Bei kaum einem Thema sind sich Politik und Gesellschaft lagerübergreifend so einig, wie bei der Notwendigkeit eines Bürokratieabbaus. Einzig die Umsetzung und genaue Ausgestaltung gestaltet sich gerne schwierig. Nun soll es Tübingens umstrittener Oberbürgermeister Boris Palmer richten. Ministerium für Ministerium soll Palmer für die grün-schwarze Landesregierung nach Möglichkeiten des Bürokratieabbaus untersuchen und Reformvorschläge vorlegen.
Kreis Ludwigsburg Bürokratie: Diese Vorgaben stören die Kommunen besonders
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer soll den Bürokratieabbau im Land voranbringen. Die BZ hat bei den Kommunen im Kreis Ludwigsburg Vorschläge gesammelt.
Die BZ wollte wissen, welche Landesvorschriften die Kommunen in der Region besonders belasten und hat sich dafür in den Rathäusern umgehört, welche Reformen sich gewünscht werden.
Handlungsbedarf bestehe laut Anette Hochmuth, Pressesprecherin der Stadt Bietigheim-Bissingen, weniger im vollständigen Wegfall einzelner Vorschriften als vielmehr in der Vereinfachung bestehender Regelungen. Besonders stark reglementiert seien demnach Bereiche wie das Gebäudeenergiegesetz oder die klimaschutzrechtlichen Vorgaben. „Hier führen umfangreiche Prüf- und Nachweispflichten sowie teilweise komplexe Verfahrensabläufe zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand und längeren Bearbeitungszeiten.“ Eine schlankere Ausgestaltung der Verfahren, ein geringerer Prüfungsumfang und klare und zügige Entscheidungsfristen würden demnach Bürgern wie auch der Verwaltung zugute kommen, ist Hochmuth überzeugt.
Umfangreiche Nachweise
Ein weitere Beispiel seien Aufgaben, bei denen die Untere Baurechtsbehörde als Untere Immissionsschutzbehörde tätig wird, etwa bei Ausnahmegenehmigungen für Feuerungsanlagen. Auch hier könnten laut Hochmuth, Vereinfachungen geprüft werden.
„Unabhängig von einzelnen Rechtsgebieten sehen wir zudem bei Förderprogrammen erhebliches Potenzial zum Bürokratieabbau.“ Die Antragsverfahren sowie die umfangreichen Nachweis- und Dokumentationspflichten würden häufig einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten. Die Stadt spricht sich daher für vereinfachte Antragsverfahren, standardisierte Nachweise und einen stärkeren Vertrauensgrundsatz aus.
„Es gibt natürlich Vorschriften, die uns als Kommunen betreffen und anders gehandhabt werden können“, sagt der Bönnigheimer Bürgermeister Albrecht Dautel. Dies betreffe zum einen die Fördersystematik des Landes. Für Dautel wäre wünschenswert, wenn Förderungen des Landes nicht projektbezogen und auf jedes Projekt einzeln erfolgen würden, sondern wenn die Gemeinden einen Förderrahmen bekommen und diesen dann eigenverantwortlich ausschöpfen können. „Genauso ist es zu begrüßen, was im Koalitionsvertrag steht, dass künftig die Verwendungsnachweise für Landesförderungen entfallen könnten und es durch die örtliche Prüfung ja gewährleistet ist, dass wir keine Mittel sachfremd verwenden“, so der Bönnigheimer Rathauschef. Genauso könnte die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen entfallen, da hier tatsächlich niemand einen Vorteil davon habe und nur buchhalterisch Aufwand entstehe.
Abrechnung der Fördergelder
Auch für den Kirchheimer Bürgermeister Uwe Seibold ist die kommunale Umsatzsteuer „ein Wahnsinn, der für einen bürokratischen Aufwand sorg, der heftig ist“. Wie Seibold betont, werde es einfach aufwendiger und dadurch für Bürger teurer. „Statistiken“ sind für den Kirchheimer Bürgermeister ein Thema, bei dem die Landesregierung die Kommunen entlasten könnte. „Es ist ein wahnsinniger Aufwand, den wird über das Jahr hinweg leisten müssen.“ Natürlich gebe es einige die notwendig sind, bei vielen fehle über aber die Berechtigung. Auch der hohen Aufwendungen bei Anträgen zu Förderprogrammen bemängelt der Kirchheimer Rathauschef. „Noch auf aufwendiger sind die Abrechnungen der Fördergelder“, sagt Seibold, da eine Vielzahl von Nachweisen zu liefern seien. Obwohl es sich um öffentliche Projekte handelt, die ständig im Gemeinderat behandelt und beraten würden. Seibold: „Da könnte man vieles deutlich erleichtern.“
Die Sache mit der Leiter
Für den Tammer Bürgermeister Martin Bernhard sind es auch ganz viele Verordnungen, die den Verwaltungsalltag in der Stadt regeln: „Das fängt ja zum Beispiel schon damit an, wenn ich auf eine Leiter steigen möchte, denn da darf ich nur drauf, wenn die einen Prüfstempel besitzt, ich im Auf-die-Leiter-Steigen unterwiesen wurde und dazu das Protokoll unterschieben habe.“ Er dürfe nicht mal einfach eine Glühbirne wechseln, ärgert sich der Tammer Schultes.
Auch die Beantragung von Fördergeldern sei für die Kommunen ein bürokratischer Kraftakt. Die Stadt Tamm erlebte es bei der Nahwärmeversorgung: „Um die Förderung beantragen zu können, muss erst mal gebaut werden, dann dauert es zwei bis drei Jahre bis etwas kommt und dann weiß man auch nicht, ob man die beantragte Höhe bekommt“, sagt Bernhard. „Da müssen Kommunen schon sehr mutig sein, wenn sie diesen Schritt trotzdem wagen.“
In Sachsenheim begrüßt man Bürokratieabbau, teilt Bürgermeister Holger Albrich mit. Aber: „Immer, wenn es um Bürokratieabbau ging, habe ich Angst bekommen, dass es noch komplizierter wird. Das hat sich leider häufig bestätigt.“ Als unnötige Vorgaben des Landes nennt er die Gestattung von Vereinsveranstaltungen mit der Ausgabe alkoholischer Getränke nach dem baden-württembergischen Gaststättengesetz, nach der alkoholische Getränke nur ausgegeben werden dürfen, wenn die Veranstaltung des Vereins einem besonderen Zweck dient.
120 Schilder aufgestellt
Auch das Landesnichtraucherschutzgesetz, durch das das Aufstellen von 120 Schildern in der Stadt erforderlich wurde, sieht Albrich als unnötige Bürokratie. „Eine weitere Vorschrift, die absolut überzogen ist, ist die Vorschrift zur Elektrogeräteprüfung“, hier müssen für eine öffentliche Veranstaltung alle Elektrogeräte auf Sicherheit überprüft werden. Neugeräte sollten davon ausgenommen sein, so der Bürgermeister, der noch viele weitere Beispiele nennen könnte.
Durch das Regelbefreiungsgesetz der letzten Legislaturperiode sei aber schon ein Anfang gemacht – die Stadt konnte durch dieses schon zwei Befreiungen erreichen, auch wenn sie nur zu „kaum wahrnehmbaren Entlastungen“ der Verwaltung führen.
