Kreis Ludwigsburg ÖPNV: Qualität wird stärker berücksichtigt

Von Jörg Palitzsch
Der Busbahnhof in Bietigheim-Bissingen. Im Kreis-Ausschuss für Umwelt und Technik wurde der Einbau von Fahrerkabinen besprochen. Der soll für Neufahrzeuge verpflichtend sein. Foto: /Martin Kalb

Der Kreis-Ausschuss für Umwelt und Technik passt die Wertungskriterien bei den Vergaben für ÖPNV-Leistungen an. Fahrgastbefragungen sollen dabei eine Rolle spielen.

Einstimmig hat der Kreis-Ausschuss für Umwelt und Technik Änderungen bei den Qualitätskriterien für ÖPNV-Leistungen verabschiedet. Damit werde die Möglichkeit geschaffen, den Nutzern des ÖPNV ein qualitativ hochwertigeres Angebot zu bieten und dadurch die Verkehrsmittelwahl zu beeinflussen.

Ziel: Bessere Angebote im ÖPNV

Ein weiterer Vorteil: Qualitativ bessere Angebote im ÖPNV können nun zu einem angemessenen Preis eher zum Zuge kommen wie bisher, so Jürgen Vogt vom Dezernat III Recht, Ordnung und Verkehr. Davon profitieren auch kleinere und mittelständische Unternehmen, die im Preiskampf mit Großkonzernen nicht mithalten könnten.

Allerdings gibt es immer noch eine Einschränkung: Auch wenn durch die vorgeschlagenen Änderungen der Qualitätsbewertung ein höheres Gewicht eingeräumt wird, sei der Preis mit einem Wertungsanteil von 70 Prozent schlussendlich immer noch eine ausschlaggebende Größe. Dem Kriterium Qualität wird künftig 30 Prozent eingeräumt.

Mehr Qualität, mehr Fahrgäste

Eine Anpassung der Standards sei notwendig, sagte Kreisrat Karl-Heinz Balzer (FW) in der Sitzung. Dadurch komme es zu mehr Leistungen im Busangebot, wo es mit Corona einen Einbruch und Personalmangel gegeben habe.

Jochen Biesinger von der CDU meinte, bei der Qualität im ÖPNV bestehe „noch Luft nach oben.“ Für das Fahrpersonal sei die Sicherheit im Nachtverkehr wichtig, mehr Qualität führe aber auch zu mehr Fahrgästen, „ein positiver Effekt.“ Auch Edda Bühler von den Grünen sah die Vorteile für regionale ÖPNV-Unternehmen, die mit den Änderungen in Richtung Qualität besser zum Zug kommen würden. Der Geltungsbereich der neuen Wertungskriterien im ganzen VVS-Gebiet sei ein „scharfes Schwert“. Trotzdem seien die Busse oft so voll, dass die Fahrgäste den Fahrer bedrängen würden, so ihre Beobachtung.

Standards werden angepasst

Die Anpassungen in den Standards der Verbundlandkreise, dort werden die grundsätzlichen Anforderungen definiert, die bei jedem Wettbewerb einzuhalten sind, gehen dieses Problem an.

Im Unterschied zu den Schienenfahrzeugen gab es bisher bei den Bussen im Verbundraum Stuttgart in der Regel keine Trennung zwischen Fahrpersonal und Fahrgästen. Auch wenn einige Unternehmen Fahrerkabinen bereits standardmäßig in ihren Fahrzeugen einbauen ließen, war der Arbeitsplatz nicht abgeschirmt.

Vorgeschlagen wird deshalb, dass der Einbau von Fahrerkabinen in den Bussen verpflichtend in die Standards aufgenommen werden soll. Die Vorgabe soll jedoch auf Neufahrzeuge beschränkt werden. Die Kosten belaufen sich pro Fahrzeug auf rund 1500 Euro.

Hinzukommen soll auch eine Videoüberwachung in allen Fahrzeugen. Bereits heute statten einige Verkehrsunternehmen ihre Fahrzeuge mit einer Videoüberwachung aus.

So hat etwa unter anderem die Ludwigsburger Verkehrslinien GmbH alle Fahrzeuge entsprechend ausgerüstet. Gleiches gilt für die Fahrzeuge der Stuttgarter Straßenbahnen und die Schienenfahrzeuge im Regionalverkehr sowie bei den Nebenbahnen.

Vorgabe nur für Neufahrzeuge

Die Vorgabe soll auf Neufahrzeuge beschränkt werden, eine Nachrüstung vorhandener Fahrzeuge ist aus Kostengründen nicht vorgesehen. Die Kosten belaufen sich bei vier Kameras und einer Aufnahmekapazität von 96 Stunden auf rund 4000 Euro pro Fahrzeug.

In der Sitzung warf Ernst-Peter Morlok (SPD) die Frage auf, wie man die Vergabeziele überprüfen soll. Er gab zu bedenken, es könne sich um subjektive Einschätzungen handeln, womit die Rechtssicherheit in Frage gestellt werde.

Jürgen Vogt bestätigte bereits getätigte Kontrollen, zudem sollen die Fahrgäste regelmäßig befragt werden.

Personal ist ausschlaggebend

Erreicht ein Verkehrsunternehmen eine positive Bewertung bei der Kundenzufriedenheit, gibt es einen Bonus. 50 Prozent davon sollen künftig wiederum verpflichtend an das eingesetzte Personal ausgeschüttet werden – weil das Verhalten des Personals bei der täglichen Arbeit einen großen Einfluss auf die Zufriedenheit der Fahrgäste habe.

 
 
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