Initiative stellt Anzeige Kampf gegen Lärm von Großtraktoren

Von Jürgen Kunz
Nach Beobachtungen von Jürgen Pirrung fahren „inzwischen ununterbrochen im dritten Monat in Folge“ Großtraktoren, die mit Bauaushub beladen sind, auf der L 1107 in Erligheim.⇥ Foto: Jürgen Pirrung

24 Bürger aus Erligheim und Löchgau mit Dr. Jürgen Pirrung als Sprecher an der Spitze haben Anzeigen bei den Gemeinden Erligheim und Löchgau sowie beim Lärmschutzbeauftragten des Landes eingereicht.

Jürgen Pirrung wohnt in seinem Eigenheim direkt an der Landesstraße 1107. Gegen den Lärm an der Erligheimer Ortsdurchfahrt kämpft er seit vielen Jahren. Gemeinsam mit 24 Unterstützern aus Erligheim und Löchgau hat er jetzt Anzeigen wegen „vermeidbarer gesundheitsgefährdender Lärmbelastung“ an die Bürgermeister Rainer Schäufele (Erligheim) und Robert Feil (Löchgau) sowie an Thomas Marwein, Lärmschutzbeauftragter der Landesregierung von Baden-Württemberg, geschickt.

„Ursache der Lärmbelästigung sind Großtraktoren mit Anhänger, die eingesetzt werden als gewerbliche Transportfahrzeuge für diverse Materialien, wie Holzschnitzel, Bauaushub, Sand, Biomasse“, schreibt Pirrung im Namen der 24 anderen Anwohner an der L 1107. Nach seiner Einschätzung beschränkte sich bisher die Belästigung hauptsächlich auf die Erntezeit, inzwischen würden „diese extrem lauten Fahrzeuge“ das ganze Jahr über fahren, „sogar jetzt im Winter“. Pirrung in seinem Schreiben an die Bürgermeister und den Lärmschutzbeauftragten: „Hierbei fällt speziell auf, dass die Auftraggeber in der Regel Behörden sind, wie zum Beispiel bei der Renaturierung des Ensbachs oder auch bei der Erschließung neuer Baugebiete in Erligheim. Oder bei der Beseitigung von Schnittgut entlang der Straßen oder den Häckselplätzen. Und bei Baumfällarbeiten.“ Den verantwortlichen Behörden sei bekannt, so Pirrung weiter, dass diese Fahrzeuge Straßen benutzen, die auch im Lärmaktionsplan bereits als besonders belastet ausgezeichnet sind.

Nach den Recherchen von Pirrung sind die Großtraktoren mit Anhänger im Vergleich zu anderen Transportfahrzeugen wesentlich lauter (etwa 13,5 dB(A)). „Das heißt, ein zu diesem Zweck eingesetzter Großtraktor macht etwa genauso viel Lärm, wie 20 nach Tonnage vergleichbare, ebenfalls allradgetriebene wesentlich leisere Fahrzeuge“, betont er. Es werde dadurch „ein vermeidbares Ausmaß an Lärm erzeugt, der nicht nur erheblich belästigt, sondern in diesem Ausmaß auch erheblich die Gesundheit schädigt“. Dass das Ausmaß an Lärm belästigt und die Gesundheit schädigt, werde auch von den Betroffenen bestätigt und sei auch in den Lärmaktionsplänen der Gemeinden belegt.

„Da wir auf den von Ihnen genannten Straßen (Land, Kreis) nicht Straßenbaulastträger sind, haben wir Ihre Anzeige an das Landratsamt Ludwigsburg als Verkehrsbehörde weitergeleitet“, antwortete der Erligheimer Bürgermeister Rainer Schäuffele in einer E-Mail. Darin leitete er auch die Antwort aus dem Kreishaus weiter: „Bei den von Herrn Pirrung genannten Fahrzeugen handelt sich um nach der StVZO zugelassene Fahrzeuge, die die betroffenen Straßen im Rahmen des Gemeingebrauchs benutzen.“ Lkw-Verbote lägen für Erligheim nicht vor – für die Bewertung sei es daher nicht entscheidend, ob Traktoren oder Lkw eingesetzt werden. Der bestimmungsgemäße Gebrauch ergebe sich aus der Klassifizierung der Straßen als Landesstraßen. Das Landesstraßennetz diene grundsätzlich auch der Abwicklung des örtlichen und überörtlichen Wirtschaftsverkehrs, heißt es weiter. „Eine unerlaubte Straßennutzung ist vorliegend nicht erkennbar.“

In seinem Antwortschreiben merkt der Erligheimer Bürgermeister an. „Bei vermeidbarer Lärmbelästigung denke ich an die vielen Motorräder, die mit weit übermäßigem Lärm auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Nutzfahrzeuge fahren nicht zu ihrem Freizeitvergnügen, sondern dienen der Allgemeinheit. Hier ist der Gesetzgeber gefordert!“

„Uns ist klar, dass die Straßennutzung durch die Großtraktoren erlaubt ist. Unsere Anzeige hat damit nichts zu tun“, sagt Pirrung gegenüber der BZ. Die Anzeige richte sich gegen den Einsatz von „extremst lauten Fahrzeugen“ in einem Bereich, der bereits ohne diese Fahrzeuge einen gesundheitsschädlichen Lärmpegel aufweise. „Zudem ist von uns nachgewiesen worden, dass diesbezüglich deutlich leisere Alternativen existieren, die ebenfalls zur Verfügung stehen und problemlos nutzbar sind“, so der Anwohner an der L 1107. Bei Nutzung von Lkw wäre nach Einschätzung von Pirrung die zusätzliche Lärmbelastung der Anlieger nachweislich um mehr als einen Faktor 10 geringer gewesen und im Rauschen untergegangen. Pirrung: „Daher sehen wir die Rechtsgrundlage für Paragraph 117 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) als gegeben an und möchten hiermit unsere Anzeige aufrechterhalten.“

 
 
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