Kreis Ludwigsburg AKW: Das Danach hat für alle Beteiligten längst begonnen

Von Markus Wirth
in aktiver Hinsicht bereits Geschichte: Das Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar (GKN) wurde, als letzter Meiler Deutschlands, im April 2023 endgültig vom Netz genommen. Allein, was mit dem hochradioaktiven Müll passiert, wird noch Generationen beschäftigen. Foto: Werner K/uhnle

Welche Herausforderungen kommen auf ehemalige AKW-Standorte wie Gemmrigheim und Neckarwestheim zu?

Das Thema Energiegewinnung durch Kernkraft ist, bedingt durch den Atomausstieg in Deutschland Geschichte. Nachdem im Jahr 2023 die letzten verbliebenen Reaktoren – Emsland, Isar II sowie Neckarwestheim II – endgültig vom Netz gegangen waren, gibt es keine Energie mehr aus heimischen Kraftwerken dieses Typus.

Mit der Abschaltung und/oder Stilllegung der Anlagen ist es nicht getan, denn auf Grund der seit Langem entstandenen radioaktiven Abfällen stellt sich für die Standorte der ehemaligen Kernkraftwerke allesamt die gleiche Fragen – wie geht man mit dieser Altlast um?

Und vor allem: Welche Konsequenzen resultieren daraus für die bestehenden Zwischenlager? Wer wird in die Suche nach einem geeigneten Endlager, welches den Müll aller Zwischenlager aufnehmen kann und wird, eingebunden?

Zwei Forderungen der AKWs stehen im Raum

Diese Herausforderungen hat sich die die Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden kerntechnischer Anlagen in Deutschland (ASKETA) auf die Fahnen geschrieben. Bei deren Jahrestagung in Geesthacht bei Hamburg, gleichzeitig Standort des ehemaligen AKW „Krümmel“, nahmen auch die beiden Rathauschefs von Neckarwestheim und Gemmrigheim, Jochen Winkler und Dr. Jörg Frauhammer (Foto: Oliver Bürkle), teil.

„Zwei Forderungen standen hierbei im Vordergrund“, sagt Frauhammer im BZ-Gespräch. „Einmal, dass die Fristen für die Endlagersuche möglichst verkürzt und, ohne Sicherheitsfragen zu vernachlässigen, zumindest eingehalten werden.“

Schon heute gehe man seitens der ASKETA davon aus, dass, sollte ein solches Endlager gefunden werden, schon alleine für den Einlagerungsprozess der Abfälle ein Zeithorizont von mindestens 30 Jahren realistisch sei. Zudem bestünden die Bürgermeister aller 15 Kommunen, die ehemalige Standorte eines Kernkraftwerks sind, auf Kompensationszahlungen.

Unter anderem deshalb, weil deren Grundstücke durch die Zwischenlager nicht anderweitig genutzt werden können. Man bewege sich bei dieser Forderung der ASKETA „in einem Größenbereich von einem Sockelbetrag von zwei Millionen Euro pro Standort und Jahr“, sagt auch Neckarwestheims Bürgermeister Jochen Winkler. Darüber hinaus, so Frauhammer, fordere man pro eingelagertem Castorbehälter weitere 10.000 Euro pro Jahr vor dem Hintergrund einer Anpassung, die sich nach dem entsprechenden jährlichen Preisindex richte.

Hauptlast der Zwischenlagerung tragen die AKWs

Diese Forderung, so beide Rathauschefs unisono, orientiere sich an den bestehenden Regelungen in Ahaus und Gorleben, wo, und dies bereits seit 41 Jahren, solche Kompensationszahlungen an die beiden Kommunen flössen. Hier dürften jene restlichen Gemeinden nicht leer ausgehen, nur weil für diese die Abmachung noch nicht gelte. Frauhammer: „Man hat hier vor Jahren zwei Präzedenzfälle geschaffen, das ist opportun. Jedoch darf es im Sinne der Gleichbehandlung dabei nicht bleiben, denn wir wollen gleiches Recht für alle.“

Schließlich trage man auch in Neckarwestheim und Gemmrigheim die Hauptlast der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle – eine Aufgabe, so Frauhammer, die mit erheblichen Herausforderungen verbunden sei, und dies nicht nur infrastrukturell, „sondern auch in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, planerischer und sicherheitstechnischer Hinsicht.“

All die ehemaligen AKW-Standorte trügen diese Verantwortung schließlich nicht erst seit gestern, gibt der Gemmrigheimer Schultes zu bedenken. Viele von ihnen seien bereits seit Jahrzehnten mit der Lagerung radioaktiver Stoffe betraut und würden diese Rolle auch in den kommenden Jahrzehnten übernehmen müssen. Diese dauerhafte Belastung könne jedoch nicht einseitig auf kommunaler Ebene getragen werden, sondern müsse, so auch die Forderung aus den beiden Rathäusern der Neckargemeinden, fair ausgeglichen werden und zwar in finanzieller, rechtlicher und auch politischer Hinsicht.

Frauhammer: „Der radioaktive Abfall wird aktuell in Zwischenlagern aufbewahrt, und zwar so lange, bis ein geeignetes Endlager gefunden wird. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung hat während der ASKETA-Tagung bestätigt, dass sie die Verlängerung erster Zwischenlagergenehmigungen, die 2034 auslaufen werden, voraussichtlich nächstes Jahr beantragen werden, weitere Anträge sollen folgen.“

Thema wird noch Generationen beschäftigen

Will heißen: Das Themenkonstrukt um die Lagerung der radioaktiven Abfälle in Zwischen- und wo auch immer angesiedelten Endlagern, wie auch die Zahlungen an die Gemeinden wird noch lange von sich reden machen. Nicht nur in den kommenden Jahren, sondern in den kommenden Jahrzehnten bis in die Nähe der kommenden Jahrhundertwende. So werden sich noch Generationen mit dem zu beschäftigen haben, was die ASKETA, aber auch Jochen Winkler, Jörg Frauhammer, derzeit umtreibt.

 
 
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