Kreis Ludwigsburg Fünfeinhalb Jahre Haft für Betrüger

Von Bernd Winckler
Nur fünf Tage dauerte der Prozess um den falschen Bankmitarbeiter vor dem Stuttgarter Landgericht. Foto: bz

Der falsche Bankmitarbeiter Herr Münzberger kommt mit einer Strafe im unteren Bereich davon. 

Das Stuttgarter Landgericht hat nach nur fünftägiger Verhandlungsdauer einen 35-jährigen Deutschen, der als „Herr Münzberger“ bei Bankkunden als falscher Bankmitarbeiter angeblich defekte EC-Karten abholte, wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu fünf Jahren und sechs Monate Freiheitsstrafe verurteilt. Damit folgten die Richter auch dem Antrag des Staatsanwalts, milderten allerdings die Strafe um drei Monate ab, und würdigten damit auch das umfassende Geständnis des Beschuldigten in der Strafzumessung.

Dass der 35-jährige Deutsche mit Wohnsitz im Rems-Murr-Kreis mit einer Strafe im absoluten unteren Bereich davon kam, verdankt der Mann seinem bereits am ersten Verhandlungstag abgegebenes Geständnis. Der Ankläger hatte fünf Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe gefordert – wegen 21-fachen gewerbsmäßigen schweren Bandenbetrugs mit einem Schaden von 35.000 Euro. Laut Strafgesetzbuch liegt die Strafobergrenze bei zehn Jahren.

Dieser Auffassung folgten nunmehr auch die Richter der 7. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht im Wege einer sogenannten Verständigung zwischen Anklagevertretung und Verteidiger.

Eine hohe kriminelle Energie des Angeklagten

Das Gericht stellte im Urteil fest, dass der Angeklagte als Abholer (Szenenbegriff Keiler) angeblich beschädigte Bankkarten bei den Kunden an der Haustüre abholte, einschließlich der Pin-Nummern. Telefonisch war den Opfern zuvor von einem vermeintlichen Mitarbeiter ihrer Hausbank – aber tatsächlich von einer kriminellen Gruppe aus dem Ausland – gesagt worden, dass es auf den Konten Unregelmäßigkeiten gab und deshalb die Karten zur Sicherheit ausgetauscht werden müssten.

Von den 21 angeklagten Fällen hatten nur drei den Betrug erkannt. Geschädigt wurden in der Zeit zwischen Oktober und November letzten Jahres 18 Opfer im Alter von 71 bis 87 Jahren in Gerlingen, Asperg, Bietigheim, Ludwigsburg und Leonberg. Bei den übrigen vier Fällen laute das Urteil auf versuchten Betrug. Mit den erbeuteten Karten wurden in den Einzelfällen bis zu 5000 Euro am nächsten Automat abgehoben und vom Angeklagten – abzüglich seines Honorars – an die Hintermänner geschickt.

Die Richter des Stuttgarter Landgerichts gingen hinsichtlich den Tatausführungen von einer hohen kriminellen Energie des Angeklagten aus. Es sei erschwerend zu berücksichtigen, dass die Opfer die auf ihrem Konto befindlichen Gelder mühevoll gespart hatten. Bei einigen wurde sogar das gesamte Konto geleert.

 
 
- Anzeige -