An warmen Sommertagen übt das Wasser eine besondere Anziehungskraft auf Menschen aus. Der Neckar wird dann nicht nur als Verkehrsweg, sondern – auch für Hunde – gerne als Badeorte genutzt. Dabei wird unterschätzt, dass das Baden im Neckar, immerhin eine Bundeswasserstraße, mit erheblichen Gefahren verbunden ist. So leitet sich der Name „Neckar“ aus der keltischen Sprache ab und bedeutet etwa „wildes Wasser“ oder „wilder Kerl“.
Kreis Ludwigsburg Baden im Neckar: Schön, aber gefährlich
In einem Bereich von 100 Metern ober- und unterhalb von Brücken, Wehren, Hafenanlagen, Schleusen und Anlegestellen ist der Sprung ins Wasser strikt untersagt.
Obwohl das Baden aus Sicht der Schifffahrtsvorschriften grundsätzlich geduldet wird, ist es in bestimmten Abschnitten durch die zuständigen Gemeinden verboten – etwa aus Gründen der Wasserqualität oder wegen anderer örtlicher Regelungen. Auch dort, wo kein ausdrückliches Verbot besteht, gelten klare Einschränkungen, so das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar.
Starke Strömungen
Laut Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist das Baden in einem Bereich von 100 Metern ober- und unterhalb von Brücken, Wehren, Hafenanlagen, Schleusen und Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt sowie im Arbeitsbereich von schwimmenden Geräten wie Schwimmkränen strikt untersagt, es könnte lebensbedrohlich sein.
So entstehen auch beim Füllen und Leeren von Schleusenkammern starke Strömungen, die selbst geübte Schwimmer nicht bewältigen können. Im Bereich von Wehren wirkt ein permanenter Sog, der ebenfalls zur tödlichen Gefahr werden kann. Selbst Hunde können sehr schnell abgetrieben werden. Besonders gefährlich ist die Nähe zu Schiffen. Ein Schwimmer, der sich zu nah an ein fahrendes Schiff heranwagt, riskiert, von der Bugwelle abgetrieben oder durch den Sog der Schiffsschraube in Richtung des Hecks gezogen zu werden.
Noch dramatischer ist die Situation bei Schubschiffen mit stumpfer Bugform: Hier wird das Wasser zunächst nach unten verdrängt, wodurch der Schwimmer unter den Schiffsrumpf gezogen werden kann, in der Regel mit tödlichen Folgen. Hinzu kommt, dass der Schiffsführer vom Heck aus steuert und oftmals keine Sicht auf Schwimmer oder Gegenstände vor dem Bug hat.
Gerade beim Ein- und Ausfahren aus Schleusen oder beim Passieren von Brücken ist die volle Konzentration des Schiffsführers gefragt – zusätzliche unvorhersehbare Hindernisse wie Menschen im Wasser stellen eine massive Gefahr dar. Zudem sind Schiffe keineswegs manövrierfähig wie Autos: Sie fahren mit bis zu 16 km/h und benötigen im Notfall mehrere Hundert Meter, um zum Stehen zu kommen – und dabei verlieren sie häufig ihre Steuerfähigkeit.
Rechtliche Konsequenzen drohen
Auch das Brückenspringen birgt erhebliche Risiken. Bei einer Wassertiefe von nur drei bis fünf Metern können Sprünge aus großen Höhen zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen. Selbst aus geringerer Höhe droht Gefahr durch im Neckarwasser treibende, oft unsichtbare Gegenstände wie Flaschen oder Holzstücke.
Nicht zuletzt drohen auch rechtliche Konsequenzen. In den Sommermonaten kontrolliert die Wasserschutzpolizei entlang des Neckars verstärkt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Platzverweisen, Verwarnungen oder Bußgeldern rechnen, im Ernstfall sogar mit einem Strafverfahren.
So verlockend ein Sprung ins kühle Nass für Mensch und Hund auch sein mag – im Neckar kann er schwerwiegende Folgen haben. Dass die Wasserqualität des Neckars nicht besonders gut ist, steht bereits seit längerem fest. Neue Ergebnisse von Proben, die vom Landesgesundheitsamt entnommen wurden, zeigen: Der Neckar führt eine besorgniserregend schlechte Wasserqualität und hat eine hohe Fäkalbelastung, in Proben wurden E. coli-Bakterien sowie Noroviren nachgewiesen.
