Kreis Ludwigsburg „Letztlich muss die Frau entscheiden, was sie will“

Von Claudia Mocek
Das Beratungsteam von Pro Familia (von links:) Petra Baumann, Sarah Okoi und die Leiterin der Beratungsstelle, Leonie Radek. Foto: /Claudia Mocek

Ein Schwangerschaftsabbruch ist laut Pro Familia immer noch ein Tabuthema, auch nach der Abschaffung des Paragrafen 219a.

Informationen darüber, wie und wo man einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen kann, bekommen die meisten Frauen immer noch bei uns“, sagt Pro Familia-Beraterin Petra Baumann. 2022 war Paragraf 219a Strafgesetzbuch abgeschafft worden und damit das so genannte Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Auf der Homepage erläutert Pro Familia nun die unterschiedlichen Methoden einer Abtreibung. Mit diesen Informationen könne man nun freier umgehen, sagt Beraterin Sarah Okoi. Die Pro Familia-Beratungsstelle für Schwangere ist eine von dreien im Landkreis. „Ungefähr 45 Prozent unserer Beratungen sind Konfliktberatung, in 55 Prozent der Beratungen geht es um Themen wie finanzielle Unterstützung, Elterngeld und Elternzeit“, sagt die Leiterin der Beratungsstelle, Leonie Radek. An diesem Verhältnis habe sich seit Jahrzehnten nichts geändert. „Der Bedarf war schon immer groß“, sagt Sarah Okoi.

2024 gab es bei Pro Familia 612 Fälle von Schwangerschaftskonfliktberatung in insgesamt 633 Sitzungen. In 771 Fällen (881 Sitzungen) ging es um finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Bei 224 Fällen (316 Sitzungen) stand eine psychologische Beratung im Mittelpunkt. In der Sexuellen Bildung wurden 2024 bei 229 Veranstaltungen wie Schulprojekte, Elternabende oder Fortbildungen insgesamt 4204 Menschen erreicht.

Und wie ist die Beratungsstelle ausgestattet? 2025 konnte um eine 75 Prozent-Stelle aufgestockt werden, derzeit gibt es 3,64 geförderte Stellen in der Schwangerenberatung. Die Sozialarbeiterinnen und Pädagoginnen haben eine entsprechende Zusatzausbildung.

Auch von Kürzungen betroffen

Aber Pro Familia ist auch von den aktuellen Kürzungen des Landkreises betroffen: Der Zuschuss für die Arbeit der Beratungsstelle wurde komplett gestrichen und auch die Förderung einer Stelle in der Sexuellen Bildung an Schulen. „Wir müssen schauen, wie wir das Angebot auch in Zukunft aufrecht erhalten können“, sagt Radek. Die Beratungsstelle basiert auf einer Mischfinanzierung. Es gibt Raten, die zu 80 Prozent über das Land gefördert werden, und es gibt den Eigenanteil von Pro Familia, der bisher zum Teil auch über den Kreis gefördert wird. Wenn dieses Geld wegfalle, fehle auch ein Teil der Eigenmittel.

Die Schwangerenberatung muss kostenlos erfolgen, so schreibt es das Gesetz vor. „Daher nehmen wir mit dem Großteil unserer Beratungen nichts ein und müssen trotzdem Eigenmittel einbringen“, sagt Baumann. Vor einem Abbruch ist eine Konfliktberatung für die Frauen laut Gesetz Pflicht. Und das, obwohl die finanziellen Mittel für das Beratungsangebot gar nicht zu hundert Prozent vorhanden sind.

Welche Themen bringen die Frauen in die Beratungen mit? Finanzielle Notlagen, Probleme in der Partnerschaft, aber auch die Wohnungsnot seien große Themen, berichten die Beraterinnen. Familien mit einem Kind wohnten oft in ein bis zwei Zimmern. Menschen, die mehrere Kinder haben, fänden keine größeren bezahlbaren Wohnungen. Gerade auch jüngere Leuten „haben gar keine Chance von zu Hause auszuziehen, weil sie einfach gar nichts finden, selbst wenn die Finanzierung über das Jobcenter laufen würde“, sagt Baumann. Die fehlende Aussicht auf eine Wohnung sei dann manchmal auch der Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.

Das Elterngeld sei schon seit Jahren nicht erhöht worden. Selbst wenn man den Höchstsatz von 3000 Euro bekommen würde, blieben nur 1800 Euro übrig. Durch die Inflation hätten die Zukunftssorgen zugenommen. Wenn Frauen das zweite Kind planten, wegen des ersten Kindes aber schon in Teilzeit arbeiten, dann bekämen sie mit dem Elterngeld, das 65 Prozent des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt beträgt, kaum noch eine nennenswerte Unterstützung, erklärt Okoi.

In der Konfliktberatung gehe es bei manchen Frauen um die Frage, ob sie das Kind allein großziehen wollen, etwa wenn der Vater nichts damit zu tun haben wolle. Andere seien noch minderjährig und hätten den Wunsch das Kind auszutragen. Es gebe zwar viele objektive Gründe, die für oder gegen eine Kind sprechen würden. „Aber letztlich muss die Frau subjektiv entscheiden, was sie will“, sagt Baumann.

Tabuthema Abbruch

Unabhängig davon, wie die Entscheidung ausfalle, Pro Familia biete auch eine Nachberatung an – ob es dann darum geht, finanzielle Hilfe zu beantragen, Zukunftsängste zu besprechen oder um die Betreuung nach einem Abbruch. „Ob es um Schwangerschaft, (Fehl-)Geburt, Kindstod, ungewollte Kinderlosigkeit, Partnerschaft oder um Sexualität gehe – wir sind für alle möglichen Themen da“, sagt Okoi.

Laut einer Studie der Caritas habe die gesellschaftliche Stigmatisierung bei einem Abbruch abgenommen. Diese Einschätzung teilen die Beraterinnen nicht. Ein Abbruch sei immer noch ein großes Tabuthema. Oft hätten die Frauen niemanden, mit dem sie darüber reden könnten, sagt Okoi: „Es gibt keine Frau, die leichtfertig durch einen Abbruch geht.“ Selbst wenn sich eine Frau ihrer Entscheidung sicher sei, müsse sie den medikamentösen oder operativen Abbruch körperlich und psychisch überstehen. „Dann sind Trauer und Abschied immer ein Thema“, sagt sie.

Dem stehe gegenüber, dass jeder eine Meinung zum Schwangerschaftsabbruch habe, „auch wenn man selbst noch nie in der Situation war“, sagt Okoi. Doch erst wenn man selbst in der Situation sei, könne man verstehen, „was es wirklich heißt, ungewollt schwanger zu sein“, sagt Okoi. Die Beraterinnen würden sich wünschen, dass es künftig keine gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht mehr gibt, sondern dass Frauen sich auf Wunsch beraten lassen könnten.

Für ihre Beratungsstelle wünschen sie sich vor allem einen Aufzug – im Hausflur sei schon ein Kinderwagen gestohlen worden und Rollstuhlfahrer hätten gar keine Möglichkeit barrierefrei in die Beratungsstelle von Pro Familia zu gelangen. Die engagierten Beraterinnen, die sich gegenseitig unterstützen und ihre Energie daraus ziehen, ihre Klientinnen und Klienten bei ihren Problemen und Fragen zu unterstützen, finden auch bei Hindernissen eine Lösung, die eigentlich keine mehr sein dürften.

Drei Einrichtungen bieten im Landkreis Beratungen für Schwangere an: Neben Pro Familia gibt es die Beratung des Kreisdiakonieverbands und den Sozialdienst katholischer Frauen (SKF). Letztere Einrichtung stellt keinen Beratungsnachweis nach Paragraf 219 aus, sondern informiert bei Fragen und Problemen rund um Schwangerschaft und Geburt, zu Hilfen für Familien wie Kinder- und Elterngeld. Er berät auch zu Familienplanung und Empfängnisregelung.

 
 
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