Kreis Ludwigsburg Regionalplan vorerst nicht genehmigt

Von unserer Redaktion
Michael Schweizer baut und entwickelt mit seinem Team Windräder, unter anderem im Landkreis Ludwigsburg. Foto: /Schweizer Honold Energiesysteme

Die neuen Windkraft-Vorranggebiete haben damit nur Entwurfscharakter. Das wirft auch die Planungen für die 24 beantragten Windräder im Kreis Ludwigsburg zurück.

Die Windkraft im Landkreis Ludwigsburg stand kurz vor einem nie da gewesenen Schub. Beim Landratsamt stapeln sich die Anträge zum Bau von insgesamt 24 Anlagen, verteilt auf sieben potenzielle Vorranggebiete. Dabei handelt es sich um Areale, in denen Windräder Vorfahrt haben sollen. Doch die entscheidende Grundlage für all diese Projekte fehlt bis heute – und wird fürs Erste auch nicht kommen. Der neue Regionalplan, in dem all die Standorte als privilegiert vermerkt gewesen wären, ist geplatzt. Das Land hat bei der Prüfung Konflikte mit dem Naturschutz moniert, weshalb eine abermalige Schleife gedreht werden muss, das Werk damit frühestens gegen Ende 2027 Rechtskraft erlangen kann. Die Folgen für die Windkraft sind erheblich, auch im Landkreis Ludwigsburg. „Das ist sehr, sehr ärgerlich“, sagt Michael Schweizer von Schweizer Honold Energiesysteme. Schweizer baut und entwickelt mit seinem Team Windparks und zählt mit seinem Unternehmen zu den Pionieren in der Branche im süddeutschen Raum. „Wir haben insgesamt drei Projekte, die von der verspäteten Ausweisung durch den Regionalverband Stuttgart betroffen sind“, berichtet Schweizer. Zwei davon befinden sich im Landkreis Ludwigsburg.

Bei einem handelt es sich um den Windpark Nussdorf-Eberdingen, ein Projekt, das sein Unternehmen für die Gemeinde Eberdingen betreut. Bis zu sieben Windräder könnten hier errichtet werden. Den Bauantrag habe man zwar noch nicht eingereicht. Dennoch verzögere sich das Vorhaben nun, sagt der Fachmann. 

Neue europäische Richtlinie

Das liegt daran, dass Schweizer den Bau der Anlagen auf der Basis einer neuen europäischen Richtlinie in Angriff nehmen möchte, die Genehmigungen beschleunigen und vereinfachen soll. Voraussetzung für diesen Weg sei aber, dass sich die Standorte in offiziell ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten befinden, bei denen es sich um rechtlich umgewandelte Windvorranggebiete handele, wie Schweizer erläutert. „Der Antrag kann hier deshalb erst eingereicht werden, wenn der Regionalplan Rechtskraft hat und die Windvorranggebiete in Beschleunigungsgebiete umgewandelt worden sind. Das wird nach der Ausweisung weitere drei bis vier Monate in Anspruch nehmen“, sagt er.

Beim zweiten Projekt unter seiner Regie sollen zwischen Eberdingen-Hochdorf und Vaihingen-Enzweihingen auf Vaihinger Gemarkung vier Anlagen entstehen. Zwei Windräder möchte Schweizer im Auftrag des Tomatenbau-Betriebs Hagdorn realisieren, zwei auf eigene Faust als Bürgerwindräder oder für einen lokalen Investor. „Die Stadtwerke Vaihingen haben hier ein Vorkaufsrecht“, sagt Schweizer. Die Anträge dafür sind allesamt eingereicht. Das Problem ist nur: mit einer schnellen Genehmigung kann Schweizer nun nicht mehr rechnen.

„Für die Entscheidung über die derzeit laufenden Anträge ist die aktuell geltende Rechtslage maßgeblich“, sagt Franziska Schuster. „Die möglicherweise künftigen Vorranggebiete können daher nicht schon jetzt so behandelt werden, als wären sie bereits rechtskräftig ausgewiesen“, fügt die Pressesprecherin des Landratsamts in Ludwigsburg hinzu.

Es werden bei der Bewertung der Gesuche folglich die Maßstäbe angelegt, die schon in der Vergangenheit üblich waren. Für die Windkraft im Landkreis ist das eher kein ermutigendes Zeichen, wenn man bedenkt, dass hier bislang nur eine einzige Anlage steht, und zwar in Ingersheim. Dass dem Bau von Windrädern jetzt in der Regel nach wie vor aufwändige Prozesse vorgeschaltet sind, unterstreicht die Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart. Bis zum Eintreten der Rechtskraft stünden insbesondere regionale Grünzüge – also so etwas wie Bauverbotszonen – der Errichtung von Windkraftanlagen „regelmäßig entgegen“, erklärt Pressesprecherin Emely Bosawé.

Ein Instrument, um diese Klippe zu umschiffen, wäre das so genannte Zielabweichungsverfahren. Genau diese Karte will Michael Schweizer unter Umständen bei den Hagdorn-Windrädern spielen. „Vor allem beim Ertrag würde das allerdings Einbußen nach sich ziehen“, sagt er. Das liege an den damit verbundenen Vorgaben. Man müsse beispielsweise ein System installieren, welches das Windrad regelmäßig abschaltet, um eine mögliche Kollision mit Vögeln zu verhindern. In der Zeit könnte die Anlage keinen Strom produzieren. Außerdem verzögere sich der Genehmigungsprozess bei einem Zielabweichungsverfahren um circa vier Monate. „Da wir bei Herrn Hagdorn durch den Direktverbrauch eine bessere wirtschaftliche Lage haben, sind wir aktuell dennoch am Abwägen, ob wir diese Option wählen“, sagt Schweizer.

Spatenstich erst nach 2027

Falls nicht, würde er das Verfahren wie bei den anderen beiden Windrädern in Vaihingen ruhen lassen, bis die Vorranggebiete rechtlich wasserdicht sind. Soweit er wisse, handhabten das die meisten Kollegen so. Die naturschutzrechtlichen Auflagen seien sonst so hoch, dass sich die Windräder nicht mehr wirtschaftlich betreiben ließen. Der Spatenstich könne dann aber erst nach 2027 erfolgen.

„Alles in allem bin ich zuversichtlich, dass wir unsere vier schon beantragten Anlagen im Landkreis Ludwigsburg wie geplant bauen werden, wenn auch später als vorgesehen“, resümiert Schweizer. Für die Zukunft der Windkraft im Ländle sieht er aber schwarz, wenn das Erneuerbare-Energien-Gesetz von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche so novelliert wird wie angekündigt. Gegen die Betreiber im windstärkeren Norden stünde man bei den Ausschreibungen dann auf verlorenem Posten. „Aus meiner Sicht ist das ein Verhinderungsgesetz. Da würde in den nächsten fünf bis zehn Jahren Flaute bei der Windkraft im Süden herrschen“, fürchtet Schweizer.

Rund ein Jahr wird es wohl dauern, bis der Verband Region Stuttgart die Widersprüche im Regionalplan ausgemerzt hat. Dazu müssten Fachgutachten ergänzt oder überarbeitet werden, teilt Pressesprecherin Emely Bosawé mit. Frühestens im Herbst 2027 könne die Regionalversammlung die modifizierte Fassung beschließen. Sie betont zugleich, dass dabei nicht wieder ein Fass aufgemacht wird: „Eine grundsätzliche Neubetrachtung der Vorranggebietskulisse findet nicht statt“.

Das hofft auch Thomas Knödler, Projektleiter der Firma WEBW Neue Energie GmbH. Er betreut die Planung von zwei Windenergieanlagen in Erligheim auf einem der Vorranggebiete. In Erligheim befände man sich derzeit aber noch im Abstimmungsprozess mit der Gemeinde bezüglich der Projektierung von zwei Windenergieanlagen und in einem offenen Austausch mit der Bürgerschaft. Es sei noch kein Antrag auf Bau gestellt worden.

„Der Abstimmungsprozess mit der Gemeinde wird durch die aktuelle Entwicklung nur bedingt beeinflusst“ so Knödler, da das Genehmigungsverfahren für die Erligheimer Windräder für 2026 ohnehin nicht geplant war. „Der Abstimmungsprozess wird sich über den Jahreswechsel hinweg erstrecken. Konsequenzen ergeben sich also durch den gestoppten Verfahrensprozess für uns aktuell nicht“, sagt er.

Oberriexingens Bürgermeister Ron Keller, der auch im Namen seines Sersheimer Kollegen Jürgen Scholz spricht, sieht sich in seinen Zweifeln bestätigt und äußert sich der BZ gegenüber wie folgt: „Es ist eingetreten, wovor wir Ende letzten Jahres noch massiv gewarnt haben. Man wollte sich nicht die Zeit für eine erneute Offenlage nehmen und hat zu oberflächlich abgewogen.“ Nun, so Keller weiter, müsse man sich die Zeit nehmen und verliere zudem die Planungssicherheit. „Wir gehen zudem davon aus, dass sich die Region nicht nur mit den Umweltthemen beschäftigen muss, sondern dies noch weiter greifen und noch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.“

„Verzögerung bremst den Ausbau“

Holger Albrich, Bürgermeister von Sachsenheim, sagt: „Die erneute Verzögerung bei der Regionalplanung für Windenergie bremst den Ausbau erneuerbarer Energien – in der Region und auch für Vorhaben vor Ort.“ Gerade bei Windenergievorhaben seien Natur- und Artenschutz sorgfältig zu prüfen, denn: „Wenn Planungsgrundlagen für solche Vorhaben zu einem späteren Zeitpunkt gerichtlich gekippt würden, wäre der Schaden ungleich größer als durch die nun eingetretene Verzögerung. Hier gilt Genauigkeit und Rechtssicherheit vor Schnelligkeit.“ Für den Energiepark Alleenfeld bedeute das, dass Stadt und der Vorhabenträger am Vorhaben mit Freiflächen-Photovoltaik, Batteriespeicher und Windkraft festhielten. „Dies haben Vento Ludens und ich heute Vormittag gemeinsam bekräftigt.“

Erklärtes Ziel bleibe es, regionale erneuerbare Energieerzeugung, kommunale Wertschöpfung und eine verantwortungsvolle Planung wirtschaftlich und ökologisch zusammenzubringen. „Nun erwarten wir von Land und Region, dass die notwendige rechtssichere Grundlage für den Windenergieausbau und die geplanten Anlagen zügig geschaffen wird.“

 
 
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