Klärschlammverbrennung Gemeinde kämpft weiter gegen EnBW-Plan

Von Heike Rommel
Was wird aus dem Gelände des Kohlekraftwerks in Walheim? Foto: BZ

Über den Flächennutzungsplan möchte nun auch Walheim die Klärschlammverbrennungsanlage der EnBW am Standort des Kohlekraftwerks verhindern. Der Gemeinderat votierte mehrheitlich dafür eine entsprechende Lücke zu nutzen.

Nach Besigheim hat sich am Donnerstag auch der Gemeinderat Walheim erneut gegen eine Klärschlammverbrennung auf dem Gelände des dortigen Kohlekraftwerks ausgesprochen und mehrheitlich auf die Festlegung als „Versorgungsfläche mit Zweckbestimmung Elektrizität“ votiert.

Der Walheimer Beschluss der elf Gemeinderäte fiel bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme von Eberhard Reustle (FWV). Mehrheitlich ist Walheim somit dafür, dass der Flächennutzungsplan (FNP) ab der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim (GVV) am Montag, 19. September, noch einmal vier Wochen lang in den Rathäusern ausgelegt wird und Stellungnahmen – allerdings nur zu geänderten Passagen – vorgebracht werden können.

Klageweg eröffnet

Mit Ausnahme der geplanten Sondergebietsfläche für den Einzelhandel“ unterstützt die Gemeinde Walheim die Stadt Besigheim bei der von dem Stuttgarter Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Michael Uechtritz, vorgeschlagenen Nutzung einer juristischen Lücke im bisherigen Flächennutzungsplan (FNP), nach welcher der Widerspruch von Besigheims Bürgermeister Steffen Bühler gegen die Klärschlammverbrennung gerechtfertigt sei. Damit eröffnen sich zumindest Walheim und Besigheim den Klageweg, falls die EnBW die Klärschlammverbrennung auf dem Gelände des Kohlekraftwerks Walheim durchzuboxen gedenkt.

Besigheims Bürgermeister Steffen Bühler wünscht sich, dass alle Mitgliedsgemeinden des GVV Besigheim, nämlich auch Freudental, Gemmrigheim, Hessigheim, Löchgau und Mundelsheim gegen die Klärschlammverbrennung mitmachen. Wenn nicht, wolle er sich bei der GVV-Sitzung der Stimme enthalten (wir berichteten).

Walheim will ein Gewerbegebiet, Besigheim Wohnbauflächen und Grünflächen, Hessigheim Wohnbau und Gewerbe plus Sonderbauflächen, Löchgau Wohnbau, Mundelsheim Wohnbau und Sonderbau: Dabei geht es um jeden Hektar, den die Kommunen nach Geländeverkäufen noch zur Verfügung haben und eine Klärschlammverbrennung würde die Ansiedlung von Käufern oder Mietern schmälern. Bis auf Freudental, Gemmrigheim und Walheim haben bis dato alle Kommunen Änderungen oder Ergänzungen am FNP vorgenommen.

Eberhard Reustle (FVW) begründete seine Gegenstimme damit, dass der FNP doch schon im Juli ausgelegt worden sei und jetzt komme aus dem Gemeinderat Walheim schon wieder ein neuer Beschlussvorschlag. Er hätte von Bürgermeisterin Tatjana Scheerle gerne eine Erklärung dafür, ob das zulässig ist oder nicht. „Ich darf jeden Beschlussvorschlag auf die Tagesordnung setzen, Sie nur jedes halbe Jahr“, erklärte die Bürgermeisterin.

Rat tagt nichtöffentlich

Besigheim habe zur FNP-Prüfung schließlich eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt und es gelte nun, Walheim an den Beschlussvorschlag Besigheims anzupassen. „Warum können wir unseren Walheimer Teil nicht so lassen, wie er ist?“ Reustle weiter: „Wir haben den FNP doch gebilligt.“ Gebilligt heiße noch nicht zugestimmt“, antwortete die Bürgermeisterin.

Sandra Horwath-Duschek (FVW) findet es gut, „dass Besigheim so hartnäckig geblieben ist“. Sandra Bläse (offene Liste) ist sich „nicht sicher“, dass die EnBW den Klärschlamm dann nicht einfach zum „Klärschlammrohstoff“ erklärt und bat Walheims Bürgermeisterin Räten mehr Zeit für Beschlüsse zu geben. Nach der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurde nichtöffentlich weitergetagt.

 
 
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