dienstag setzte Bürgermeisterin Simone Lehnert nun den Umbau eines Wohngebäudes zum Mehrfamilienwohnhaus an der Bietigheimer Straße 28, mit entsprechenden Parkplätzen, auf die Tagesordnung. Georg Zimmer vom Amt für Liegenschaften, Bau und Technik erklärte, dass das bestehende Wohngebäude zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit fünf Wohneinheiten umgebaut werden soll.

Zur Realisierung wären zwei Befreiungen von den Festsetzungen im Bebauungsplan notwendig. Zum einen eine Unterbrechung der „straßenbegleitenden Grundstückslänge“ von mehr als 50 Prozent mit Stellplätzen, Zufahrten und Zuwegen. Zum anderen Stellplätze außerhalb des Baufensters und teilweise im Sichtfeld der östlichen Zu- und Ausfahrt. Die beantragten Stellplätze, Zufahrten und Zuwege würden einer vollständigen Versiegelung der bestehenden Vorgartenfläche entsprechen. „Eine umfassende Befreiung“, so Zimmer, die Verwaltung empfehle deshalb eine Ablehnung.

Kritisiert wurden vor allem zwei Schrägparkplätze, direkt an der vielbefahrenen Ortsdurchfahrt Bietigheimer Straße gelegen, die auch vom Stadtentwicklungsamt in Bietigheim-Bissingen aus verkehrlicher Sicht problematisch gesehen werden.

Jürgen Fleischmann (FW) brachte es in der Diskussion auf den Punkt. Mit fünf Wohneinheiten kämen zehn neue Autos hinzu, an einer Straße, wo es so gut wie keine Stellplätze gibt. Er rief die Bauherrschaft dazu auf, neu zu planen. Bürgermeisterin Simone Lehnert berichtet, man habe mehrmals mit den Bauherren gesprochen, aber es sei keine Änderungsplanung vorgelegt worden.

So erfolgte zwangsläufig der Ablehnungsbeschluss im Gemeinderat einstimmig, die angestrebte Stellplatzlösung kann somit so vom Bauherren nicht verwirklicht werden.  Jörg Palitzsch

 
 
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