Kein Verfahren gegen Polizisten nach Schüssen in Erligheim Tötung geschah aus Notwehr

Von Frank Ruppert
Kein Verfahren muss der Polizist fürchten, der im vergangenen Jahr einen mutmaßlichen Automatensprenger erschoss. Er hat laut Staatsanwaltschaft Heilbronn in Notwehr gehandelt.⇥ Foto: Helmut Pangerl

Der Polizist, der einen der mutmaßlichen Täter von Erligheim erschoss, bleibt unbescholten.

Beim Prozessauftakt zum Fall der Automaten-Sprenger von Erligheim und Besigheim fiel Beobachtern auf, dass ein als Zeuge geladener Polizist keine Aussagen über die tödlichen Schüsse in Erligheim machen durfte. Das warf die Frage auf, ob die Staatsanwaltschaft in der Angelegenheit noch ermittelt gegen ein Mitglied des Polizeipräsidiums Einsatz.

Zur Erinnerung: Die mutmaßlichen Täter wurden von der Polizei auf frischer Tat ertappt. Einer der beiden soll dann mit einem Schraubenzieher auf die Polizisten losgegangen sein und in dem Zuge von den Ordnungshütern erschossen worden sein. Sein mutmaßlicher Komplize steht derzeit in Heilbronn vor Gericht. An fünf Verhandlungstagen will die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn mit Hilfe von 29 Zeugen das Geschehen im Oktober (in Besigheim) und November vergangenen Jahres aufhellen.

Nach Auskunft von Mareike Hafendörfer von der Staatsanwaltschaft Heilbronn habe die Behörde zu den tödlichen Schüssen ein Vorermittlungsverfahren geführt, in dem geprüft worden sei, ob wegen des Anfangsverdachts einer Straftat ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. „Die Prüfung hat ergeben, dass kein Anfangsverdacht hinsichtlich einer strafbaren Handlung vorliegt, da der Beamte rechtmäßig in Ausübung des ihm zustehenden Notwehrrechts gehandelt hat“, so Hafendörfer weiter. Das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft sei damit abgeschlossen.

 
 
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