Ab Dienstag, 27. August, können erstmals Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Energieberater Florian Kamp von der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) erklärt, was man dabei beachten muss.
Kreis Ludwigsburg Neue Heizung: Erst der Vertrag, dann die Förderung
Ab heute können auch Privatpersonen die Heizungsförderung über das BEG beantragen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg erklärt, worauf man dabei achten muss.
„Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien beim Wärmeverbrauch zu steigern“, sagt Kamp. Das Förderprogramm gibt es schon seit Jahresanfang und es wird stufenweise erweitert, damit sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Vorfeld auf die unterschiedlichen Bedürfnisse einstellen kann. „Die Anmeldung läuft bisher reibungslos“, sagt Kamp, der für die LEA dazu bereits berät.
Neu ist, dass ab heute neben Unternehmen und Kommunen auch Besitzer von Immobilien antragsberechtigt sind. Auch für Mehrfamilienhäuser, deren Wohnungen im Besitz verschiedener Eigentümer sind, kann nun ein Förderantrag gestellt werden. Letzterer Fall ist vom Prozedere aufwendiger, als wenn es nur einen Besitzer gibt, sagt der Energieberater, „aber die Abläufe, wie und von wem was beantragt werden kann, sind geklärt“.
30 Prozent Grundförderung
Was wird laut BEG gefördert? Wärmepumpen, Anschlüsse ans Wärmenetz, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellen, innovative Heizungen, Biomasseanlagen (mit Einschränkungen) und wasserstofffähige Heizungen. Die LEA, sagt Kamp, habe einen ganzheitlichen Fokus und halte wasserstofffähige Heizungen zwar theoretisch für eine Möglichkeit, diese hätten im privaten Bereich aber quasi keine Relevanz.
Neben einer Grundförderung von 30 Prozent für eine zukunftsfähige Heizung gibt es über das BEG die Möglichkeit, zwei Boni in Anspruch zu nehmen: Bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro kann man einen Einkommensbonus von 30 Prozent zu beantragen. Selbstnutzende Wohneigentümer, die eine funktionstüchtige Gas- oder Biomasseheizung, eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung tauschen, können darüber hinaus den Klimageschwindigkeitsbonus beantragen, der derzeit 20 Prozent beträgt.
Erst Vertrag abschließen
Dieser Bonus ist gestaffelt, wer schnell handelt, werde belohnt, sagt Kamp, denn bis 2037 wird die Förderung nach und nach auf Null Prozent sinken. Rechnet man Grundförderung und Bonus zusammen, dürfen darüber maximal 70 Prozent der Kosten gefördert werden.
Was man beachten muss, wenn man einen BEG-Antrag stellt: Bislang war es so, dass man zuerst die Förderung beantragen musste, bevor man einen Vertrag abschließen konnte. „Das ist jetzt andersherum“, betont Kamp. Wichtig sei, dass mit dem Vertrag eine aufschiebende beziehungsweise auflösende Bedingung vereinbart wird, um zu dokumentieren, dass der Vertrag nur für den Fall geschlossen wird, dass eine Förderung gewährt. Außerdem sollte im Vertrag der Ausführungszeitpunkt fixiert sein.
Erst wenn ein Hausbesitzer ein Angebot angenommen hat, kann er die Förderung beantragen. Im Verfahren könne der Besitzer die meisten Angaben selbst machen, wobei einige Daten anhand von Steuererklärung, Grundbuchauszug und Meldebescheinigung nachgewiesen werden müssen. An einer Stelle sei die Fachfirma gefragt, die inhaltliche Angaben machen müsse. „Viele Fachfirmen müssen sich darauf noch einstellen“, sagt Kamp, wenn ein Hausbesitzer sich über die LEA beraten lasse, könne die Energieagentur diesen Part auch übernehmen.
Ergänzungskredit über KfW
Wer eine Anlage für ein großes Haus beantragen müsse, kann laut LEA einen Ergänzungskredit beantragen, ebenfalls ein KfW-Produkt, das über die Hausbanken laufe. Dieses Mittel komme für Menschen mit einem zu versteuerndem Einkommen von bis zu 90.000 Euro in Betracht.
Es gibt auch Fördermöglichkeiten etwa wenn der Ölkessel ausgebaut werden muss oder Leitungen verlegt werden – in manchen Fällen könne der Ausbau des Öltanks im Vorgarten bezuschusst werden.
Beim Wechsel der Heizung ist laut LEA ein hydraulischer Abgleich wichtig. Dabei ermittelt der Handwerker, wie viel Wärme jeder Raum benötigt. Die Thermostate werden anschließend so optimal eingestellt, dass jedem Heizkörper die richtige Menge Warmwasser zufließt.
