Kreis Ludwigsburg Heizen: Was Eigentümer tun können

Von Claudia Mocek
Der dreijährige Krispin aus Untermberg vor der Wärmepumpe seiner Eltern. Foto: /Martin Kalb

 Was ändert sich unter der neuen Bundesregierung an der Wärmewende? Die Lea informiert über Förderung, rechtliche Bedingungen und rät dazu, jetzt die Förderung zu beantragen.

Wie geht es unter der neuen Bundesregierung weiter mit der Wärmewende? Die BZ hat mit Raphael Gruseck, Bereichsleitung Wärmenetze von der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (Lea), über Förderungen, die rechtlichen Bedingungen und über Tipps für Haus- und Wohnungseigentümer gesprochen. Er rät Eigentümern, sich an der Wärmeplanung der eigenen Kommune zu orientieren.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes in 2025 angekündigt. Was kommt auf die Verbraucher zu? „Zurückgenommen werden soll damit das Betriebsverbot für alte Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind“, sagt Raphael Gruseck. Davon betroffen seien allerdings nur wenige Haushalte, denn das entsprechende Betriebsverbot sei schon seit mehr als 15 Jahren unter anderem in der Energieeinsparverordnung verankert. „Derzeit gibt es viele reißerische Schlagzeilen“, sagt Gruseck, dabei sei eine sachliche Information wichtig für all diejenigen, die jetzt über die Anschaffung einer Heizung nachdenken. „Laut Koalitionsvertrag soll die Förderung wie bisher weitergehen“, sagt Gruseck. Darüber hinaus gebe die europäische Gebäuderichtlinie bereits vor, den Ausstieg aus fossilen Heizungen bis 2040 zu planen. Ab 2045 dürfen sie nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr betrieben werden. „Wenn man bei der Regierung auf die Zwischentöne achtet, sagt sie auch nichts anderes“, sagt Gruseck.

Mittelfristig sollen die allermeisten Gasnetze stillgelegt werden. Als eine der ersten Städte hat Mannheim 2035 als Zieldatum genannt. Die Abschreibungsfrist der Netzbetreiber sei auf 2040 verkürzt worden, sodass die Netzentgelte steigen. Terranets BW habe angekündigt, dass von ihnen ab 2040 kein Erdgas mehr nach Baden-Württemberg geliefert werde.

Mehrkosten von rund 1000 Euro

Der Energieberater geht davon aus, dass die CO2-Abgabe von derzeit 55 Euro pro Tonne bis Anfang der 2030er-Jahre auf rund 200 bis 300 Euro pro Tonne steigen werde. „Öl- oder Gasheizungen können dadurch Mehrkosten im vierstelligen Bereich verursachen“, sagt Gruseck. Und: „In zehn Jahren werden Häuser mit einer Gasheizung weniger wert sein.“ Mittlerweile gebe es zwar Heizungen, die zu einem gewissen Prozentanteil mit Wasserstoff kompatibel sein sollen, doch wenn diese Heizungen älter als 2024 sind, müssten auch sie umgerüstet werden. „In der Wärmeplanung der Kommunen spielt Wasserstoff keine Rolle – er ist wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig“, betont Gruseck.

Was können Hauseigentümer tun? Eine Gasheizung hat eine Lebensdauer von rund 20 Jahren. Wer über eine Neuanschaffung nachdenkt, sollte sich an der Wärmeplanung der eigenen Kommune orientieren. Mittlerweile haben 15 Gemeinden im Kreis ihre Planungen abgeschlossen. In zentralen Gebieten planen sie Nahwärmenetze, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden und an die man sich dann anschließen könnte.

Jetzt Förderung beantragen

In dezentralen Gebieten werden künftig vor allem Luft- und Erdwärmepumpen eingesetzt, ist Gruseck überzeugt. Wer in einem dezentralen Gebiet wohnt, könne schon jetzt ein Antrag auf Förderung online stellen, dies sei in wenigen Minuten möglich. Anschließend hätten die Antragssteller drei Jahre Zeit für die Umstellung.

Gruseck rechnet damit, dass die Preise für Wärmepumpen in den nächsten zwei bis drei Jahren einen Tiefpunkt erreichen und ab 2030 wieder teurer werden. Auch die Handwerker könnten dann unter Zeitdruck stehen, weil noch viele Wärmepumpen eingebaut werden müssten. Eigentümer sollten daher schon jetzt die Heizungsförderung von bis zu 70 Prozent beantragen. Bei der bestehenden Förderung würden aktuell vermietete Gebäude nur bis zu rund 30 Prozent gefördert. Da sei noch Luft nach oben, findet Gruseck.

„Insgesamt gehen wir davon aus, dass es so weiterläuft wie bisher und die Förderung technologieunabhängig bleibt, so steht es auch im Koalitionsvertrag“, sagt er und sieht darin ein klares Bekenntnis zur Fortsetzung des bisherigen Kurses. Dies sei nur sinnvoll, findet Gruseck, schließlich brauche auch die Industrie Planungssicherheit. „Es ist wichtig zu sagen, wohin die Reise geht. Der konsequente EU-Kurs ist gesetzt, davon ist auch in der Energiekrise nicht abgewichen worden“, betont Raphael Gruseck.

 
 
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