Von den insgesamt rund 800 Vereinen und Verbänden mit Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Ludwigsburg haben etwa 200 das „Qualitätsmerkmal Kinderschutz“ verliehen bekommen. Es soll dabei helfen, sexuelle Belästigungen, Gewalt, Rassismus oder Diskriminierungen zu verhindern, sodass Kinder und Jugendliche keiner Gefährdung zum Beispiel durch Betreuer ausgesetzt sind. Im Gespräch mit der BZ erklären Tamara Drittenpreis und Philip Tiefenbach von der Koordination Kinderschutz und Frühe Hilfen beim Landratsamt, die sich präventiv mit den Themen beschäftigen, was es mit dem Siegel auf sich hat.
Kreis Ludwigsburg Gelebter Kinderschutz in Vereinen
Das Landratsamt zeichnet Vereine und Verbände aus, die eine Schutzerklärung übernehmen. Rund 200 der 800 Vereine in der Region dürfen das Qualitätssiegel verwenden.
Schutzkonzept entwickeln
„Wir wollen, dass Vereine sich mit dem Thema Kinderschutz beschäftigen und dass er gelebt wird“, sagt Tamara Drittenpreis. Seit 2012 sieht das Sozialgesetzbuch vor, dass Menschen, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen oder ausbilden, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. So soll verhindert werden, dass Menschen, die einschlägig vorbestraft sind, Kinder oder Jugendliche gefährden.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Kreisjugendrings, des Kreisjugendamtes und des Polizeipräsidiums Ludwigsburg war sich jedoch schnell einig, dass die alleinige Vorlage des Führungszeugnisses nicht ausreicht, um Kinder und Jugendlichen zu schützen. Deswegen wurde eine Erklärung formuliert, die das Thema Prävention in den Vordergrund stellt.
Darin geht es darum, die Persönlichkeit und die Würde von Kindern und Jugenlichen zu respektieren sowie positive Lebensbedingungen zu schaffen. „Wir sind sensibel für Anhaltspunkte, die das Kind oder den Jugendlichen gefährden und holen uns rechtzeitig fachliche Unterstützung bei den zuständigen Stellen, zum Beispiel Kinderschutzfachkräfte oder Jugendamt“, heißt es darin und weiter: „Wir beziehen aktiv Stellung für körperliche Unversehrtheit und gegen Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus.“ Die Vereine verpflichten sich, nur Personen zu beschäftigen, die geeignet sind, Kinder und Jugendliche zu beaufsichtigen, zu betreuen und auszubilden. Außerdem erklären sie, dass sie vertrauenvoll mit den Eltern zusammenarbeiten.
Vereine, die diese Erklärung übernehmen, bekommen das Gütesiegel des Landkreises verliehen, das möglichst alle fünf Jahre erneuert werden sollte. „Wir empfehlen, immer auch ein Schutzkonzept zu entwickeln“, sagt Drittenpreis. In manchen Landkreisen wird dieses verpflichtend an die finanzielle Förderung geknüpft.
Doch Drittenpreis und Tiefenbach wollen nicht, dass Vereine ein solches Konzept nur auf dem Papier nachweisen, ihnen ist die aktive Auseinandersetzung und Weiterentwicklung wichtiger. Daher gehen sie auf Vereine zu: „Wir hoffen auf den Schneeballeffekt“, sagt Tiefenbach.
„Es gibt auch Vorfälle in Vereinen und die Sensibilität in der Gesellschaft wächst“, sagt Drittenpreis. Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes dauert rund fünf Jahre (siehe untenstehender Artikel). Dabei gebe es in jedem Verein andere Punkte, die beachtet werden müssen. Dazu gehöre auch, Vertrauenspersonen zu benennen und zu regeln, wie ein Verein mit einem Verdachtsfall umgeht, wenn er sich nicht verhärtet und jemand rehabilitiert werden muss.
Das Land Baden-Württemberg fördert Schulungen zu Schutzkonzepten bei kleineren Vereinen bis zu 80 Prozent, beim Kinderschutzbund gebe es die Möglichkeit, sich durch externe Hilfe unterstützen zu lassen. „Ein Schutzkonzept ist nie fertig“, sagt Tiefenbach, „und eine hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben“.
Siegel als Auswahlkriterium
Regelmäßig veranstaltet der Landkreis Fachtage und Infoveranstaltungen zu dem Thema. Zur letzten Veranstaltung 2024 sei das Interesse groß gewesen. Drittenpreis und Tiefenbach freuen sich, dass sich Menschen die Zeit nehmen, um daran teilzunehmen.
Neu ist, dass das Qualitätslogo mit Jahreszahl versehen wird und neu verliehen wird – sodass die Vereine aktiv mit dem Symbol werben können. Die beiden Fachberater wünschen sich, dass sich Eltern bei einem Verein nach dem Qualitätssiegel erkundigen – bevor sie ihr Kind dort anmelden.
