Kreis Ludwigsburg Raser sind nicht automatisch Mörder

Von Petra Häussermann
Im März 2025 starben bei einem illegalen Autorennen auf der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg zwei unbeteiligte junge Frauen. Foto: /Oliver Bürkle

Für den Gesetzgeber sind Teilnehmer an illegalen Autorennen, bei denen Menschen um Leben kommen, nicht automatisch Mörder. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Meist sind es junge Männer, die ihrem schwer nachvollziehbaren Vergnügen und der Befriedigung ihres Geschwindigkeitsrauschs mit hochmotorisierten Fahrzeugen nachgehen. Der Überzeugung dieser Raser und Teilnehmer illegaler Autorennen von der eigenen Unfehlbarkeit zum Trotz werden immer wieder unbeteiligte andere Verkehrsteilnehmer schwer verletzt oder getötet, wie etwa im Raser-Fall vor genau einem Jahr in Ludwigsburg mit zwei toten jungen Frauen. Juristisch gesehen, sind Autoraser dennoch nicht automatisch Mörder.

Verbotene Rennen als eigenständige Tat

Bis Herbst 2017 konnten illegale Autorennen, bei denen niemand zu Schaden kam, lediglich als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Fahrverbot und Punkten in Flensburg sanktioniert werden. Das änderte sich erst, nachdem bei einem Rennen in Berlin im Februar 2016 ein unbeteiligter Autofahrer starb.

Verbotene Autorennen wurden daraufhin als eigenständige Tat in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Seither müssen deren Teilnehmer oder auch sogenannte Alleinraser, die Leib und Leben anderer Menschen gefährden, damit rechnen, für bis zu fünf Jahre im Gefängnis zu landen. Verursacht der Täter gar eine schwere Verletzung oder den Tod eines Menschen, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Die Strafverschärfung hat nach Ansicht vieler Experten jedoch nicht den gewünschten Abschreckungseffekt erzielt. In der illegalen Renn- und Raserszene ist keine nachhaltige Verhaltensänderung festzustellen. Und auch die beiden Brüder und ihren Cousin hat die drastische Strafandrohung nicht von ihrer ‚Freizeitbeschäftigung‘ abgehalten, dreimal so schnell wie erlaubt durch die Ludwigsburger Innenstadt zu donnern, was zwei jungen Frauen im März vor genau einem Jahr zum Verhängnis wurde.

Im Fall der Berliner Raser wurde juristisch Neuland betreten, denn die Staatsanwaltschaft sah in dem Verhalten der Männer nicht mehr fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung, sondern Mord, es spielten niedere Beweggründe und das Auto als gemeingefährliches Tatmittel eine entscheidende Rolle. Auch ein anderer Raser in Hamburg ein Jahr später sowie ein junger Mann in Stuttgart 2019 und eine Frau 2024 in Hannover wurden nach illegalen Autorennen wegen Mordes angeklagt.

Im Ludwigsburger Fall, der aktuell vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt wird und in dem in Kürze ein Urteil ergeht, kam die Ermittlungsbehörde zu einem ähnlichen Schluss und möglicherweise folgt die Stuttgarter Schwurgerichtskammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes.

Für den Bundesgerichtshof (BGH) als höchstrichterliche Instanz sind Raserfälle schwierig zu lösen, es kommt auf die umfassende Gesamtschau an. Dabei sei jedoch die hochgefährliche Handlung ein Indikator für ein mögliches vorsätzliches Handeln, ebenso die hohe Geschwindigkeit und die Gefährlichkeit der Fahrt. In einem Auto sehen die obersten Richter jedoch kein gemeingefährliches Mittel.

Angehörigen haben ihre Liebsten für immer verloren

Die verhängten Urteile im Berliner Fall sowie in Hannover und Hamburg zu lebenslangen Freiheitsstrafen wegen Mordes hat der BGH bestätigt, der junge Mann in Stuttgarter erhielt eine rechtskräftige Jugendstrafe von fünf Jahren wegen seiner Raserei, der ein junges Paar zum Opfer fiel. Doch gleichgültig, welchem Antrag das Stuttgarter Gericht Anfang April folgen wird, die Angehörigen und Freunde haben ihre Liebsten für immer verloren, die Täter sind unverletzt am Leben. 

 
 
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