Kreis Ludwigsburg Ärzteschaft: „Ein reines Streichkonzert“

Von Gabriele Szczegulski
Die wohnortnahe hausärztliche Versorgung ist wie die gute fachärztlich-ambulante Versorgung durch die neuen Regelungen gefährdet, sagt Dr. Carola Maitra. Foto: Avanti/Ralf Poller

Die Ärzteschaft sorgt sich laut ihrer Vorsitzenden beim Beitragsstabilisierungsgesetz nicht nur um eigene Nachteile, vor allem sei die Patientenversorgung akut in Gefahr.

Die Gesundheitsreform, auch Beitragsstabilisierungsgesetz genannt, sorgt für Proteste bei der Ärzteschaft, aber auch den Patientenverbänden. Der Hausärzteverband warnt vor „dramatischen Versorgungsproblemen und Praxisschließungen“, da das Milliarden-Sparpaket Honorare deckelt und Budgets einfriert. Die BZ sprach darüber mit Dr. Carola Maitra, der Vorsitzenden der Ärzteschaft des Kreises Ludwigsburg.

Was bedeuten die neuen Sparvorgaben für die Praxen?

Dr. Carola Maitra: Zunächst ist es wichtig zu betonen, dass es sich bei dem „Beitragsstabilisierungsgesetz“ in erster Linie um ein Spargesetz handelt. Es geht dabei nicht um eine Verbesserung der Versorgung oder um eine strukturelle und zukunftsorientierte Neuausrichtung, sondern schlechterdings um ein Maßnahmenpaket, mit dem Kosten bei den Krankenkassen reduziert werden sollen.

Wie wirken sich die Pläne auf den ländlichen Raum aus?

Die Pläne sorgen zunächst sicherlich nicht für eine Stärkung der Niederlassungen, die in so vielen Bereichen und auch im Landkreis Ludwigsburg so notwendig wären. Wir sehen derzeit einen zunehmend hohen Anteil unbesetzter Arztsitze bei steigender Alterung auch der Ärzteschaft: Die ganz aktuellen Zahlen der hausärztlichen Versorgung zeigen eine zunehmend schlechtere Versorgung im Landkreis. Im Planungsbereich Vaihingen sind nur noch 68 Prozent der hausärztlichen Praxen besetzt, 35 Prozent der Hausärzte und Hausärztinnen sind über 65 Jahre alt. Durch die Pläne mit einer Begrenzung und Einschränkung der Verdienstmöglichkeiten fürchten wir, dass ältere Kollegen und Kolleginnen sich der Arbeitsbelastung nicht mehr aussetzen wollen und in den Ruhestand gehen, gleichzeitig werden jüngere Kollegen davon abgehalten, sich niederzulassen.

Die Reform erlaubt Apotheken mehr Befugnisse, zum Beispiel bei Impfungen. Wird hier die ärztliche Diagnostik ersetzt?

Impfungen durch Apotheken waren schon in der Vergangenheit zum Beispiel bei Corona- und Grippeimpfungen erlaubt. Wir fürchten hier absolut keine Konkurrenz. Natürlich muss Berücksichtigung finden, dass bei beispielsweise bei älteren Menschen oder Menschen mit vielen Vorerkrankungen, Allergien oder sonstigen Besonderheiten grundsätzlich eine individuelle Prüfung der Impfindikation erforderlich ist – hierzu braucht es schon ärztliche Expertise.

Geht die neue Reform zulasten der Ärzte oder zulasten der Patienten?

Beides. Patienten werden sehr kräftig zur Kasse gebeten, dies betrifft allerdings nur gesetzlich versicherte Patienten über die Zuzahlungen – Privatpatienten haben keine Mehrausgaben zu befürchten. Das ist in einem solidarischen System wirklich nicht vermittelbar und diese Ungleichbehandlung sorgt bei unseren Patienten für kräftigen Unmut. Die Ärzteschaft wird durch viele Limitierungen, Budgetierungen und Zuwachsbegrenzungen belastet. Hier sind für uns mehrere Dinge von Bedeutung. Wie bereits ausgeführt, fürchten wir, dass die Unsicherheiten der finanziellen Planung wie auch die Limitierung generell zu einer Verminderung der Niederlassungsbereitschaft führt. Zum anderen werden hocherfolgreiche und speziell in Baden-Württemberg gut etablierte und bewährte Modelle wie die hausarztzentrierte Versorgung in der Honorierung begrenzt (die BZ berichtete), obwohl hiermit eine deutliche Verbesserung der Versorgung unserer Patienten erreicht wurde. Baden-Württemberg hat in dieser Hinsicht und auch in anderen Bereichen wie der Krankenhausplanung schon viele Hausaufgaben gemacht und es ist nicht einzusehen, dass wir hierfür jetzt noch bestraft werden.

Gibt es positive Punkte unter den 31 Vorschlägen?

Ja, es gibt natürlich auch positive Punkte wie die von uns schon seit Langem geforderte Zuckersteuer. Viele Punkte sind aber kritisch bis widersinnig oder falsch. Ich möchte an der Stelle aber noch einmal betonen, dass es sich um ein Spargesetz handelt, das lediglich auf die Begrenzung der GKV-Ausgaben fokussiert. Eine Verbesserung der Versorgung ist nicht Ziel und auch nicht Inhalt des Gesetzes. Es droht eine Verlagerung der ambulanten fachärztlichen Versorgung in die Kliniken und Gesundheitszentren. Aber man muss auch die Frage stellen, ob nicht auch der Hausarzt in freier Praxis künftig gefährdet ist.Die wohnortnahe hausärztliche Versorgung ist wie die gute fachärztlich-ambulante Versorgung ein aus unserer Sicht unbedingt erforderlicher Bestandteil der medizinischen Versorgung unserer Bevölkerung. Nach unserer Einschätzung muss unser Gesundheitswesen fit gemacht und für die Zukunft mit neuen Herausforderungen – denken Sie nur an die aktuellen Hitzewellen – gut gerüstet sein. Hierzu gehört auch, dass man über bestehende Strukturen und Bedarfe nachdenkt. Ein reines Streichkonzert wird dabei aber nicht zur Verbesserung der Versorgung beitragen.

Bezahlt werden soll prinzipiell nur noch, was die Versorgung nachweislich verbessert. Wer entscheidet das?

Die Beurteilung der „richtigen“ Therapieformen ist ein weites Feld. Hierzu gibt es viele Ansätze und es ist unseres Erachtens ein offener und ohne Augenwischerei geführter gesellschaftlicher Diskurs erforderlich: Was wollen wir uns leisten, was können wir uns leisten, was ist sinnvoll und was nicht. Wie gestalten wir ein solidarisches Gesundheitswesen, das auch den wachsenden Aufgaben der Zukunft erfolgreich begegnet und den besonderen demografischen Gegebenheiten Rechnung trägt. Die Ausarbeitungen der bisherigen Strukturen waren oftmals nicht immer gut gewählt.

Was hätten Sie sich für Reformen gewünscht?

Tatsächlich würden wir uns Reformüberlegungen unbedingt wünschen. Dabei ganz wichtig: nicht die Sparmaßgaben in den Vordergrund stellen, sondern die Verbesserung der Versorgung. Hier gibt es noch soviel zu tun. Weiterhin halte ich es für unabdingbar, dass alle Versicherten – gesetzlich wie privat – an der Ausgabenreduktion teilhaben. Der wichtigste Punkt, nämlich die Herausnahme der Versicherungsleistungen für Bürgergeldempfänger, die eigentlich staatliche Aufgabe ist und sein muss – wurde gar nicht berücksichtigt. Hieran krankt die „Reform“.

Welche Extravergütungen fallen weg und sind eigentlich sehr wichtig für die Ärzte?

Der Wegfall von einigen Extravergütungen ist ärgerlich und unnötig, die Effizienz wird sich zeigen. Einschränkungen soll es geben bei der Neueinschreibung von Patienten in die hausärztliche Versorgung, einige Extravergütungen fallen weg, wie das Hautkrebsscrenning. Das ist der völlig falsche Weg und wird auch nichts ändern, obgleich die Höhe der Einkünfte aus diesen Bereichen für die allermeisten Kollegen nachgeordnet und keineswegs tätigkeitsentscheidend sind.

Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Das im Juli von Bundestag und Bundesrat verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Es soll eine drohende Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherungen in Milliardenhöhe schließen und Versicherte vor drastischen Beitragserhöhungen bewahren.

Die wichtigsten Punkte: Der Bund beteiligt sich stärker und dauerhaft an den Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern (Zuschuss von schrittweise bis zu 2,75 Milliarden Euro ab 2031). Gleichzeitig wird der reguläre Bundeszuschuss gekürzt.Die Mindestzuzahlung für Medikamente in Apotheken steigt auf 7,50 Euro. Die Höchstgrenze für den Eigenanteil klettert auf 15 Euro. Auch für Physiotherapie und häusliche Krankenpflege werden höhere Zuzahlungen (15 Euro) fällig. Ab 2028 entfällt die beitragsfreie Mitversicherung für nicht erwerbstätige Ehepartner schrittweise. Künftig werden für sie voraussichtlich 2,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen fällig. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze steigen zum 1. Januar 2027 um jeweils 300 Euro monatlich – zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung an die Lohnentwicklung. Das Gesetz koppelt die Ausgaben der Kassen und Ärzte an die Einnahmenentwicklung. Unter anderem werden Zuzahlungen für Medikamente leicht erhöht und Honorarsteigerungen gedeckelt. Vergütungsanstiege für alle Leistungserbringer werden gesetzlich begrenzt, was potenziell zu engeren Budgets führt.

Umstrittene Sondervergütungen und Extrabudgets fallen weg. Zusätzliche finanzielle Anreize für bestimmte Behandlungsleistungen werden gekürzt oder gestrichen. Um die Versorgungsbereitschaft und Strukturleistungen besser zu honorieren, wurde für Hausarztpraxen eine Vorhaltepauschale eingeführt, die als ergänzendes Element zur bisherigen fallzahlorientierten Vergütung dient.

 
 
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