Kreis Ludwigsburg Akten zufällig erhalten, nun werden sie dauerhaft archiviert

Von Heidi Falk
Zu sehen ist eines der Kinderkurheime auf Sylt, in das zum Teil auch Kinder aus dem Landkreis Ludwigsburg geschickt worden sind. Das Foto ist vor 1983 entstanden.  Foto: Kreisarchiv Ludwigsburg

Kreisarchivar Wolfram Berner konnte Unterlagen zu Verschickungen im Kreis finden. Das Kreissozialamt bot von 1976 bis 1989 448 Kinderkuren an.

Dagmar Schlatterer berichtete der BZ von ihrer Zeit als Verschickungskind im Jahr 1968 (siehe Artikel auf Seite 9 in dieser Ausgabe). Ihr war es ein Anliegen, zu erfahren, wie es zu den Kuren kam, wer sie verordnete, ob es noch Unterlagen zu alldem gibt, vielleicht sogar Zahlen, und wie viele Kinder im Landkreis Ludwigsburg in Erholungsheime verschickt wurden. Sie kenne durchaus auch Kinder, die positiv von den Kuren berichteten, sie jedoch hat sehr negative Erfahrungen im Kurt-Pohle-Heim in Westerland auf Sylt gemacht. Die BZ hat beim Landratsamt Ludwigsburg nachgefragt und kam so mit dem Kreisarchivar Wolfram Berner in Kontakt. Der bestätigte, dass der Erlebnisbericht von Dagmar Schlatterer authentisch sei. Auch konnte er noch weitere Informationen zum Themenkomplex zusammentragen.

Rumpfbestand an Akten

„Im Kreisarchiv Ludwigsburg befindet sich ein ‚Rumpfbestand’ einer ‚Zufallsüberlieferung’ an Abrechnungsakten zu diesem Thema. Rein formell hätten diese Unterlagen über die Abrechnung der Kinderkuren aus dem Zeitraum von 1976 bis 1989 längst vernichtet sein sollen. Aus einem nicht mehr direkt nachvollziehbaren Grund haben sich die Akten im Kreisarchiv erhalten und werden dort nun dauerhaft aufbewahrt, da sich hierin teilweise unter anderem auch Untersuchungsbögen in Kopie erhalten haben“, teilt Berner mit. Mit dem Thema Verschickungskinder befasst sich der Kreisarchivar nicht zum ersten Mal. Unter anderem trug er Informationen aus dem Landkreis Ludwigsburg für seinen Aufsatz „Aspekte der Überlieferungsbildung in Kommunalarchiven zum Thema Kinderverschickung“ zusammen, der im 2024 veröffentlichten Sammelband „Freude und Erholung? Verschickung in Baden-Württemberg 1949–1980“ des Landesarchivs Baden-Württemberg veröffentlicht wurde.

„Die Nutzung“, ergänzt Berner zu den erhaltenen Akten im Kreisarchiv, „ist nur Personen mit berechtigtem Interesse vorbehalten. Der Datenschutz und der Schutz von Persönlichkeitsrechten werden auf Grundlage des Landesarchivgesetzes von Baden-Württemberg gewahrt.“ Berner berichtet, dass seit 2020 immer wieder über das Jugendamt Einzelfallanfragen von Betroffenen an das Kreisarchiv Ludwigsburg gestellt worden seien. Welche Rolle das Jugendamt konkret gespielt hat „im Spannungsfeld von Meldepflicht und moralischer Verantwortung“, wie Berner in seiner Abhandlung schreibt, könne anhand der vorliegenden Akten nur bedingt abgeleitet werden. Für den Kreisarchivar steht aber fest, dass „die archivische Überlieferungsbildung“ für diesen Themenkomplex „einen neuen Stellenwert erhält, um allen Einsichtsberechtigten sowie Betroffenen und ganz besonders allen, die unbeschreibliches Leid erfahren haben, gerecht zu werden.“

Erhaltene Unterlagen im Archiv

Erhalten haben sich im Kreisarchiv unter anderem Werbeprospekte der Einrichtungen, Kurpläne, Presseberichte, Statistiken, Reisekosten und Transportbegleiter sowie Korrespondenzen mit den zuständigen staatlichen Gesundheitsämtern, berichtet Berner in seiner Abhandlung. Hinweise auf Einzelschicksale seien nur bedingt erhalten. „Manchmal lassen sich hier beispielsweise Beschwerdeschreiben von betroffenen Familien sowie Korrespondenzen zu Missständen in einzelnen Kurheimen finden“, so Berner weiter. Zum Teil seien Anamnesebögen von einzelnen Kindern erhalten, die vom ärztlichen Personal in den Kurheimen ausgefüllt worden sind. In einer erhaltenen Anamnese heißt es im Abschlussbericht von 1976 über einen Jungen, er sei „in seinem Verhalten sehr gestört und verbogen. Trotz viel persönlicher Zuwendung war er kaum ansprechbar und dadurch in der Gruppe kaum tragbar. Wie sind die häuslichen Verhältnisse, daß der Bub so unausgeglichen ist?“ Der Junge habe zu keinem Kind Kontakt aufbauen können und sei abgelehnt worden. Was jedoch mit diesen Berichten geschah, ob sie etwa an Ärzte in der Heimat weitergeleitet wurden, ist unklar.

Durchgeführt hat die amtsärztlichen Untersuchungen der Kinder entweder das damalige „Staatliche Gesundheitsamt Ludwigsburg“ selbst oder sie erfolgten durch Kinderärzte im Heimatort oder der Umgegend des Wohnortes der Kinder, berichtet Berner. Nach einer medizinischen Untersuchung wurde ein Untersuchungsbogen erstellt. „Der Befund auf diesem Bogen gab dann den Ausschlag, ob ein Kind eine Kinderkur erhalten hat“, so der Archivar. Die logistische Durchführung und Abrechnung sowie teilweise Bezuschussung dieser Kinderkuren übernahm dann das „Kreissozialamt Ludwigsburg“, später „Jugend- und Sozialamt“ des Landratsamtes oder das „Städtische Sozialamt“ der großen Kreisstädte, vor allem Ludwigsburg und Vaihingen. Die Abrechnung der Kinderkuren erfolgte vom „Kreissozialamt“ mit den Krankenkassen. Das Landratsamt veröffentlichte damals Werbeprospekte zu den Kinderkuren, die sich im Kreisarchiv zum Teil erhalten haben (siehe Infobox).

448 Kuren von 1976 bis 1989

Auch statistische Daten konnte der Kreisarchivar heraussuchen. Aus den Akten gehe hervor, dass das Kreissozialamt Ludwigsburg im Zeitraum zwischen 1976 und 1989 insgesamt 448 Kinderkuren angeboten hatte. „Wegen fehlender Akten aus dem Zeitraum vor und nach dem oben genannten Zeitabschnitt kann keine Aussage über den Beginn und das Ende dieser Maßnahmen im Kreis Ludwigsburg gemacht werden“, ordnet Berner ein. Durch Vergleichsfunde sei aber davon auszugehen, dass spätestens ab 1949 und bis mindestens 1990 solche Kindererholungsmaßnahmen angeboten wurden.

Im Jahr 1976 wurden 58 Kinderkuren angeboten. Zwischen fünf und 25 Kinder aus dem Kreis waren in jenem Jahr einer Kinderkur zugewiesen worden. 1976 haben insgesamt 704 Kinder eine Kur verordnet bekommen. „Durchschnittlich waren demnach zwölf Kinder pro Kur aus dem Kreis Ludwigsburg zur Behandlung“, resümiert Berner. 1989, im letzten Jahr der Aktenüberlieferung im Kreisarchiv, seien es wiederum nur noch 14 Kinderkuren mit insgesamt 153 Kindern (durchschnittlich knapp elf Kinder pro Kur aus dem Kreis) gewesen.

„Vorbeugen ist besser als heilen“ war das Motto

Auszug aus einer Mitteilung des Landratsamts Ludwigsburg von 1983: „Das Landratsamt führt seit vielen Jahren ganzjährig vier- bis sechswöchige Erholungskuren für Kinder und Jugendliche im Alter von vier bis 17 Jahren durch (...)Wenn die Kinder lustlos, blass, nervös und nicht so richtig leistungsfähig sind, schlecht schlafen, oft husten (...) oder Bettnässer sind, dann ist eine Erholungskur unter dem Motto ‚Vorbeugen ist besser als heilen’ angebracht. In den vom Landratsamt belegten Kindererholungsheimen an der Nordsee, im Allgäu oder in Bayern finden die Kinder ideale Bedingungen zur Erholung und Stabilisierung ihrer körperlichen und seelischen Kräfte. Die Heime sind ärztlich überwacht, die Kinder werden von Fachpersonal betreut (...)

 
 
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