Kreis Ludwigsburg WM: Public Viewing zu später Stunde?

Von Yannik Schuster
Public-Viewing-Veranstaltungen sind grundsätzlich auch in diesem Jahr möglich, die Kommunen nehmen aufgrund der späten Anstoßzeiten aber verstärkt Rücksicht auf die Anwohner. Foto: /Martin Kalb

Der Gesetzgeber hat eine Verordnung erlassen, die Public-Viewing auch nach 22 Uhr erlaubt. Über die Zulassung von Veranstaltungen entscheiden aber die Kommunen.

Die Fußball-Weltmeisterschaft steht vor der Tür: Am kommenden Donnerstag eröffnen Mexiko und Südafrika die Fußballfestspiele. Weil die Partien in Mexiko, Kanada und den USA aufgrund der Zeitverschiebung bei uns jedoch häufig erst am späten Abend starten, stellt sich die Frage, was das für mögliche Public-Viewing-Veranstaltungen im Kreis bedeutet. Zwei der drei Gruppenspiele der deutschen Nationalmannschaft – gegen die Elfenbeinküste und Ecuador – werden nämlich erst um 22 Uhr angepfiffen, wenn eigentlich bereits die Nachtzeit beginnt. In der K.o.-Phase könnten die Partien unter Umständen sogar noch später beginnen.

Das Bundesumweltministerium hat deshalb eine „Public-Viewing-Verordnung“ erlassen, die Ausnahmegenehmigungen für „Veranstaltungen von herausragender Bedeutung“ ermöglicht. Entscheiden werden am Ende die örtlichen Behörden. „Sie haben im Einzelfall das öffentliche Interesse an der Übertragung der Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 mit dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft gegenüber Lärm in den Nachtstunden abzuwägen“, heißt es in der Verordnung.

Kommunen müssen abwägen

Wie die Kommunen von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, hat die BZ erfragt: In Bietigheim-Bissingen seien bislang lediglich zwei Anträge aus der Gastronomie auf Public Viewing gestellt worden, einer in der Altstadt, einer in einem Gewerbegebiet, teilt Pressesprecherin Anette Hochmuth mit. „Da Letzteres nicht so stark störend auf Anwohner wirkt, wurde dieser für die deutschen Spiele der Vorrunde genehmigt, jedoch ohne begleitende Party-Musik, nur die reine Spielübertragung.“ Dann werde man prüfen, wie sich die Übertragungen auf das Umfeld auswirkten, etwa, ob Beschwerden der Anwohner kommen. In der Altstadt sei noch zu prüfen, was möglich ist. „Im Außenbereich sind hier Übertragungen nach 22 Uhr aufgrund der Lärmbelästigung der Anwohner grundsätzlich schwieriger zu genehmigen“, so Hochmuth.

In Bönnigheim gingen bislang noch gar keine Anträge ein. Vorsorglich teilt die Stadt mit: „Eine Genehmigung kommt auf den jeweiligen Einzelfall an, was und welcher Umfang beantragt wird. Auch, um welche Spiele es geht, wird in die Entscheidung einfließen.“ Ein Anspruch auf Zulassung bestehe nicht. Abgewogen werde zwischen den Interessen der Gewerbetreibenden und Fußballfans auf der einen sowie denen der Anwohner auf der anderen Seite. Faktoren, die dabei eine Rolle spielen seien etwa der Zeitraum der Veranstaltung, um welches Spiel es sich handelt, eine bestehende Außenbewirtung, Lage, räumlicher Umfang und Lärmschutz. „Aufgrund der Enge unserer Innenstadt breitet sich der Lärm dort stark aus. Da die WM nicht in einem Ferienzeitraum stattfindet, stellt natürlich die Nachtruhe für die arbeitende Bevölkerung und Schulpflichtigen ein hohes Gut dar, die eine Genehmigung von Public Viewing für die späten Spiele eher unwahrscheinlich macht“, sagt der Leiter des Ordnungswesens René Blank. Zumal Erfahrungen vergangener Großereignisse zeigten, dass mit einem deutlichen Beschwerdeaufkommen zu rechnen sei.

Die Stadt Ludwigsburg kündigt für die WM derweil an: Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien werde man grundsätzlich bis maximal 24 Uhr genehmigen, die spätest mögliche Anstoßzeit wäre somit 22 Uhr. Im Falle von Verlängerung oder Elfmeterschießen wäre man allerdings kulant, wie Susanne Jenne von der Pressestelle der Stadt mitteilt. Neben der Lage der Veranstaltung werde man im Genehmigungsprozess auch bisheriges ordnungsgemäßes Verhalten des Betreibers einfließen lassen. „Bisher gibt es nur wenige Anträge. Da es keine größeren Veranstaltungen sind, wurde bisher von Auflagen abgesehen. Wir erwarten verantwortungsvolles Verhalten der Antragsteller in Bezug auf die Anwohnenden.“ Je nach Lärmpegel und Feierlaune könne es durchaus zu Beschwerden kommen, denen aber allesamt nachgegangen werde, versichert Jenne. Daraufhin würden entsprechende Maßnahmen – von einer Verringerung der Lautstärke bis zur Untersagung des Public-Viewings – geprüft.

Polizei appelliert an die Vernunft aller Fans

Neben den Kommunen bereitet sich auch die Polizei auf die Weltmeisterschaft vor. Details zu genauen Maßnahmen könne man aus taktischen Gründen jedoch nicht preisgeben. Public-Viewing-Veranstaltungen, von denen aufgrund der späten Anstoßzeiten bislang nur wenige angemeldet wurden, werden nicht generell durch die Polizei überwacht. Gleichwohl werde man, so teilt die Sprecherin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Yvonne Schächtele, mit, stattfindende Events im Rahmen der Streifentätigkeit überprüfen.

Auch anlassbezogene Szenarien, etwa spontane Jubelfeiern oder Autokorsos, könnten nicht ausgeschlossen werden. „Darüber hinaus ist mit zunehmender Dauer des Turnierverlaufs, insbesondere bei Erfolgen der deutschen und der türkischen Nationalmannschaften, von einem gesteigerten Interesse der Fußballfans im Präsidiumsbereich auszugehen.“ Dabei gelte es, die Freude der Feiernden mit der öffentlichen Sicherheit in Einklang zu bringen. Deshalb stellt die Polizei klar: „Bedeutende Ordnungsstörungen oder gar Straftaten wird das Polizeipräsidium Ludwigsburg mit aller Konsequenz verfolgen. Die Freude über ein gewonnenes Spiel befreit nicht von der Einhaltung der Verkehrsregeln.“

Und weiter: „Großveranstaltungen wie diese stellen hohe Anforderungen an unsere Kolleginnen und Kollegen. Das Polizeipräsidium Ludwigsburg appelliert deshalb an das Verantwortungsbewusstsein und die Vernunft aller Fans: Helfen Sie mit und tragen Sie durch ihr eigenes Verhalten dazu bei, dass die Fußball-WM für alle zu einem ungetrübten Erlebnis wird.“

 
 
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