Seit Juni greift ein neues Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere „öffentliche Einrichtungen, Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr sowie bestimmte Außenbereiche mit besonderem Schutzbedürfnis“, heißt es vom Land Baden-Württemberg. Aufgelistet werden öffentlich zugängliche Innenräume, Kinderspielplätze, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des ÖPNV, das Schulgelände einschließlich der Schulhöfe sowie Außenbereiche wie Zoos, Freizeitparks und Freibäder. Ziel ist, vor allem vulnerable Gruppen vor den Gefahren des Passivrauchens zu bewahren, etwa Kinder, Jugendliche und Schwangere.
Kreis Ludwigsburg Neues Gesetz: Wo darf noch geraucht werden?
Seit Juni gilt in Baden-Württemberg ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Die BZ hat sich umgehört, wie es in den einzelnen Kommunen im Kreis umgesetzt wird.
Ausweitung auf Vapes & Co.
Das Gesetz wurde obendrein neben den klassischen Tabakprodukten auch auf E-Zigaretten, Tabakerhitzer sowie vergleichbare Produkte unabhängig vom Nikotin- oder Cannabisgehalt ausgeweitet. Die BZ hat im Kreis bei einigen Kommunen nachgefragt, wie das neue Gesetz umgesetzt wird. Ein Überblick.
„Die neuen Regelungen sind uns bekannt – Ausnahmen gibt es keine“, sagt Ina Klein, die Sprecherin der Stadtverwaltung in Bietigheim-Bissingen, zu den Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes. Sie weist darauf hin, dass das Rauchen auf den städtischen Spielplätzen bereits schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht erlaubt gewesen ist. Was die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen betrifft, so werden laut Klein in der Stadt keine speziellen „Nichtraucherschutzgesetz“-Kontrollen durchgeführt. Sollte der Kommunale Ordnungsdienst bei den üblichen Streifengängen und -fahrten jedoch Verstöße feststellen, werde das entsprechend zur Anzeige gebracht, so die Sprecherin.
Im Badepark Ellental wurden zur Umsetzung der Nichtraucherschutzregelung zwei Raucherzonen eingerichtet. Nur dort ist das Rauchen noch gestattet. In allen anderen Bereichen des Badeparks Ellental gilt hingegen ein Rauchverbot. Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen haben in den Raucherzonen auch Entsorgungsbehälter für die Zigaretten-Kippen aufgestellt, um wie es in einer Mitteilung heißt, die korrekte Entsorgung der Zigaretten sicherzustellen.
Raucherzonen eingerichtet
Wie Bürgermeister Albrecht Dautel mitteilt, wird in Bönnigheim das Landesnichtraucherschutzgesetz im Mineralfreibad Bönnigheim umgesetzt. „Prinzipiell haben wir das Freibad als ,Nichtraucher Freibad’ deklariert“, erklärt Nicole Schellenbauer von den Stadtwerken. Allerdings habe man zwei ausgeschilderte Raucherzonen eingerichtet, welche genügend Abstand zu Kinderspielplatz, Planschbecken und Duschen haben, sodass dort geraucht werden kann.
In Ingersheim werden künftig in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durchgeführt, zusätzlich werden die Leute auf die neuen Regelungen hingewiesen, teilt Bürgermeisterin Simone Lehnert mit. Bis jetzt seien noch keine Raucherzonen eingerichtet worden, ob solche entstehen sollen, solle ebenfalls in Abständen kontrolliert werden. „In einer kleinen Kommune mit nur einem Gemeindevollzugsdienst ist es für uns relativ schwierig, konstante Kontrollen durchzuführen“, so Lehnert weiter. Prinzipiell empfinde man das Gesetz dennoch als sinnvoll.
In Sachsenheim gilt das Landesnichtrauchergesetz ohne Einschränkung, „Ausnahmen gibt es in der Stadt keine“, sagt Arved Oestringer vom Amt für Wirtschaftsförderung. Und weiter: „Das Rauchverbot gilt an allen im Gesetz vorgesehenen Orten. Daher auch etwa im Freibad oder an Bushaltestellen.“ Vapes gelten auch als Zigaretten und seien damit umfasst.
Stadt setzt auf Schilder
Bußgelder für diese Fälle gebe es aufgrund des jungen Alters dieser Vorgabe, zumindest im lokalen Satzungsrecht, bis dato noch nicht. „Wir werden uns jedoch mit der Thematik und den etwaigen Kontrollen der Bushaltestellen und dergleichen auseinandersetzen. An unseren Bushaltestellen gibt es mittlerweile Hinweisschilder“, so Oestringer weiter.
