Christl Höck lebt schon immer in Bietigheim-Bissingen. Lange wohnte sie bei ihren Eltern und ist mit Ende Vierzig in eine eigene Wohnung gezogen. Hilfe erhält sie vom Ambulant Begleiteten Wohnen (ABW) der Lebenshilfe Ludwigsburg, das Menschen mit Behinderung unterstützt, weitgehend selbstständig zu leben. „Das klappt sehr gut“, sagt die heute 67-Jährige sichtlich zufrieden, „mit den Leuten kann man gut schwätzen“, und meint damit vor allem ihre Bezugsbetreuerin, Isabel Ganter. Die Sozialarbeiterin besucht zweimal die Woche die Rentnerin, kocht, schwätzt und lacht mit ihr. Zusammen erledigen sie ihre Post- und Geldangelegenheiten.
Kreis Ludwigsburg Hilfe für Menschen mit Behinderung in der Diskussion
Oberbürgermeister fordern, Leistungsstandards für Menschen mit Behinderung zu senken. Lebenshilfe-Vereine warnen vor einer Schieflage der Debatte.
Das begleitete Wohnen ist wie die Unterstützung bei einer betrieblichen Arbeit ein Beispiel der Eingliederungshilfe, die zum Ziel hat, Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Vor zehn Jahren, 2016, wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet, das die Eingliederungshilfe weg vom Fürsorgeprinzip hin zu einem Teilhaberecht entwickelte.
„Teils überzogene Standards“
Die Höhe solcher Leistungen für Menschen mit Behinderung werden von kommunaler Ebene aktuell öffentlich diskutiert und teils scharf in Frage gestellt. So schlugen auf der Landespressekonferenz Anfang Januar vier Oberbürgermeister (OB), darunter Dr. Matthias Knecht (Ludwigsburg), Boris Palmer (Tübingen), Matthias Klopfer (Esslingen) und Richard Arnold (Schwäbisch Gmünd) aus Sorge vor einer städtischen Pleite Alarm: Sie fordern unter anderem ein Senken der Standards in Sozialbereichen, etwa bei der Kinderbetreuung und Eingliederungshilfe. Das BTHG verursache massive Bürokratie und setze unrealistische Standards. Es sei eine Fiktion, jedem behinderten Menschen ganztägig eine Betreuung zur Seite zu stellen, sagte Palmer, der die Inklusion gar als gescheitert ansieht.
Auf Anfrage formuliert Ludwigsburgs OB Matthias Knecht seinen Standpunkt so: Inklusion sei als zentraler Bestandteil der Gesellschaft grundsätzlich nicht verhandelbar. „Gleichzeitig finde ich unseren Vorstoß weiter wichtig und richtig. Wir müssen offen über die praktische Herausforderungen sprechen, die Einrichtungen, Klienten und Kommunen täglich begegnen.“ Da seien bürokratische Hürden, teils überzogene oder falsche Standards, die Kommunen viel Geld kosten und Stadt- und Landkreise unter starken finanziellen Druck bringen. Bezüglich Standards hat Knecht etwa „sehr komplexe bauliche Vorgaben im Schul- und Wohnungsbau“ im Blick.
Bietigheim-Bissingens OB Jürgen Kessing schließt sich dem Vorstoß der vier Rathauschefs an: Die Kosten der Eingliederungshilfe seien in den vergangenen Jahren exorbitant gestiegen, teilte er auf Nachfrage mit, „weshalb jetzt zu prüfen ist, wo, ohne Qualitätsverlust und ohne die Betroffenen über Gebühr zu belasten, gespart werden kann.“
Zuspitzung im Diskurs „gefährlich“
Die Lebenshilfe ist eine der Organisationen, die sich im Land um die Belange von Menschen mit geistiger Behinderung im Bereich Wohnen kümmern. In einem Offenen Brief reagierten Mitte Januar der Landesverband Lebenshilfe zusammen mit den Lebenshilfe-Vereinen der jeweiligen Städte auf die Appelle der vier Rathauschefs und warnten vor undifferenzierten Darstellungen bezüglich der Leistungen für Menschen mit Behinderung.
„Wir begrüßen die von den Oberbürgermeistern angestoßene Dialogbereitschaft“, sagt Stephan Kurzenberger, Geschäftsführer der Lebenshilfe Ludwigsburg, im Gespräch mit der BZ. Zugleich findet er weiterhin, „dass eine Zuspitzung der Haushaltsdebatte mit dem Fokus auf die Eingliederungshilfe als vermeintlichem Kostentreiber nicht nur unangemessen ist, sondern den öffentlichen Diskurs in eine gefährliche Schieflage bringt.“ Es gehe um die Art und Weise der Diskussion, in der bisweilen sehr explizit vom Kostenaufwand für einen Menschen mit Behinderung die Rede sei: „Verantwortungsträger sollten sich – auch aus historischer Perspektive – bewusst sein, dass eine leichtfertige Bezugnahme auf ‚Mehrkosten durch Menschen mit Behinderung’ gesellschaftlich nicht akzeptabel ist, insbesondere in Zeiten wiedererstarkender radikaler Tendenzen.“
Ineffiziente Bürokratieverfahren
Die unbestritten erheblichen Kostensteigerungen in der Umsetzung des BTHG seien nicht auf „zu hohe Standards“ zurückzuführen, sondern auf strukturelle Faktoren wie die überbordernde Bürokratie und mangelnde Digitalisierung.
Das Landratsamt teilte auf Anfrage mit: „Das Bundesteilhabegesetz ist generell vom Bund und Land stark bürokratisiert und äußerst komplex gestaltet worden.“ Das Land komme seinen finanziellen Verpflichtungen auch nur sehr unzureichend nach. Im Sozialdienst EMIl des Amtes soll nun Personal aufgestockt werden. Damit will die Ludwigsburger Behörde künftig vermeiden, dass versehentlich falsche Module abgerechnet werden oder Leistungen am tatsächlichen Bedarf des Klienten vorbeigehen.
Eine Errungenschaft im Kreis sei das ambulant begleitete Wohnen, das sehr individuell und flexibel auf den Unterstützungsbedarf der Menschen eingehe, sagt Kurzenberger. So lebten vor zehn Jahren etwa 20 Menschen im ABW der Lebenshilfe Ludwigsburg, mittlerweile sind es 50, davon rund 20 Menschen in Bietigheim-Bissingen. Durchschnittlich zwei bis sieben Stunden pro Woche betreut eine Fachperson einen Menschen mit Behinderung, in Bietigheim-Bissingen sind 13 Sozialarbeiter bei der Lebenshilfe angestellt.
Christl Höck kauft selbst ein und kocht für sich in ihrer Zweizimmerwohnung. Seit sie in Rente ist, malt und bastelt die 67-Jährige sehr gerne, wie sie erzählt. Ihre Werke schenkt sie auch immer wieder ihrer Betreuerin. „Unsere Arbeit ist vor allem Beziehungsarbeit“, sagt Sozialarbeiterin Isabel Ganter. „Wir bekommen von den Menschen unglaublich viel Dankbarkeit zurück.“
Akteure und Finanzierung der Teilhabe
Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sind meist freie Träger der Wohlfahrtspflege, im Kreis Ludwigsburg etwa die Caritas, die Lebenshilfe oder die Karlshöhe. Deren Eingliederungsarbeit wird vom Landratsamt aus dem Sozialetat des Kreishaushaltes bezahlt und maßgeblich über die Kreisumlage der Kommunen finanziert. Der Landkreis als Träger der Eingliederungshilfe ist für die individualisierte Bedarfserhebung und die Leistungsfestsetzung für Menschen mit Behinderung zuständig.
Für 2026 sind hierfür Ausgaben von rund 114,6 Millionen Euro (inklusive Verwaltungskosten) eingeplant. Andere Kostenträger sind etwa die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung und die Krankenversicherung. 2025 haben laut Landratsamt 2998 Kinder und Erwachsene mit Behinderung im Kreis Ludwigsburg Eingliederungshilfe erhalten – für den Besuch einer Kita oder Schule, beim Wohnen und Alltagsbewältigen oder bei der Arbeit.
