In Bietigheim-Bissingen hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung eine neue Friedhofssatzung beschlossen. Darin werden unter anderem die Gebühren für Gräber neu festgesetzt. Wie kontrovers dieses Thema diskutiert wurde – innerhalb des Gremiums und mit der Stadtverwaltung – lässt sich daran ablesen, dass die nun beschlossene Satzung der vierte Entwurf aus der Stadtverwaltung ist. Drei vorherige mussten überarbeitet werden, weil die Räte damit nicht zufrieden war.
Kreis Ludwigsburg „Umsonst ist der Tod“
Wer schon einmal ein Begräbnis zu bezahlen hatte, weiß, dass das alte Sprichwort nicht ganz stimmt. In Bietigheim-Bissingen wurden kürzlich die Gebühren für Bestattungen und Grabstätten verändert. Was kostet „der Tod“ in den Kommunen?
Viel Diskussionsbedarf
„Ich kann mich kaum an eine Vorlage erinnern, zu der es vier Entwürfe gab“, sagte die erfahrene Rätin Ute Epple (FW). In der Sitzung fand sie und fanden ihre Kollegen in den Wortmeldungen dann allerdings durchweg lobende Worte für die Stadtverwaltung, die eben die Einwände aus Reihen der gewählten Vertreter immer wieder einbauen musste. Mit dem Ergebnis könne man nun zufrieden sein, so der Tenor. Es habe sich gezeigt, so Epple in der Sitzung, dass das Sprichwort „Nur der Tod ist umsonst, und der kostet das Leben“ angesichts der Gebühren für Grabstätten so nicht ganz stimme.
Aber was sieht die neue Satzung in Bietigheim-Bissingen überhaupt vor und wie verhält sich diese zu den Satzungen der umliegenden Kommunen? Denn jede Kommune bestimmt selbst über ihre Friedhöfe und die Gebühren dort.
In Bietigheim-Bissingen hat man aus mehreren Gründen die Satzung für die fünf Friedhöfe der Stadt angepasst. Die alte Version war aus dem Jahr 2016 und seither seien die Kosten gestiegen. Bei den Gebühren sind die Kommunen an eine „kostenverursachungsgerechte und leistungsadäquate“ Kalkulation gebunden.
Bestattungsgebühren
Bei den Bestattungsgebühren gibt es Steigerungen zwischen 14 (etwa bei Fehlgeburten) und fast 22 Prozent (Erdgrab). 900 Euro kostet die Bestattung im Erdgrab. Deutlicher gestiegen sind die Preise für Urnenbeisetzungen. Im Erdgrab kostet dies künftig 175 Euro (vorher 130 Euro), im Kolumbarium 150 Euro (110 Euro).
In Sachsenheim zahl man für ein einfachtiefes Grab 890 Euro an Bestattungsgebühren, die Beisetzung einer Urne kostet dort zwischen 50 Euro (Urnenwand) und 270 Euro (Erdgrab).
In Bönnigheim kostet eine Sargbestattung 1169 Euro, eine Urnenerdbestattung 444 Euro und eine Urnenbestattung in Wand/Erdkammer 377 Euro.
Grabstättennutzung
In Bietigheim-Bissingen hat man bei den Grabstätten teilweise die Nutzungsdauer herabgesetzt. Ein Sargreihengrab ist günstiger geworden. Es kostet nun für 20 Jahre 550 Euro (700 Euro). Die Kosten für ein Wahlgrab sind zwar von 2500 Euro auf 2200 Euro gesunken, weil die Nutzungsdauer aber von 25 auf 20 Jahre verkürzt wurde, ergibt sich doch eine Gebührensteigerung um zehn Prozent. Ein Urnenreihengrab kostet unverändert 300 Euro, allerdings ist die Nutzungsdauer von 20 auf 15 Jahr gesenkt worden. Ein Urnenwahlgrab kostet künftig 750 Euro statt bisher 1050 Euro, allerdings nur noch für 15 statt 25 Jahre, sodass es zu einer Gebührensteigerung von 19 Prozent kommt.
In Sachsenheim beträgt die Ruhezeit für Verstorbene 20 Jahre, bei Kindern zehn Jahre. Die Gebühren für ein Reihengrab für diese Zeit betragen 1520 Euro, für ein Wahlgrab 2460 Euro. Ein Urnenreihengrab kostet 710 Euro, ein Urnenwahlgrab 950 Euro.
In Bönnigheim kostet ein Reihengrab 2350 Euro, die günstigste Variante eines Wahlgrabs für Sargbestattungen kostet 4690 Euro. Auch dort ist die Ruhezeit mit 20 Jahren kalkuliert (mit einer Ausnahme für den oberen Friedhofsteil in Hohenstein, wo 25 Jahre Ruhezeit gelten). Ein Urnenreihengrab kostet 1560 Euro, ein Urnenerdwahlgrab 2810 Euro.