Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat mit der ersten Teilgenehmigung für die EnBW den Weg freigemacht zum Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) in Walheim (die BZ berichtete). Für die Bürgerinitiative „Bürger im Neckartal“ ist diese Entscheidung des RPS ein „vorläufiger Endpunkt der wiederholten Missachtung der Einwände der betroffenen Kommunen“. Matthias Appelt, Walheimer Sprecher der Initiative „Bürger im Neckartal“ sagt dazu: „Für die grün-schwarze Landesregierung ist die Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim von Anfang an politisch gewollt.“
Klärschlammverbrennungsanlage „Walheimer Anlage politisch gewollt“
Vorwürfe der BI „Bürger im Neckartal“ nach der Teilgenehmigung durch das RPS.
Appelt und Rudi Ringwald ziehen ein ernüchterndes Fazit für die BI: „Das mehrfach und zuletzt sogar einstimmig versagte sogenannte gemeindliche Einvernehmen wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart abschließend durch Behördenentscheid ersetzt.“ Schon das Zielabweichungsverfahren, das den Planantrag erst ermöglichte, sei trotz klarem Bekenntnis der örtlichen Gemeinden zur Weiternutzung des EnBW-Betriebsgeländes als Elektrizitätsstandort im Flächen- und im Regionalplan und trotz starker Bedenken des Verbands der Region vom RPS zugunsten der EnBW entschieden worden.
„Neutralität verspielt“
Durch Übernahme „des anmaßenden und irreführenden EnBW-Narrativs“ eines „Klärschlammheizkraftwerks“ statt des gesetzlich definierten Begriffs einer Abfallbeseitigungsanlage habe, laut BI „Bürger im Neckartal“, das RPS schon früh und bis zur aktuellen Medienmitteilung vom 25. Juni die so oft betonte Neutralität der Genehmigungsbehörde verspielt.
Obwohl das Walheimer Gewerbegebiet bisher als Außenbereich nach Paragraf 35 Baugesetzbuch eingeordnet sei und alle bisherigen Baumaßnahmen auf dessen Basis erfolgten, halte die Stuttgarter Genehmigungsbehörde an seiner Ausweisung des Betriebsgeländes als Innenbereich fest, wirft die BI dem Regierungspräsidium vor. Damit werde der Gemeinde Walheim ihre Planungshoheit entzogen. „Dies, obwohl eine Klage der Gemeinde dagegen vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim auf Klärung drängte, aber noch nicht verhandelt wurde“, merkt Appelt an.
Politisch machen die Bürger den Vorwurf, dass auch die klimapolitischen Ziele der grün-schwarzen Landesregierung auf der Strecke blieben. Das betreffe insbesondere die Reduzierung des CO2-Ausstoßes, den Schadstoffausstoß, die ungenutzte Abgabe der Restwärme der Klärschlammverbrennungsanlage an die Umgebungsluft und die noch stärkere Zunahme des Lkw-Verkehrs „auf den ohnehin schon überlasteten Zugangsstraßen im nahen Umkreis“.
In ihrer Stellungnahme zur RPS-Entscheidung machen die „Bürger im Neckartal“ deutlich: „Die BI deutet das kompromisslose Verhalten der EnBW in der Planungs- und Genehmigungsphase als Akt feindlicher Übernahme statt nachbarschaftlichem Umgang.“
Bei Klage unterstützen
Der nächste Schritt der Bürgerinitiative werde nun sein, die Unterstützung der Gemeinde Walheim, im Schulterschluss mit den Nachbargemeinden ihre Klageaussichten beim VGH zur Einstufung des Betriebsgeländes nach Paragraf 35 Baugesetzbuch juristisch zu überprüfen und „wenn möglich erneut Klage zu erheben.“
Appelt und Ringwald versprechen im Namen der BI: „Wir werden weiterhin dranbleiben und bis zuletzt alles versuchen, den Bau der KVA in Walheim zu verhindern.“
Nach Einschätzung der BI „Bürger im Neckartal“ wird die KVA Walheim mit einer jährlichen Verbrennung von 180.000 Tonnen entwässerten Klärschlamms eine der größten Anlagen in Deutschland werden „und den Ballungsraum um Stuttgart weiter belasten“. Werktäglich 150 Klärschlamm-Lkw-Fahrten aus über 100 Kilometer entfernten Regionen füttern die Anlag befürchtet die BI. Wegen fehlender Großkläranlage in nächster Umgebung müsse das bei der Klärschlammtrocknung entstehende sogenannte Brüdenwasser zusätzlich mit täglich 30 Silo-Lkw-Fahrten als „rollender Kanal“ nach Heilbronn transportiert werden.