Lärmaktionsplan in Sachsenheim Tempo 30 rückt in greifbare Nähe

Von Heidi Vogelhuber
Nicht erst seit heute besteht das Verkehrsproblem in Sachsenheim. Auf dem Foto ist die vielbefahrene Hauptstraße zu sehen – und dort wird nicht selten mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. In Teilen des Stadtgebiets soll daher Tempo 30 her. ⇥ Foto: Werner Kuhnle

Nach dem 2018 erstellten Lärmaktionsplans wurde vom Verkehrsministerium der maximale Lärmpegel herabgesetzt. Nun verhandelt Sachsenheim neu über Tempo-30-Zonen.

Vor ziemlich genau zwei Jahren – im Oktober 2018 – hat der Sachsenheimer Gemeinderat den Lärmaktionsplan beschlossen. Die Gemeinderäte einigten sich auf ein Maßnahmenbündel, vor allem wurde eine Temporeduzierung in Teilen des Stadtgebiets gefordert. Vor allem ging es um fünf Straßen, in denen Tempo 30 durchgesetzt werden sollte. Teils nur nachts, teils ganztags.

Tempo 30 wird gefordert

In der Sersheimer Straße, ab der Einmündung in die Kleinsachsenheimer Straße, über die Hauptstraße bis zur Agip-Tankstelle in der Ludwigsburger Straße in Großsachsenheim sollte geprüft werden, ob ein ganztägiges Tempolimit 30 durchsetzbar ist. Gleiches galt für die Großsachsenheimer Straße, von der Einmündung in die Friedensstraße bis in die Löchgauer Straße am Kleeblattheim in Kleinsachsenheim.

Die Oberriexinger Straße in Großsachsenheim zwischen der Hauptstraße im Süden und dem Fuchsweg im Norden war dafür nachts vorgesehen. Ebenso sollte nächtliches Tempo 30 in der Ochsenbacher Straße in Hohenhaslach eingeführt werden, ab der Rinnenstraße bis in die Freudentaler Straße. Dasselbe gilt für die Dorfstraße zwischen Ortseingang im Süden und Häfnerhaslacher Straße im Norden in Ochsenbach.

Drei Wochen nach Beschluss des Lärmaktionsplans wurde vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg jedoch ein neuer Kooperationserlass gefasst, der auf einem Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs ebenfalls aus dem Jahr 2018 beruht. Damals senkten die Richter die tagsüber zumutbare Lärmbelastung von 70 auf 65 Dezibel, in der Nacht von 60 auf 55 Dezibel ab. Beim Beschluss des Sachsenheimer Lärmaktionsplanes 2018 lag die Umsetzung der beantragten Maßnahmen noch im ausschließlichen Ermessen des Straßenbaulastträgers, Entscheidungskriterium waren die alten Werte von 70 Dezibel tagsüber und 60 nachts.

Chancen erhöhen sich

Dadurch stehen die Chancen der Temporeduzierung in den genannten Straßenabschnitten gut und die Stadträte beschlossen nun erneut, die Geschwindigkeitsbeschränkungen bei der Straßenverkehrsbehörde zu beauftragen. Hierfür wurde das Ludwigsburger Ingenieursbüro BS engagiert, das bereits neue Messungen durchführte. Es prüfte ebenfalls, ob das geforderte Tempo 30 negative Auswirkungen auf den Linienbusverkehr habe. Rechnerisch ergibt sich eine Verlustzeit von zwei Sekunden pro 100 Meter, die Verzögerung ist daher vernachlässigbar. Auch eine Verkehrsverlagerung sei nicht zu erwarten, die Verkehrssicherheit erhöhe sich, die Luftschadstoffbelastung reduziere sich.

Prüfung erfolgt derzeit

Problematisch steht es jedoch um die Straßen in Ochsenbach und Kleinsachsenheim. Dort nämlich wichen die Messungen von 2015, die der automatischen Straßenverkehrszählung des Landes Baden-Württemberg sowie der Geschwindigkeitsmessungen von 2019 deutlich voneinander ab.

Das Regierungspräsidium Stuttgart sowie das Landratsamt Ludwigsburg überprüfen derzeit, ob die für den Lärmaktionsplan zu Grunde gelegten Daten noch für eine Beurteilung genutzt werden können. Auch die zwischenzeitlich in Ochsenbach durchgeführte Sanierung der Ortsdurchfahrt könnte sich auf die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörden auswirken. Der neue Belag könnte den Lärmpegel unter die für eine Temporeduzierung erforderlichen 55 Dezibel nachts senken.

Zu diesem Punkt kam in der Ratssitzung auch der Ochsenbacher Ortsvorsteher Dieter Baum zu Wort, der mit Nachdruck ein ganztägiges Tempo 30 für Ochsenbach forderte. „Nur nachts ist ein Schildbürgerstreich“, so Baum.

Auch Grünen-Stadtrat Günter Dick meldete sich in der Sitzung zu Wort: „Wir brauchen die Entscheidungen vom Landratsamt. Ich möchte so bald wie möglich Ergebnisse sehen“.

In diesem Sinne wurde auf Anraten des beauftragten Ingenieursbüros vom Rat beschlossen, die Gebiete in Kleinsachsenheim und Ochsenbach vom Antrag abzutrennen und zu beschließen, was mit dem aktuellen Wissensstand möglich ist.

 
 
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