Kreis Ludwigsburg Cannabis-Verein wartet seit Monaten auf Lizenz

Von Bigna Fink
Ein Kiffer vor den Toren der Bietigheimer Altstadt: Das Rauchen eines Joints ist seit April 2024 unter bestimmten Bedingungen in der Öffentlichkeit legal. Foto: /Martin Kalb

Neue Freiheiten für Kiffer, das Interesse am Anbau, der Schwarzmarkt und die Gefährdung der Jugend: Was sich seit der Teillegalisierung im Kreis verändert hat.

Eine meiner ersten Aktionen im April 2024 war, dass ich mich in den Bürgergarten gesetzt und legal eine vorgerollte Tüte geraucht habe“, erzählt der Bietigheimer Timo Korn (Name von der Redaktion geändert).

Der 41-Jährige genießt die Entkriminalisierung von Cannabiskonsum, nach Jahrzehnten Versteckspiel vor der Polizei braucht er nun keine rechtlichen Konsequenzen beim Genießen eines Joints mehr zu fürchten. Sein Verhältnis zur Polizei habe sich seit der Teillegalisierung schlagartig geändert: „Zuvor hatte ich Angst vor ihr bei jeder Begegnung, nun ist sie für mich einfach hundert Prozent mein Freund und Helfer.“ An ein paar gesetzliche Regelungen muss er sich allerdings halten: Im Abstand von 100 Metern zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr ist Kiffen in der Öffentlichkeit weiterhin verboten.

Die BZ hat sich in der Region bei Korn und anderen Akteuren umgehört, die mit dem Konsum der beliebten psychoaktiven Droge auf unterschiedliche Weise zu tun haben. Was hat sich seit dem neuen Gesetz für sie oder ihre Arbeit geändert?

Es ist ein Sonderweg, den Deutschland seit dem 1. April 2024 mit seiner Teillegalisierung von Cannabis geht:  Innerhalb eines komplexen Regelwerks ist Kiffen seit zwei Jahren für Menschen über 18 Jahren legal. Anders als in Kanada oder den Niederlanden verbietet das deutsche Gesetz den kommerziellen Verkauf von Haschisch und Marihuana. Besonders ist an dem Gesetz auch, dass der Cannabisanbau in Deutschland, dem Land der Vereine, per Vereinsrecht geregelt wird, wie Keno Mennenga, der Vorstand des Mariana Cannabis Social Clubs Stuttgart, erklärt. In sogenannten Anbauvereinigungen, CSC (Cannabis Social Clubs), darf Cannabis angebaut und an Mitglieder abgegeben werden.

So steht auch der erste Cannabis-Club im Kreis, der CSC Ludwigsburg, in den Startlöchern, wartet aber seit mehr als sieben Monaten auf seine Lizenz. Zusammen mit den CSC Stuttgart und Ulm haben die Ludwigsburger eine Halle zum Anbau von weiblichen Cannabispflanzen zu Genusszwecken in Waiblingen gefunden.

Vom Schwarzmarkt wegkommen

„Wir möchten uns mit Cannabis selbst versorgen und dabei sauberes Material produzieren“, erklärt Marco De Cato, Vorsitzender des Ludwigsburger Vereins, der aktuell 221 Mitglieder hat. Ziel der Vereinigung sei es, den Schwarzmarkt einzudämmen und die Konsumenten vom illegalen Handel wegzubekommen. „Wir wollen uns auch damit vom schlechten Ruf lösen, den Cannabis-Konsumenten noch immer oft haben,“ sagt De Cato. „Wir sind Teil der Gesellschaft und nicht irgendwelche komischen Leute.“ Seit 2024 versuchen 181 Cannabis-Vereinigungen in Deutschland Fuß zu fassen. Davon haben bisher sechs, der CSC Frankfurt und der CSC Göttingen, eine Lizenz erhalten und zwei CSC, Frankfurt und Göttingen, bauen bereits Cannabis an. „Ende April, Anfang Mai, können wir zum ersten Mal in Deutschland ernten“, freut sich Mennenga, der auch Sprecher für den CSC-Gesamtverein Mariana Cannabis ist, der größten Cannabis-Community Europas.

Eine der Auflagen ist die Existenz eines Präventionsbeauftragten im Verein. Eine Aktive des CSC Ludwigsburg, die einen Kurs in Suchtprävention absolviert hat, ist Ansprechpartnerin für Menschen, die Probleme mit dem Konsum der Droge haben.

Der CSC Ludwigsburg will bis zu sechs Sorten der Cannabispflanze anbauen, die jeweils unterschiedlich die Psyche beeinflussen: wie Indica, deren Wirkung als schmerzlindernd und entspannend oder Sativa, die kreativitätsfördernd gilt. Eine Ausgabestelle in Ludwigsburg sei angedacht, wo Mitglieder zu dem auf Qualität und THC-Gehalt geprüften Gras gelangen. „Abgehoben“ werden kann per Gesetz beim Abholen bis zu 25 Gramm Cannabis von einem Mitglied, „was enorm viel ist,“ so de Cato. Insgesamt 50 Gramm darf man im Monat besitzen. „Die meisten unserer Mitglieder sind Wochenendkonsumenten und verbrauchen etwa fünf Gramm im Monat.“ In einem Joint stecken meist maximal ein Gramm Marihuana.

In Ludwigsburg gibt es seit Herbst 2025 die Haze Smoke Lounge, weiß De Cato. In der Bar nahe des Marstallcenters ist der Konsum von eigenem Cannabis erlaubt. Im Cannameleon, einem Laden in Ludwigsburg, der auf CBC-Artikel (Hanfprodukte ohne THC-Gehalt) spezialsiert ist, erreichen den Inhaber Patrick Wesendonk seit 2024 enorm viele Anfragen bezüglich Anbau von Cannabis. „Wir bieten diesbezüglich kein Equipment an, stehen aber mit Knowhow den Kunden zur Seite“, so Wesendonk.

Prävention wichtiger geworden

Für Jugendliche ist der Cannabis-Konsum weiterhin illegal. Dieser habe sich mit der Gesetzesänderung nicht beobachtbar verändert, so der Eindruck von Frank Schneider, Leiter von „Das Netz“, der Jugendförderung in Bietigheim-Bissingen. Seinem Eindruck nach und dem seiner Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit wurde der Schwarzmarkt bisher nicht eingedämmt. Gefährlich sei besonders für das heranwachsende Gehirn das hochpotente Cannabis mit starkem THC-, also Wirkgehalt. „Cannabis ist heute viel potenter als damals zur Hippiezeit“, so Schneider. Mögliche Folgen durch den Konsum seien Psychosen und Panikattacken. Rund 300 Drogen-Präventionsveranstaltungen gibt es laut Polizei im Kreis jährlich, hauptsächlich in der Mittelstufe, auch in Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern von Jugendeinrichtungen wie dem Netz. Auch Matthias Liegl, Suchtberater vom Kreisdiakonieverband in Bietigheim, sagt: „Unsere Präventionsarbeit an Schulen ist noch wichtiger geworden und wurde im Umfang deutlich ausgebaut in 2025.“

Timo Korn aus Bietigheim warnt vor dem Dauerkiffen: „Man fühlt sich oft buchstäblich ‚stoned’, wie ein Stein“, werde untätig, unmotiviert“. Er kenne einige Leute, „die seit ihrer Jugend gekifft, dadurch Psychosen erlangt und sich jahrzehntelang davon nicht erholt haben“. Konsumenten empfiehl er einen anlassbezogenen, eher homöopathischen Umgang mit der Droge, „einen gelegentlichen, geregelten Ausbruch aus dem Alltag“.

Polizei: „Kiffen kein beherrschendes Stadtbild“

Die Zahlen der allgemeinen Rauschgiftkriminalität sind laut Polizeipräsidium Ludwigsburg von 1460 Fällen (2016) auf 409 Fälle (2025) massiv zurückgegangen. Viele der Handlungen im Umgang mit Cannabis, die vor dem 1. April 2024 noch strafbar waren, seien seit der Gesetzesänderung nur noch Ordnungswidrigkeiten oder komplett straffrei, wie Sprecher Steffen Grabenstein mitteilt. Cannabis machte weiterhin nach Kokain fast ein Drittel aller Sicherstellungen aus.

„Wesentliche Auswirkungen auf die Polizeiarbeit hatte die Gesetzesänderung für uns nicht“. Natürlich würden mehr Personen beim Kiffen beobachtet, da dies ja bei Erwachsenen nicht mehr ‚heimlich’ erfolgen muss. „ Es ist jetzt aber auch nicht zum beherrschenden Stadtbild geworden“, so Grabenstein. Der Prävention und dem Jugendschutz komme eine große Bedeutung zu, da die Gesetzesänderung teilweise als „Freibrief“ interpretiert und dabei vergessen werde, dass Minderjährige nach wie vor keinen erlaubten Umgang mit Cannabis haben dürfen.

 
 
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