Kreis Ludwigsburg Viel Geld für Hund und Katz

Von Jörg Palitzsch
Ab dem 22. November werden die Gebühren in den Tierarztpraxen deutlich angehoben. Es ist die erste Erhöhung seit 23 Jahren, sagt Tierärztin Dr. Karen Huber aus Ingersheim. Foto: /Oliver Bürkle

Für Besitzer von Hunden und Katzen wird ein Besuch in einer Tierarztpraxis ab dem 22. November deutlich teurer. Die Impfung für einen Hund oder eine Katze kostet dann 11,50 Euro statt bislang 5,77 Euro. Aber die Erhöhung hat zwei Seiten.

Für Besitzer von Hunden und Katzen wird ein Besuch in einer Tierarztpraxis ab dem 22. November deutlich teurer. Zwei Beispiele aus dem umfangreichen Gebührenkatalog: Die Impfung für einen Hund oder eine Katze kostet dann 11,50 Euro statt bislang 5,77 Euro. Die allgemeine Untersuchung von Katzen steigt in der einfachsten Variante von 8,98 auf 23,62 Euro, die von Hunden von 13,47 Euro auf dieselbe Summe. Dies ist, für Tierhalter, die eine Seite.

Grund für den Anstieg, und dies zeigt die andere Seite, ist das Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die jetzt erstmalig seit 1999 umfassend geändert wurde. Damit soll gewährleistet werden, dass sich inzwischen neuere medizinische Verfahren für Tiere auch in der Gebührenordnung niederschlagen.

Erhöhung nach 23 Jahren

Grundlage ist eine Studie, die 2020 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegeben wurde, um wissenschaftlich fundiert einzelne tierärztlichen Leistungen zu bewerten und damit sicherzustellen, dass die neue Gebührenordnung kostendeckend ist.

Allerdings bemängelt die Landestierärztekammer Baden-Württemberg, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspreche und dementsprechend äußerst maßvoll sei. Auch seien die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate. Ebenso seien in den vergangenen zwei Jahren die Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie weiter angestiegen. Hinzu komme, dass für Tierarztpraxen vorbeugende Maßnahmen in Nutztierbeständen immer anspruchsvoller geworden seien und auch dies entsprechend honoriert werden müsse.

Bereits im Januar 2020 wurde die Gebührenordnung um die sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt. So muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50 Euro bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum vierfachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum dreifachen Satz.

Dr. Karen Huber von der Praxis Neckarmühle im Kleiningersheimer Tal hat die jetzt geplante Gebührenerhöhung schon zu spüren bekommen. Tierhalter seien besorgt und verunsichert und wollen vor dem Stichtag 22. November noch anfallende Operationen machen lassen, so die Tierärztin. Eine Gebührenerhöhung nach 23 Jahren müsse man jedoch nicht rechtfertigen, sie sei selbsterklärend.

Versicherungen für Tiere

In einigen Tierarztpraxen wird angesichts der Preiserhöhungen auf Krankenversicherungen für Tiere hingewiesen, mit der man sich vor hohen Kosten schützen kann. Das Leistungsspektrum umfasst die Diagnose und ambulante Heilbehandlung, Operationen inklusive der Vor- und Nachbehandlung, stationäre Aufenthalte sowie Medikamente und Verbandsmaterial.

Eines bleibt für alle Tierarztpraxen ab dem 22. November jedoch gleich. Der Paragraf 5 der neuen Verordnung schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig sei. Die Praxen seien daher angehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen.

Trotzdem habe man die Preise in ihrer Praxis immer sozial gestaltet, insbesondere für Menschen die wenig Einkommen, so die Ingersheimer Tierärztin Karen Huber. „Das werden wir auch weiterhin tun, soweit möglich.“

Neue Leistungen im Angebot

Man werde jedoch keine Extrasprechstunde umsonst abhalten. „Wir kennen unsere Patienten und wissen, wie wir ihnen und ihren Besitzern helfen können. Es wird aber niemals ein Tier unversorgt bleiben – wie in den letzten Jahrzehnten auch.“

Die Erweiterungen des Spektrums von Leistungen in der Veterinärmedizin in den vergangenen Jahren war mit ein Grund für eine Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte nach 23 Jahren. Dazu zählen Behandlungsmethoden, die 1999 in diesem Maße noch gar nicht angewandt wurden. Unter anderem die Lasertherapie und –chirurgie, Röntgendiagnostik, Ultraschalldiagnostik, Blutdruckmessungen, Weichteilchirurgie, Operationen wie Wundbehandlungen, die stationäre Versorgung von Notfallpatienten mit Sauerstoffkäfig bis hin zu alternativen Heilmethoden für Tiere.

 
 
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