Küchenbrand Bönnigheim Angeklagte warnt erst spät vor Feuer

Von Wolfgang Müller
Ein hoher Sachschaden entstand bei dem Brand am 1. April 2021 in Bönnigheimer Amannstraße. Foto: Martin Kalb/Martin Kalb

Ob die 65-jährige Rentnerin in der Nacht auf den 1. April 2021 den Brand in ihrer Bönnigheimer Mietwohnung vorsätzlich gelegt hat, ließ sich auch am zweiten Verhandlungstag vor der 14. Strafkammer des Heilbronner Landgerichts nicht klären.

Ob die 65-jährige Rentnerin in der Nacht auf den 1. April 2021 den Brand in ihrer Bönnigheimer Mietwohnung vorsätzlich gelegt hat, ließ sich auch am zweiten Verhandlungstag vor der 14. Strafkammer des Heilbronner Landgerichts nicht klären. Staatsanwältin Anna Hillenbrand wirft ihr schwere Brandstiftung vor. Demnach habe sie eine Herdplatte eingeschaltet und Stoffe darauf gelegt. Die Beschuldigte bestreitet den Vorwurf.

Ob die Schuldfrage am Ende geklärt werden kann, blieb am Donnerstag offen. Mehr Licht ins Dunkel könnte zwar nächste Woche der Sachverständige vom Landeskriminalamt bringen. Große Hoffnung auf Klarheit machte der Ludwigsburger Kriminaltechniker und Sachkundige Thomas Soika am Donnerstag allerdings nicht.

Verbrannte Schalter

Die Regelknöpfe auf der Bedienkonsole seien völlig verbrannt und die Potentiometer abgeschmolzen. „Die Schalterstellung ist nicht mehr nachvollziehbar“, so Soika. Ob ein Drehknopf versehentlich durch eine Berührung hätte eingeschaltet werden können, hinge davon ab, wie leicht die Schalter zu regeln waren. Darauf wollte sich Soika aber nicht festlegen. Die Rentnerin hatte angegeben, um 22 Uhr ins Bett gegangen zu sein. Das Feuer brach nach Mitternacht aus. Dann sei sie ins Freie geflohen.

Auch andere Fragen bleiben ungeklärt. Etwa, warum die Beschuldigte nach Ausbruch des Feuers fünf bis sechs Minuten seelenruhig vor dem Haus umherlief, bevor sie die Nachbarn warnte. Das belegt die Videoaufnahme einer der Kameras, die der Immobilienbesitzer am Haus angebracht hatte. „Das ist doch nicht normal“, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Ziegler-Göller. „Ich weiß auch nicht. Vielleicht stand ich unter Schock“, erwiderte die 65-Jährige.

Einzug am Tag zuvor

In die Wohnung gezogen ist die Rentnerin am Tag vor dem nächtlichen Feuer. Dabei wollte der Hausbesitzer sie als Mieterin eigentlich gar nicht haben. Öfter habe sie ihn angesprochen, ob er nicht eine Wohnung frei habe. Er habe abgelehnt. „Ich wusste, dass bei ihr schon einmal eine Wohnung gebrannt hat“, so der 52-Jährige. Das war zwei Jahre davor, exakt zum gleichen Datum.

Von Ehefrau überredet

Aber schließlich habe er sich von seiner Ehefrau überreden lassen. Diese meinte im Zeugenstand, sie glaube an das Gute im Menschen. „Was sollte denn auch passieren?“  Wolfgang Müller

 
 
- Anzeige -