Kreis Ludwigsburg „Oben ohne“-Baden derzeit kein Thema

Von Claudia Mocek
Bisher muss im Kreis „übliche Badekleidung“ getragen werden. Foto: dpa/Sven Hoppe

In Bietigheim, Bönnigheim und Sachsenheim muss weiter „übliche Badekleidung“ getragen werden. Bisher gab es noch keine Frauen oder nichtbinäre Personen, die auf das Tragen eines Oberteils verzichten wollten.

Männer dürfen es, Frauen eher nicht: Das Schwimmen ohne Oberteil ist in einigen Bädern in Berlin, Göttingen und Siegen mittlerweile erlaubt. Ist das auch im Kreis Ludwigsburg ein Thema? Die BZ hat nachgefragt.

„Für ein ‚Oben ohne’-Baden gab es in unseren Bädern bisher keine Anfragen von Besucher und Besucherinnen oder nichtbinären Personen“, sagt Thilo Dittmann, Abteilungsleiter Bäder und Eishallen bei den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen. Im Badebetrieb habe es keine Gäste gegeben, die „oben ohne“ baden gegangen seien. Die Haus- und Badeordnung lege fest: „Der Aufenthalt in den Bädern ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet“. Dies werde laut Dittmann so auch von der Deutschen Gesellschaft für Badewesen empfohlen. „Eine Änderung hierzu ist von unserer Seite nicht vorgesehen“, sagt er.

„Übliche Badekleidung“

Auch im Mineralfreibad Bönnigheim ist „der Aufenthalt nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung, darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, hat allein das Aufsichtspersonal.“ Damit werde versucht, „dem Empfinden der überwiegenden Mehrheit unserer Badegäste gerecht zu werden“, sagt German Thüry, Betriebsleiter der Stadtwerke. „Deshalb würde im Zweifel unser Badepersonal auf Frauen oder nichtbinäre Personen zugehen und auf das Tragen entsprechender Badebekleidung hinweisen“, sagt er. Bisher sei dies aber noch nicht vorgekommen, eine Änderungen der Badeordnung sei nicht vorgesehen.

Mit Leuten ins Gespräch kommen

Auch im Sachsenheimer Schlossfreibad gilt die Regel, dass „übliche Badekleidung“ getragen werden müsse. Außerdem hat sich jeder Badegast laut Haus- und Badeordnung so zu verhalten, dass Anstand und Sitte sowie Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind und andere Badegäste nicht gestört oder belästigt werden. Bisher habe niemand wegen eines fehlenden Oberteils des Bades verwiesen werden müssen, sagt Nicole Klingler, Vorstand des Trägervereins Schloss-Freibad: „Aktuell sehen wir keine Veranlassung, unsere Haus- und Badeordnung anzupassen.“ Als kleines Familienfreibad wolle der Trägerverein das Thema weder mit einem Verbot oder einer generellen Erlaubnis im Vorfeld reglementieren. „Wir haben gute Erfahrungen gemacht, wenn man mit den Leuten ins Gespräch kommt“, sagt Klingler: „So fühlen sich andere Badegäste eventuell weniger gestört, wenn sich Frauen ‚oben ohne’ auf ihrem Handtuch sonnen, als wenn ‚oben ohne’ geschwommen oder auf der Kioskterrasse gegessen wird.“

 
 
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