Schulen und Kommunen sind in der Pflicht. Sie müssen den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in Grundschulen realisieren, der ab dem Schuljahr 2026/27 verpflichtend angeboten werden muss. Zwar gibt es in vielen Schulen schon die Ganztagsbetreuung für Grundschüler, in einigen aber noch nicht. Zudem hat das Kultusministerium ein Leitbild herausgegeben, das Forderungen an die Vielfalt der schulischen und außerschulischen Angebote stellt. Für die Kommunen und die Schulen bedeutet das eine logistische und inhaltliche Großaufgabe.
Kreis Ludwigsburg Logistische Großaufgabe Ganztag
Ab dem Schuljahr 2026/27 ist der Ganztag verpflichtend, zumindest in den neuen ersten Klassen. Was bedeutet das für die Kommunen und die Schulen?
Lob für die Stadt Bietigheim-Bissingen
In Bietigheim-Bissingen gibt es den Ganztag in Hiller-, Schiller- und Sandschule sowie dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ). Die Grundschulen in der Waldschule und im Buch werden für das Schuljahr 2026/27 zu Ganztagsschulen entwickelt. Die Stadt Bietigheim-Bissingen, so Pressesprecherin Anette Hochmuth, organisiert das Mittagsband, die Betreuung der Kinder in der Mittagszeit, und mit Hilfe von Koordinatorinnen die Arbeitsgruppen (AGs). Für die Mittagsband-Betreuung und die Koordination gibt es elf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die von der Stadt bezahlt werden. Laut Hochmuth trägt die Stadt jährlich 220.000 Euro für Honorare und die Jugendbegleiter. Die Jugendstiftung des Landes erstattet 60.000 Euro.
Die Schulleiterin der Bissinger Schillerschule, Alexandra von Ostrowski, lobt die Stadt Bietigheim-Bissingen für die „gute finanzielle und personelle Ausstattung des Ganztags“. Seit 2018 wird an ihrer Schule der Ganztag praktiziert. Von insgesamt 420 Schülerinnen und Schülern sind in zehn Klassen 230 Kinder im Ganztag. Montags bis donnerstags von 7.50 bis 15.15 Uhr ist eine pädagogische Betreuung garantiert. An zwei Nachmittagen wird unterrichtet, sodass an diesen Tagen der Unterricht verteilt werden kann.
An zwei Nachmittagen werden pro Woche insgesamt 25 bis 30 AGs angeboten, wovon ein Drittel von Lehrern durchgeführt wird, zwei Drittel sind Angebote von Vereinen oder anderen Kooperationspartnern wie Musikschule, Kunstschule Labyrinth, evangelischer Kirchengemeinde und Vereinen, aber auch Ehrenamtlichen.
Die Stadt hat in jeder Ganztagsschule eine Koordinatorin implementiert, die die Angebote koordiniert. „Da muss ich der Stadt Bietigheim-Bissingen ein großes Lob machen, denn der Ganztag gelingt, weil die Stadt alles ausgleicht, was die Schule nicht leisten kann“, so von Ostrowski. So sei eine pädagogische Betreuung mit einer breiten Vielfalt an zusätzlichen Angeboten möglich.
Die Waldschule Bissingen hat, wie die Buchschule, ein Konzept für den bei ihnen ab 2026 neu einzuführenden Ganztag erarbeitet. Dieser liegt nun der Stadt vor und soll in der Septembersitzung des Bietigheim-Bissinger Gemeinderats genehmigt werden. Der Schulleiter der Waldschule, Markus Nutz, geht davon aus, dass zwei Drittel aller Schüler und Schülerinnen den Ganztag wählen werden. Vorgesehen, so Nutz, ist eine ganztägige Betreuung an vier Tagen pro Woche, wobei der Unterricht auf vormittags beschränkt wird, da es in der Waldschule nicht möglich sei, eigene Ganztagsklassen zu bilden. Nachmittags wird es dann AGs geben. Für Nutz ist der Ganztag eine „Chance, pädagogische Qualität in die Nachmittagsbetreuung“ zu bekommen und Ruhe sowie Aktivität zu organisieren.
Grundschule Kleinsachsenheim bleibt Halbtagsschule
Bei der Stadt Sachsenheim gibt es eine eigene Fachberatungsstelle im Bereich Schulkindbetreuung. Dabei wird die Ganztagesbetreuung in Absprache mit den Schulleitungen organisiert. „Selbstverständlich achten wir dabei auf angemessene Vielfalt“, sagt Arved Oestringer, Pressesprecher der Stadt. Aber bisher, so Oestringer, liege noch keine Aussage des Landes zur künftigen Förderung des Ganztags vor. „Ohne Landesförderung ist es den Kommunen nicht möglich, das Ganztagskonzept mit hohem Qualitätsanspruch vollumfänglich zu füllen“, so Oestringer, wobei er die Punkte Demokratiebildung, Inklusion und Vernetzung meint.
Die Gemeinschaftsschule in Großsachsenheim ist bereits durchgängig eine Ganztagsschule. Die Kirbachschule wird im Schuljahr 2026/2027 mit den Klassen 1 und 2 gleichzeitig starten, im Folgejahr folgen die Klassen 3 und 4. Die Grundschule Kleinsachsenheim wird aufgrund der räumlichen Situation als Halbtagsschule weitergeführt. Von 8 bis 15.30 Uhr geht der Ganztag in der Gemeinschaftsschule im Sonnenfeld in Sachsenheim schon jetzt für jeweils zwei Klassen der Klassenstufen 1 bis 4. „Wir verteilen die Unterrichtsstunden auf Vor- und Nachmittag. Wir haben verschiedene kreative und sportliche Angebote“, sagt Schulleiter Bernhard Dietrich. Er wünsche sich mehr Unterstützung durch die Sachsenheimer Vereine, um eine breite Vielfalt zu gewährleisten. Die Stadt finanziert zehn Jugendbegleiter.
In Freudental gibt es seit 2018 ein Ganztagesangebot an der Grundschule. Die pädagogische Betreuung und Gestaltung wird von Rektorin Dagmar Nitsche organisiert. Zudem gibt es eine FSJ-Stelle an der Grundschule. Freudentaler Vereine sind im Boot sowie externe Honorarkräfte. Die Honorare und Aufwandsentschädigungen belaufen sich pro Schuljahr auf 7000 Euro, so Bürgermeister Alexander Fleig. Es gibt einen Zuschuss für den Ganztag von 4000 Euro vom Land. Die Kosten für die FSJ-Stelle liegen bei 10.000 Euro pro Jahr.
Die Stadt Bönnigheim hat in ihren beiden Grundschulen, der Ganerbenschule und der Grundschule Erligheim-Hofen, schon 2017 den Ganztag eingeführt. Drei Tage, von Dienstag bis Donnerstag, von 7.35 bis 15.35 Uhr, geht die pädagogische Betreuung, unterstützt von Vereinen, AGs und Jugendbegleitern. Diese Zeit wird laut Aussage des Schulleiters der Ganerbenschule, Uwe Schäfer, auch ab 2026/27 nicht aufgestockt, hier setzt dann die Schulkindbetreuung der Stadt ein. Wichtig ist Schäfer vor allem die „pädagogisch-gehaltvolle“ Gestaltung des Ganztagsunterrichts. Für ihn biete er die Möglichkeit einer individuellen Betreuung bei Hausaufgaben und Lernen durch die Klassen- und Fachlehrer.
Leitbild Ganztag
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz des Bundes wird ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung im zeitlichen Umfang von acht Stunden an Werktagen für alle Kinder im Grundschulalter stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt.
Ein vom Kultusministerium veröffentlichtes Leitbild soll Grundprinzipien ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote darstellen. Ziel ist es, heißt es darin, ein Aufwachsen zu unterstützen, bei dem die körperliche, geistige, emotionale und psychische Gesundheit gestärkt und die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gewährleistet wird.
Zehn Punkte beschreiben, wie die Gestaltung des Ganztags aussehen soll: Schutz von Kindern, Angebote, die den Bedürfnissen der Kinder entsprechen, Beziehungskulturen sollen hergestellt werden, die Kompetenzen sowie die Persönlichkeit entwickelt werden. Durch die Rhythmisierung aller Angebote sollen wechselnde Phasen von Anspannung und Entspannung entstehen.
Das bedarfsorientierte Betreuungsangebot liege, so heißt es in dem Leitbild zum Ganztag in der Verantwortung der Träger, die organisatorisch und inhaltlich verantwortlich für die Ausgestaltung des Angebots sind. Betreuungsschlüssel, Personalgewinnung, Personalauswahl, Fortbildung sowie die Entlohnung des Personals liegen folglich beim Träger. Die pädagogische Organisation liege hingegen bei der Schule. In den zusätzlich zum Unterricht angebotenen Betreuungsangeboten seien neben Erziehern auch Kindheitspädagogen, sozialpädagogische Assistenten oder Sozialpädagogen sowie Betreuungspersonen wie ausgebildete Jugendbegleiter einzusetzen.
