Kreis Ludwigsburg Falscher „Herr Münzberger“ gibt alle Betrugstaten zu

Von Bernd Winkler
Das Landgericht in Stuttgart. Foto: /Oliver Bürkle

Der Richter macht dem Angeklagten ein Angebot, wodurch sich der Prozess nun verkürzt. Der Mann hat auch im Kreis Ludwigsburg Bürgerinnen und Bürger ausgenommen.

Der 35-Jährige, der seit vergangener Woche auf der Anklagebank der 7. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht sitzt, will seinen Prozess wegen 21-fachen schweren Bandenbetrugs abkürzen – durch ein umfassendes Geständnis und gegen einen Strafrabatt.

Der in Russland geborene Deutsche soll laut Anklage als sogenannter „Keiler“ im Auftrag von Hintermännern aus der Türkei Bankkunden im Landkreis Ludwigsburg und Landkreis Böblingen aufgesucht und die EC-Karten mit dem Hinweis von angeblichen Fehlbuchungen gegen neue Karten eingesammelt haben. Tatsächlich jedoch soll er mit den erbeuteten Karten Geld an den Bankautomaten abgehoben haben und verursachte einen Vermögensschaden in Höhe von 37.000 Euro. Die 21 Fälle, um die es in dem Prozess geht, gibt der 35-Jährige jetzt zu. Demnach hatte er zusammen mit zwei noch unbekannten weiteren Tätern die Bankkarten ausschließlich bei älteren Menschen abgeholt.

Abholung der EC-Karten

Es ist der zweite Verhandlungstag eines Prozesses, in dem es um „Falsche Bankmitarbeiter“ geht, die es hauptsächlich auf ältere Menschen abgesehen haben. Kurz nach einem Anruf, dass die EC-Karte ausgetauscht werden müsse, erscheint der Abholer, in diesem Fall, der Angeklagte, der als „Herr Münzberger“ avisiert war und so seriös auftrat, dass kein Zweifel an seiner Person als Bänker entstand. 21 solche Auftritte soll der Angeklagte als Bankmitarbeiter „Münzberger“ in der Zeit zwischen September und November vergangenen Jahres in Ludwigsburg, Gerlingen, Sachsenheim, Vaihingen und Asperg durchgeführt haben.

Der Richter unterbreitete ein Angebot: Der Angeklagte könne mit einer Strafe rechnen, die die Obergrenze von fünf Jahren und neun Monaten nicht übersteigt, falls er bereit sei, alle 21 angeklagten Taten umfassend zuzugeben. Gleichzeitig verwies der Staatsanwalt drauf, dass ohne ein solches Geständnis durchaus Freiheitsstrafen im zweistelligen Bereich möglich sind.

Und die 21 vorgeworfenen Taten könnten auch leicht nachgewiesen werden. Denn der Mann stand bereits wochenlang unter polizeilicher Beobachtung. Seine Handy-Einbuchungen wiesen jeweils seine Aktivität an den jeweiligen Tatorten aus. Zudem gibt es auch Bilder von Überwachungskameras bei den Banken, wie er mit den EC-Karten an Bankautomaten Geld abhebt.

Geschädigte sind Senioren

Der Gerichtsvorsitzende teilte mit, dass auch noch eine Vorverurteilung im Raume stehe, die mit einbezogen werden muss. Strafschärfend gelte, dass es sich bei den geschädigten Bankkunden um besonders schützenswerte Menschen handelt. „Es sieht also nicht sehr günstig aus“, sagte der Richter zum Angeklagten.

Dieser gab daraufhin die 21 Fälle zu. Darunter auch jene Tat vom 24. September bei einer 81-jährigen Ludwigsburgerin, mit deren EC-Karte der Angeklagte 1000 Euro abhob. Und zwei Tage danach bei einer 79-Jährigen, die auf diese Weise um 1200 Euro betrogen wurde. Insgesamt 8000 Euro erbeutete er laut Anklage später bei mehreren Bankkunden in Gerlingen – und 6000 Euro in Rutesheim. Auch die weiteren Vorwürfe, darunter Einsammeln von angeblichem Falschgeld, wolle der Mann eingestehen. Das erbeutete Geld habe er an die Auftraggeber überwiesen, abzüglich seines Lohnes.

Eine „Verständigung im Strafprozess“ dient in erster Linie der Verkürzung eines Verfahrens und damit auch der Kosteneinsparung. Durch das Geständnis könnte das Gericht drei Prozesstage einsparen. Der 35-Jährige nahm nach Rücksprache mit seinem Verteidiger das richterliche Angebot an, folglich könnte bereits am nächsten Verhandlungstag, 28. Mai, das Urteil gesprochen werden.  Bernd Winkler

 
 
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