Bis Ende Juni 2025 wurden laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 61.336 Erstanträge von Geflüchteten gestellt, die in Deutschland Asyl suchen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 121.416 Erstanträge gestellt. „Dies bedeutet einen Rückgang der Antragszahlen um 49,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr“, stellt das Bundesamt fest. 7312 und damit 11,9 Prozent der Anträge wurden in Baden-Württemberg gestellt.
Kreis Ludwigsburg Weniger Geflüchtete, neue Hürden
Der Flüchtlingsstrom hat nachgelassen, das spürt auch der Kreis Ludwigsburg. Wie die aktuelle Situation vor Ort ist, berichtet unter anderem der Freundeskreis Asyl aus Bietigheim.
„Auch die Zuweisungen in den Landkreis haben sich in den letzten Monaten deutlich verringert“, teilt Dr. Andreas Fritz, Pressesprecher des Landratsamts Ludwigsburg, auf Anfrage der BZ mit und weiter: „Es werden uns momentan wöchentlich rund 15 Geflüchtete zugewiesen, davon zehn aus der Ukraine. Wir rechnen für das Jahr 2025 momentan mit insgesamt rund 600 Zuweisungen.“
Kreis betreibt 30 Unterkünfte
Der Landkreis betreibt aktuell in seinen 39 Städten und Gemeinden 30 Standorte zur Unterbringung von Geflüchteten. Es stehen 2245 Unterbringungsplätze zur Verfügung, die derzeit zu rund 65 Prozent ausgelastet sind (Stand 31. Mai 2025). Die Geflüchteten (außer Ukraine) kommen hauptsächlich aus der Türkei, Syrien, Afghanistan, Georgien und Irak (Reihenfolge entspricht der Zugangsstärke).
„Nach Zuweisung in den Landkreis werden die Geflüchteten vorläufig untergebracht, bis über deren Asylantrag entschieden wird oder maximal bis zum Ablauf von 24 Monaten“, so Fritz weiter. Anschließend erfolge innerhalb des Landkreises die Verteilung in die Anschlussunterbringung der 39 Kommunen nach Einwohnerschlüssel. „Betreibt der Landkreis auf den jeweiligen Gemeindegebieten eine Gemeinschaftsunterkunft, erfolgt in gewissem Umfang eine Anrechnung der Plätze auf die Quote zur Anschlussunterbringung.“
Beispielsweise gibt es in Bietigheim-Bissingen sechs Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung, die der Kreis betreibt. In diesen sind derzeit 274 Personen untergebracht. Aufgrund dieser hohen Zahl an Geflüchteten in der vorläufigen Unterbringung ist die Stadt derzeit nicht dazu verpflichtet, Plätze in der Anschlussunterbringung anzubieten, bestätigt Anette Hochmuth, Sprecherin der Stadt Bietigheim-Bissingen, und ergänzt: „Allerdings gibt es für Geflüchtete aus der Ukraine ein separates Verteilsystem. Hier besteht für das dritte Quartal eine Aufnahmepflicht für zehn Personen.“ Die Stadt unterhält zur Unterbringung von Ukrainern, aber auch Geflüchteten in Anschlussunterbringung (dabei handele es sich um Menschen, die schon länger in der Anschlussunterbringung sind) sowie Obdachlosen zwölf Objekte. „Hier gibt es zwei Unterkünfte für Einzelpersonen. In den weiteren Unterkünften werden neben Einzelpersonen auch Familien untergebracht“, sagt Hochmuth.
Kapazitäten reichen derzeit aus
Da die Zugangszahlen rückläufig sind, reichen die Unterbringungskapazitäten momentan aus, so das Landratsamt. Diese Gelegenheit nutze der Kreis, um sich von weniger geeigneten oder sehr teuren Standorten zu trennen und gegebenenfalls Mietverhältnisse nicht mehr zu verlängern. „Seit längerem geplante, neue Unterkünfte entstehen derzeit noch in Pleidelsheim, Korntal-Münchingen und Hemmingen – sie sollen diese Unterkünfte dann zum Teil ersetzen“, sagt Fritz.
Aufgrund der hohen Zugänge in den vergangenen drei Jahren stelle die Integration und Versorgung der Geflüchteten für Kreis und Kommunen dennoch eine Herausforderung dar, so Fritz. Die sinkende Zahl an Geflüchteten sei zwar real, in den Unterkünften komme diese Entlastung jedoch erst zeitverzögert an, sagt Silvia Maier-Lidle vom Ökumenischen Freundeskreises Asyl in Bietigheim-Bissingen und weiter: „Die Familienunterkünfte sind voller als voll.“ Die Sozialpädagogin war früher in der Ökumenischen Fachstelle Asyl von Diakonie und Caritas Ludwigsburg tätig und ist seit 2014 in Bietigheim-Bissingen Teil des Leitungsteams des Freundeskreises Asyl. Durch ihre berufliche Vergangenheit hat sie viel Erfahrung in der Arbeit für und mit Geflüchteten.
„Wir versuchen den derzeit rund 30 aktiven Ehrenamtlichen einen Rahmen für ihre Arbeit zu geben“, sagt sie. Das sei oft schwierig. Als Beispiel nennt sie die Unterkunft in der Rötestraße. Dort seien derzeit etwa 60 Personen untergebracht, davon 40 Kinder. „Wir haben Ehrenamtliche, die dort Programm anbieten würden“, sagt sie und berichtet von Lese- und Spielpatenschaften. Die Örtlichkeit gebe ein solches Angebot aber schlichtweg nicht her. Es gebe nur Durchgangszimmer, keinen Raum, in dem sich die Kinder konzentrieren könnten. Das erschwere es den Freiwilligen sehr. Ähnlich sehe es auch in der Großingersheimer Straße aus.
Die Unterkunft in der Geisinger Straße ist mit etwa 110 Personen eher unterbelegt. Der Ort eigne sich jedoch nicht, um Familien unterzubringen. Die Zimmer haben weder Sanitäranlagen noch Kochnischen. Die Gemeinschaftstoiletten seien gerade nachts ungeeignet für Kinder und Frauen, sagt Maier-Lidle. Grundsätzlich können laut Landratsamt an allen Standorten sowohl Familien als auch Alleinreisende untergebracht werden. Momentan werden drei Unterkünfte mit Familien und drei mit Alleinreisenden belegt, gibt Fritz Auskunft.
Gesetzlichkeit bremst aus
Eine Gesetzlichkeit, die neuerdings in Baden-Württemberg gilt, bereitet dem Freundeskreises Asyl allerdings noch mehr Kopfzerbrechen. Bislang sei es in Bietigheim-Bissingen und Umgebung gut gelungen, den Geflüchteten, die eine Arbeitserlaubnis hatten, eine Stelle zu organisieren. Oftmals durch Zeitarbeitsfirmen. Nun müsse das Arbeitsverhältnis allerdings mindestens ein Jahr bestehen, sonst seien die Geflüchteten verpflichtet, die Beiträge für die Krankenkasse selbst zu bezahlen, wenn sie ihre Anstellung verlieren (siehe Infobox).
Wichtig für die Integration
„Die jungen Leute wollen arbeiten“, sagt Maier-Lidle. Es sei auch wichtig für die Integration und auch, um den beruflichen Weg zu finden. Über Kurzzeitanstellungen ergeben sich oftmals Ausbildungsmöglichkeiten. „Jetzt müssen wir bei befristeten Verträgen eigentlich abraten“, sagt sie. Die Kosten für die Krankenversicherung seien zu hoch. Das bremse die Menschen aus. Der Flüchtlingsrat rät zum Widerspruch und zur Klage. Es gab bereits Präzedenzfälle: So hat das Sozialgericht Karlsruhe im April das Landratsamt Rastatt vorläufig verpflichtet, die Beiträge in einem Fall zu übernehmen. Auch am Sozialgericht Stuttgart wurde Ende Mai ein ähnliches Urteil gegen die Stadt Stuttgart gefällt.
Doch es gibt auch Positives zu berichten von der Arbeit mit Geflüchteten: Toll sei die Möglichkeit, sich im Treffpunkt Mitte (Pfarrstraße 3) zu treffen, lobt Maier-Lidle. Dort könne viel Integrationsprogramm angeboten werden. „Es ist eine feste Adresse, um Hilfe in Sachen Integration zu finden.“ Bei größeren Veranstaltungen habe man die Möglichkeit, auf die Martin-Luther-Kirche in Bissingen auszuweichen. Die dortige Pfarrerin Steffi Gauger ist Teil des Freundeskreises Asyl.
Mit gut 30 aktiven Mitgliedern sei der Freundeskreis Asyl in Bietigheim-Bissingen vergleichsweise gut aufgestellt, jedoch sei die Neuwerbung schwer, sagt Maier-Lidle. Der Bedarf sei aber da, Interessierte seien willkommen.
Mitarbeit beim Ökumenischen Freundeskreis Asyl
Mit gut 30 aktiven Mitgliedern sei der Freundeskreis Asyl in Bietigheim-Bissingen vergleichsweise gut aufgestellt, jedoch sei die Neuwerbung schwer, sagt Saskia Maier-Lidle vom Ökumenischen Freundeskreis Bietigheim-Bissingen. „2015 bis 2018 war das Engagement sehr groß“. Damals war der Höhepunkt der Flüchtlingswelle. Das Engagement habe seitdem spürbar abgenommen, auch sei die gekippte Stimmung in der Gesellschaft deutlich zu spüren. Bedarf gebe es aber weiterhin. Denn nur durch Engagement und Chancen könne die Integration auch gelingen. Wer in die Arbeit hineinschnuppern will, kann sich beim Freundeskreis Asyl melden. Infos vorab gibt es online.
Die obligatorische Anschlussversicherung
Laut Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 10. März 2022 entschieden, dass Personen, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und zuvor gesetzlich versichert waren, unter die sogenannte „obligatorische Anschlussversicherung“ fallen. Das heißt, dass Grundleistungsberechtigte, die durch ihre Arbeitsstelle Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, weiterhin in der gesetzlichen Versicherung bleiben. Sie fallen nicht in die Notfallmedizin zurück und müssen die monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge selbst zahlen. In Baden-Württemberg übernehmen die Sozialämter die Beiträge dadurch nicht.
