Wenn die Wählerinnen und Wähler am 8. März kommenden Jahres an die Wahlurnen gebeten werden, um ein neues Landesparlament für Baden-Württemberg zu wählen, dann gilt auch erstmals ein reformiertes Wahlrecht. Eine Übersicht über alle wichtigen Neuerungen.
Kreis Ludwigsburg Landtagswahl mit neuem Wahlrecht
Erstmals dürfen auch 16- und 17-Jährige den Landtag wählen. Wie bei der Bundestagswahl gibt es künftig eine Erst- und eine Zweitstimme.
Was ist neu?
Im Kern lässt sich das neue Wahlrecht auf zwei wesentliche Änderungen herunterbrechen. Einerseits dürfen erstmals Wählerinnen und Wähler ab 16 Jahren teilnehmen, andererseits gibt es bei der Landtagswahl künftig zwei Stimmen statt einer. Ähnlich wie bei der Wahl des Bundestags wählen die Bürgerinnen und Bürger mir ihrer Erststimme einen Direktkandidaten ihres Wahlkreises und mit der Zweitstimme eine Partei beziehungsweise deren Landesliste. Die Zahl der Wahlkreise bleibt unverändert bei 70.
Bei der Sitzverteilung im Landtag werden zunächst direkt gewählte Abgeordnete berücksichtigt. Im Anschluss werden die Sitze, die einer Partei aufgrund ihres Zweitstimmenanteils zustehen, über die Landeslisten besetzt. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate als ihr aufgrund ihres Zweitstimmenanteils zustehen, behält sie diese zusätzlichen Sitze, sogenannte Überhangmandate. Andersrum erhalten die übrigen Parteien Ausgleichsmandate, um das Wahlergebnis repräsentativ abzubilden.
Was spricht für das neue Wahlrecht?
Befürworter des neuen Wahlrechts wollen damit einerseits mehr jüngere Wählerinnen und Wähler an die Urnen locken und andererseits die Repräsentation von Frauen stärken, die aktuell mit knapp 32 Prozent im Landtag unterrepräsentiert sind.
Wie das funktioniert? Über die Landeslisten können die Parteien mehr Einfluss darauf nehmen, welche Kandidaten in den Landtag einziehen, etwa Listenplätze abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Eine Pflicht zur Parität gibt es jedoch nicht.
Auch ergeben sich durch das neue Wahlrecht neue Wahloptionen. So können Wählerinnen und Wähler bis zu zwei Parteien gleichzeitig unterstützen und müssen nicht mehr zwischen einer Partei und einem Direktkandidaten wählen.
Welche Kritikpunkte gibt es?
Kritiker befürchten durch das neue Wahlrecht und seine Überhang- und Ausgleichsmandate eine Aufblähung des Landtags. 120 Abgeordnete muss der Landtag per Gesetz mindestens haben, aktuell sind es 154.
Unter anderem der Bietigheim-Bissinger Dieter Distler initiierte deshalb das Volksbegehren „Landtag verkleinern“, in dem gefordert wurde, die Anzahl der Direktmandate von 70 auf 38 zu reduzieren. Andernfalls könne der Landtag auf bis zu 200 Sitze wachsen, so die Befürchtung.
Aktuell ist der bayerische Landtag mit 203 Abgeordneten der deutschlandweit größte Landtag. Letztendlich scheiterte das Volksbegehren, obwohl die Initiatoren mehr als 100.000 Unterschriften sammeln konnten. Ein weiteres Volksbegehren der FDP scheiterte ebenfalls.
