Der jüngste Masernausbruch in Karlsruhe zeigt, dass es noch ein weiter Weg ist, bis zur Ausrottung der Masernviren. „Eine Masernerkrankung ist immer eine schwere akute Erkrankung mit sehr hohem Fieber und schwerem Krankheitsgefühl. Zahlreiche weitere Infektionen können parallel dazu auftreten. Nach einer durchgemachten Masernerkrankung ist das Immunsystem über Monate deutlich geschwächt“, warnt der Kinder- und Jugendarzt, Dr. Thomas Kauth, zweiter Vorsitzender der Ärzteschaft Ludwigsburg.
Kreis Ludwigsburg Masern sind keineswegs nur eine harmlose Kinderkrankheit
Die Durchimpfungsrate im Kreis Ludwigsburg liegt bei über 97 Prozent bei den Schuleingangsuntersuchungen.
Eine besonders gefährliche Infektion, die bei Masern auftreten kann, ist die Gehirnentzündung (akute postinfektiöse Enzephalitis), die bei circa zehn bis 20 Prozent der Betroffenen tödlich endet, erklärt Kauth. Eine fortschreitende Gehirnentzündung SSPE (Subakute Sklerosierende Panenzephalitis) ende sogar immer tödlich.
„Durchschnittlich sechs bis acht Jahre nach einer Infektion mit den Masernviren erscheinen die ersten Symptome wie Verhaltensänderungen, Störungen der Informationsweitergabe des Gehirns bis zum kompletten Verlust der Gehirnfunktionen“, erläutert der Kinderarzt.
Durchimpfungsrate von mindesten 95 Prozent wichtig
Genau deshalb sei eine Masernimpfung so wichtig. Sie schütze alle vor dieser Krankheit, die keineswegs nur eine „harmlose Kinderkrankheit“ ist. Die Impfung verhindere eine Infektion. „Bei einer Durchimpfungsrate von mindestens 95 Prozent werden darüber hinaus auch diejenigen geschützt, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht geimpft werden können. Durch diesen ‚Herdenschutz’ läuft sich die Infektion quasi tot“, erklärt Kauth.
Masern gehören mit zu den ansteckendsten Krankheiten bei Menschen. Der Mensch ist aber auch der einzige Wirt des Masernvirus. Ausgerottet werden kann das Virus also nur durch eine flächendeckende Immunisierung gegen die Masernviren.
Kauth berichtet, dass bei den Kinderärzten im Kreis regelmäßig „impfskeptische Eltern“ in der Praxis seien. „Durch das Masernschutzgesetz, das einen Masernschutz (also zwei MMRV-Impfungen) vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung vorschreibt konnten einige Eltern durch gesetzlichen Druck ‚überzeugt’ werden“, sagt Kauth.
Im Landkreis Ludwigsburg haben 2023 von den untersuchten Kindern im Alter von vier bis sechs Jahren, die einen Impfpass vorlegten, 97,6 Prozent der Kinder mindestens zwei Impfungen (Grundimmunisierung) gegen Masern erhalten, erklärt die Pressestelle des Landratsamts. Das Gesundheitsamt des Kreises ist für die Überwachung ansteckender Krankheiten im Kreis zuständig. In Baden-Württemberg lag die Durchimpfungsrate bei 96,5 Prozent. Damit liegt der Kreis um mehr als ein Prozent höher als der Landesschnitt.
In diesem Jahr noch kein Masernfall im Kreis
„Mit der Durchimpfungsrate von über 97 Prozent bei den Schuleingangsuntersuchungen ist der Landkreis Ludwigsburg bereits gut aufgestellt, um Infektionsketten zu unterbrechen“, teilt die Pressestelle des Landratsamt mit. Dennoch könne es lokal zu Infektionsausbrüchen kommen, wie der Masernausbruch in Karlsruhe bei dem Treffen in einer christlichen Freikirche zeigte, wenn in einer Gemeinschaft kein ausreichender Impfschutz vorhanden ist. Im Kreis gab es 2025 bisher noch keinen laborbestätigten Erkrankungsfall an Masern.
So reagiert das Gesundheitsamt bei einem Masernausbruch im Kreis Ludwigsburg
Die Reaktion hängt immer von der Größe des Ausbruchs und den äußeren Umständen ab. Wichtig ist immer die zeitnahe Ermittlung der Kontaktpersonen zu den Erkrankungsfällen mit Information und Aufklärung der Übertragungswege, teilt die Pressestelle des Landratsamts mit. Dabei ist immer der Immunstatus zu klären.
Riegelungsimpfungen (Impfungen, die nach dem Ausbruch einer Infektionskrankheit durchgeführt werden, um die weitere Verbreitung des Erregers zu verhindern) für nicht vollständig geimpfte, exponierte Personen sollten frühzeitig, möglichst innerhalb von drei Tagen nach Kontakt erfolgen. Aber auch spätere Impfungen können die Krankheitsschwere noch positiv beeinflussen.
Betretungsverbote oder berufliche Tätigkeitsverbote können notwendig werden. Wichtig ist aber auch beteiligte Institutionen wie zum Beispiel die Ärzteschaft und Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen zu sensibilisieren.
