Wer sich aktuell im öffentlichen Raum bewegt, kommt an ihnen nicht vorbei: Wahlplakate. Seit einigen Wochen hängen sie in den Städten und Gemeinden, um Werbung für Parteien und Wählervereinigungen zu machen, die am Sonntag, 9. Juni, um die Gunst der Wähler kämpfen. Dabei hängen im Vergleich zur letzten Kommunal- und Europawahl 2019 mehr Plakate, stellt Julia Ehmann, die in Bönnigheim das Fachgebiet Ordnung verantwortet, fest.
Kreis Ludwigsburg Hängen mehr Wahlplakate als sonst?
Vor der Wahl tapezieren Parteien traditionell den öffentlichen Raum mit ihren Werbebannern. Die BZ hat bei zwei Kommunen nachgefragt, welchen Regeln die Plakatwerbung unterliegt.
Tatsächlich haben die Gemeinden einen großen Gestaltungsspielraum, wenn es darum geht, die Plakatwerbung vor Wahlen zu regulieren. Wie viele Plakate dürfen aufgehängt werden? Wo darf überhaupt plakatiert werden? Werden Gebühren fällig? Die BZ hat bei zwei Kommunen im Landkreis nachgefragt.
Begrenzung auf 20 Plakate
So werden in Bönnigheim pro Partei maximal 20 Plakate an zehn verschiedenen Standorten – inklusive Vorder- und Rückseite – erlaubt. Eine Genehmigung dafür ist im Vorfeld einzuholen, in den sechs Wochen vor der Wahl ergeht diese jedoch gebührenfrei. Eine Woche nach der Wahl müssen die Plakate wieder entfernt werden, erklärt Julia Ehmann. Bei den Parteien seien vor allem die Durchgangsstraßen beliebt, in der Innenstadt sind Plakate hingegen nicht erlaubt. Grundsätzlich ist das Anbringen von Plakaten von Gesetzes wegen an Wahllokalen und in deren direktem Umfeld verboten, um eine Einflussnahme auf die Wähler zu unterbinden.
Auch an anderen Gebäuden, die „neutral“ bleiben müssen, etwa Rathäuser, Schulen oder Gerichtsgebäude, darf nicht plakatiert werden. Außerdem darf die Wahlwerbung den Verkehr nicht behindern. So müssen Verkehrsteilnehmer stets freie Sicht auf Verkehrsschilder und Ampeln haben.
In Sachsenheim ist die Anzahl der Plakate, die Parteien aufhängen dürfen, nicht beschränkt, sagt Pressesprecher Arved Oestringer. Auch ist für das Anbringen von Wahlplakaten – im Gegensatz zu anderen Werbeplakaten – keine vorherige Genehmigung erforderlich. Darüber, wie viele Wahlplakate in Sachsenheim hängen, kann Oestringer keine Auskunft geben. „Die Mitarbeiter der Stadt zählen die aufgehängten Wahlplakate nicht ab, das ist aufgrund dessen, dass es keine Begrenzung gibt, nicht notwendig.“ Auch könne man daher keine Aussage darüber treffen, ob in diesem Jahr mehr oder weniger Plakate als in der Vergangenheit hängen.
Überwiegend hänge die Wahlwerbung an den Hauptverkehrsstraßen sowie in der Nähe von größeren Lebensmittelgeschäften. „Grundsätzlich überwiegen Standorte mit einer hohen Besucherfrequenz“, so Oestringer. Nicht gestattet sind Plakate im Außenbereich der Stadtteile, also außerhalb der gelben Ortsschilder. Nach der Wahl räumt die Stadt den Parteien sechs Tage Zeit ein, die Plakate wieder zu entfernen.
24 Fälle von Sachbeschädigung
Doch schon vor der Wahl am 9. Juni wurden Plakate unerlaubt entfernt oder beschädigt: Wie die Polizei mitteilt, gab es im Landkreis Ludwigsburg mit Stand vom 27. Mai 24 Fälle von Sachbeschädigungen an Wahlplakaten. Betroffen war dabei die CDU sieben Mal, die SPD fünf Mal. In drei Fällen waren AfD-Plakate das Ziel, Plakate von FDP und Grünen wurden je in zwei Fällen beschädigt. Zahlen aus den Vorjahren liegen zwar keine vor, subjektiv dürfte jedoch keine große Abweichung vorliegen, sagt Pressesprecherin Yvonne Schächtele. „Die Aufklärung von Sachbeschädigungen aller Art ist im Regelfall schwierig. In den meisten Fällen wird die Tat im Nachhinein festgestellt, sodass keine Hinweise auf Tatverdächtige vorliegen“, so Schächtele. Wichtig sei daher, dass sich Zeugen telefonisch über den Notruf melden, falls sie eine Tat beobachten. Außerdem sollten die Täter nicht durch Ansprechen gewarnt werden. Stattdessen sollten Zeugen sich ihr Aussehen gut einprägen und mögliche Fluchtmittel und -richtungen nennen können, so Schächtele weiter.