Kriminalgeschichten im Buch von Autorin Corinna Müller Dem Galgen knapp entkommen

Von Jörg Palitzsch
Ansicht von Löchgau aus den Forstlagerbüchern von Andreas Kieser um 1680. ⇥ Foto: Wikipedia

Im Jahr 1663  wurde der Löchgauer Weber Sebastian Berner beschuldigt, seine Frau ermordet zu haben. Am Ende entkam er dann doch knapp einer Hinrichtung mit dem Strick.

Der Dreißigjährige Krieg endete im Jahre 1648 und hinterließ auch in den Dörfern in Württemberg tiefe Spuren. Die Bevölkerungszahlen stiegen nur langsam wieder nach oben und die Menschen bemühten sich mit aller Kraft, die grundsätzlichen Regeln in der Dorfgemeinschaft einzuhalten. Es gab Versammlungen, bei denen die wechselnden Hausherren auf Sitte, Ordnung und Anstand achteten, jungen Männern war deshalb die Teilnahme verboten. Eine solche Versammlung fand auch in Löchgau statt. Sie ist Ursprung einer Kriminalgeschichte, die von der Autorin Corinna Müller in ihrem Historienbuch „Um Kopf und Kragen“ beschrieben wird.

Teilnahme an einer Versammlung beim Nachbarn

Demnach nahm an der Versammlung im Hause von Joseph Remmel im Winter 1663 auch seine Nachbarin Christina Berner teil, die zur allgemeinen Unterhaltung beigetragen habe.

Weil ihr Mann, der Weber Sebastian Berner, mit dem sie zwei Kinder hatte, noch nicht nach Hause gekommen war, verließ die Frau gegen 23 Uhr die Runde. Bereits nach einer kurzen Zeit stand die Webersfrau erneut in der Stube. Sie blutete am Kopf und erzählte, die Verletzung sei nach einer Auseinandersetzung mit ihrem Mann zustande gekommen. Schnell wurde die Wunde versorgt, ein Verband angelegt und die Verletzte wieder nach Hause geschickt. Zwei Tage später, am 13. Februar 1663, wurde Christina Berner tot in ihrem Bett aufgefunden. In der Folge beschreibt die Autorin Müller den Fall als Justizkrimi, der viele Personen auf den Plan rief.

Selbstverständlich rückte der Ehemann der Toten ins Visier der Ermittlungen. Er hatte seine Frau nachts um 3 Uhr tot aufgefunden, die zudem erhebliche Kopfverletzungen aufwies. Der Weber galt als mutmaßlicher Täter, man wandte die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ an und steckte ihn Haft. Die gerichtliche Zugehörigkeit Löchgaus lag zu dieser Zeit beim Oberamt Bietigheim, dorthin hatte man auch alle Abgaben zu entrichten.

Opfer klagte über Kopfweh und Leibschmerzen

Die Gerichte waren seit dem Mittelalter für die strafrechtliche Verfolgung in Nieder- und Hochgerichte eingeteilt. Das Niedergericht verfolgte leichtere Straftaten wie Beleidigungen und verbotenes Glücksspiel, das Hochgericht Mord, Raub, Totschlag und Hexerei.

Im Fall des Löchgauer Webers kam es zu zahlreichen Vernehmungen, wobei herauskam, dass Christina Berner über Kopfweh und Leibschmerzen klagte. Auch habe sie behauptet, dass ihr einmal der „Fluss“, eine Ausscheidung von Körperflüssigkeiten, auf Herz schlagen und man sie eines Tages tot im Bett finden würde. Die Kopfverletzung der Toten, so eine weitere Erkenntnis, käme wohl von einer Schüssel, die ihr Mann gegen ihren Kopf geworfen oder gedrückt habe. Nach einer Leichenschau durch den Arzt und Stadtphysikus Friedrich Haag aus Bietigheim war man nicht viel schlauer. Der Aussage des Löchgauer Schultheißen Christoph Fahrner, seit 1656 im Amt, wurde unterdessen viel Gewicht beigemessen. Die Verstorbene sei ein gutes und gottesfürchtiges Weib gewesen, die sich nie über ihren Mann beklagt habe. Außer dass er, wenn er von Zeit zu Zeit getrunken habe, seiner nicht mehr mächtig gewesen wäre.

Beim Bietigheimer Gericht herrschte Ratlosigkeit darüber, wie man nun mit dem verdächtigen Berner weiter verfahren solle. Zweifelnd über die Rechtslage wandte sich das Gericht, wie es Vorschrift war, an die Juristenfakultät in Tübingen, mit der Bitte den Fall zu prüfen. Am 13. März 1663 kam die Antwort. Der beklagte Weber habe seine Frau verwundet und geschlagen, sein übles Betragen habe direkt oder indirekt zu ihrem Tode geführt. Es liege die Vermutung nahe, dass durch die Verletzung der Tod infolge eines „Schlagflusses“ herbeigeführt worden sei.

Sebastian Berner gestand den Schlag mit der Schüssel, leugnete aber, dass seine Frau an der von ihm verursachten Verletzung gestorben sei. Anders argumentierten die Leichenbeschauer. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Verletzung am Kopf durchaus Ursache des Todes gewesen sein könnte. Der beschuldigte Weber bat um Freispruch.

Die Juristen erläuterten, es scheine, als ob die Frau an den sekundären Folgen der Tat verstorben sei und der Beklagte nicht die Gesinnung gehabt habe, seine Frau mit der Schüssel zu töten. So folgte das Urteil: Da Berner nicht aus Mordlust gehandelt habe, solle er nicht mit der Todesstrafe am Galgen belegt werden. Da er ein armer Mann mit zwei Kindern sei und schon einen Monat im Gefängnis war, solle er in „Seiner Hochfürstlichen Durchlauchtigsten“ Gebäude einen Monat schaffen und dem fürstlichen Anwalt die  Kosten erstatten.

Der Herzog hatte ein gnädiges  Urteil erlassen, auch wenn es in dessen eigenem Interesse lag, Arbeiter zu rekrutieren, die seine zahlreichen und kostspieligen Bauten errichteten. So entkam der Weber Sebastian Berner knapp dem Galgen, der zur Abschreckung an der Landstraße zwischen Löchgau und Bietigheim stand. Er war mit drei steinernen Säulen, auf denen die Balken in Form eines Dreieckes lagen, einer der größten im Herzogtum Württemberg.

 

Info Mehr Kriminalfälle aus Württemberg gibt es in dem Buch „Um Kopf und Kragen“ von Corinna Müller, 17,90 Euro, ISBN 978-3897356986

 
 
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