Kreis Ludwigsburg „Können keine Industrielöhne zahlen“

Von Yannik Schuster
Im kommenden Jahr steigt der Mindestlohn zunächst auf 13,90 Euro pro Stunde. Foto: Marcus Brandt/dpa

Die Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro ist beschlossene Sache. Die BZ hat in betroffenen Branchen nachgefragt, wie die Betriebe mit den steigenden Produktionskosten umgehen wollen.

Lange war über die kommende Erhöhung des Mindestlohns heftigst diskutiert worden. Die SPD forderte bis zuletzt 15 Euro pro Stunde, andere Akteure hätten den Mindestlohn am liebsten überhaupt nicht angerührt. Nun steht fest: Eine Erhöhung kommt – auf zunächst 13,90 Euro ab 1. Januar 2026 und schließlich 14,60 Euro ab 2027.

Wie reagiert der Einzelhandel?

Freilich sind davon nicht alle Branchen gleichermaßen betroffen. Unter anderem in der Landwirtschaft mit seinen Saisonarbeitern spielt der Mindestlohn aber nach wie vor eine gewichtige Rolle. So auch beim Bönnigheimer Apfelland Sartorius. Die Erhöhung trage man selbstverständlich mit, die Frage sei jedoch, wie der Lebensmitteleinzelhandel auf die steigenden Produktionskosten reagiere, sagt Sartorius. Immerhin stehe man in direkter Konkurrenz zu Produkten aus dem Ausland, die deutlich günstiger produziert werden und so auch für den Einzelhandel attraktiver erscheinen. „Wir können in der Landwirtschaft keine Industrielöhne zahlen“, sagt Sartorius. Aus seiner Sicht bräuchte es für die Landwirtschaft eine Sonderregelung. Denn die Saisonarbeiter seien in der Regel nur wenige Monate hier, bekommen eine Unterkunft gestellt und zahlen in Deutschland keine Sozialabgaben. Diese hätten daher einen deutlichen Vorteil gegenüber deutschen Mitarbeitern, sagt Sartorius.

Schon in den vergangenen Jahren sei die Vergütung für die Produkte nicht in dem gleichen Maße wie die Produktionskosten gestiegen. In der Folge wird die Gewinnspanne für den einzelnen Produzenten geringer, Preisanpassungen gestalten sich ob der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage jedoch schwierig, so Sartorius. Der Bönnigheimer macht deutlich: „Wir sind bereit das zu zahlen. Dann muss aber auch der Handel und der Konsument bereit sein, die Mehrkosten zu bezahlen.“

Keine Einsparpotenziale

Auch Christian Dautel mit seinem Weingut Dautel in Bönnigheim ist von der anstehenden Erhöhung betroffen. Während der Lese beschäftige er etwa 15 saisonale Mitarbeiter. Irgendwie werde man versuchen müssen, die Kosten weiterzugeben, eine andere Möglichkeit gebe es nicht, sagt er. Auch wenn er für seinen Betrieb optimistisch ist – der Weinbau im Allgemeinen werde damit zu kämpfen haben, große Einsparpotenziale sehe er nicht.

Zumal auch der Gehaltsabstand zwischen jenen Kräften, die vier Wochen im Jahr und jenen, die seit Jahren im Betrieb arbeiten, gewahrt werden müsse. Auch Dautel findet, man müsse unterscheiden zwischen festen und saisonalen Mitarbeitern: „Wenn man in Deutschland wohnt, sind 15 Euro eigentlich noch fast zu wenig.“ Wenn man den Lohn allerdings mit in die Heimat nehmen könne, wo das Geld schon von ganz alleine mehr wert ist, sei die Höhe nicht ganz nachvollziehbar.

Neben dem lebensmittelproduzierenden Gewerbe ist der Mindestlohn auch in einigen Bereichen der Gastronomie allgegenwärtig. Oliviero Ferretti, Gewerkschaftssekretär bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Stuttgart, zeigt sich deshalb enttäuscht, dass die erwartete Erhöhung auf 15 Euro ausgeblieben ist. Gerade hier in der Region, in der der Lohn nahezu vollständig in den Konsum fließe, seien zehn Cent schon Gold wert, sagt er. Nichtsdestotrotz sei es ein Schritt in die richtige Richtung. Profitieren würden vor allem Mitarbeiter der Systemgastronomie, aber auch Bäckerei- oder Fleischereifachverkäufer. Schwer vorstellbar sei es laut Ferretti, dass es durch die Mindestlohnerhöhung ad-hoc zu Preiserhöhungen kommen wird. Auf lange Sicht werden die Arbeitgeber diese jedoch als Rechtfertigung nennen, glaubt er. Größere Entlassungswellen fürchtet der Gewerkschafter indes nicht, schließlich sei die Personalsituation im Mindestlohnsektor schon jetzt angespannt.

 
 
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