Landgericht Einigung im Molotow-Prozess

Von Lisa Lorenz
Im Molotow-Prozess wurde eine Einigung erzielt. Foto: Markus Wirth/Markus Wirth

Im Prozess um den Molotowcocktail einigten sich Angeklagter und Geschädigte auf einen Vergleich.

Im Landgericht Heilbronn hatte der Richter im Prozess um den Wurf eines Molotowcocktails viel zu tun. Eine Zeugin erschien alkoholisiert, andere veränderten ihre Aussage nach jeder Nachfrage. Bei der Fortsetzung des Verfahrens um den Molotowcocktail, den der Angeklagte im vergangenen Juni auf die Terrasse seiner Ex-Freundin geworfen haben soll und deshalb für versuchten Mord angeklagt wurde, sagten an diesem Mittwoch unter anderem die Ex-Freundin, die auch Nebenklägerin ist, mehrere Mitarbeiter der Polizei, der Partner sowie der Ex-Mann der Geschädigten als Zeugen aus.

Die Ex-Freundin, nach eigener Aussage alkoholabhängige Pegeltrinkerin, erschien alkoholisiert, war aufgelöst und immer wieder emotional.

Drohungen auf beiden Seiten

Nachdem der Angeklagte seine Tat bei einem vergangenen Termin bereits gestand, schilderte die Geschädigte den Brandvorfall und die vorangegangenen Streitigkeiten mit ihrem Ex-Freund nun aus ihrer Sicht. Dabei kam heraus: Nicht nur er hatte ihr den Tod angedroht, auch sie drohte dem Täter, ihre „russischen Freunde“ auf ihn zu hetzen und ihn von ihrem Ex-Mann umbringen zu lassen. Nachdem ihr Ex-Freund per Whatsapp-Nachrichten ihre Kinder bedroht habe, habe sie sich nicht anders zu helfen gewusst. Durch die Drohungen habe sie „schon viel einstecken müssen“, so die Frau.

Für die Streitigkeiten des ehemaligen Paars selbst seien laut der Ex-Freundin die Affären des Angeklagten ursächlich. Diese seien darüber hinaus auch der Grund, warum sie nach ihrem Aufenthalt in einer Entzugsklinik wieder mit dem Trinken angefangen habe: „Du weißt, ich habe immer nur angefangen zu trinken, wenn du zu deiner Affäre gefahren bist“, so die 36-jährige Bürgergeldempfängerin zum Angeklagten. Im Anschluss an die Geschädigte sagten Mitarbeiter der Polizei und des Kriminaldauerdienstes aus. Übereinstimmend gaben sie an, dass die Geschädigte am Abend des Brandes getrunken hatte und das auch kommunizierte, man ihr außer einem Alkoholgeruch allerdings nichts anmerkte. Eine Blutuntersuchung ergab einen Pegel von 2,9 Promille.

„Fast nichts“ zu berichten

Der russischsprachige Partner der Geschädigten sagte mit Dolmetscher aus, hatte jedoch „fast nichts“ zu berichten. Einen neuen Vorwurf stellte er jedoch in den Raum: Seine Freundin habe sich bei ihm darüber beklagt, dass der Angeklagte sie geschlagen hätte.

Im Anschluss sagte der Ex-Mann der Nebenklägerin aus. Er habe sich aus den Streitigkeiten seiner Ex-Frau und deren Freund herausgehalten, bis dieser androhte, ihm „die Kinder zu nehmen“. Daraufhin drohte er wiederum damit, ein Geheimnis zu lüften, von dem er wusste, weil er die verstorbene Partnerin des Mannes noch von früher gekannt habe. Die habe es ihm anvertraut. „Das war für mich ein gefundenes Fressen, damit zu drohen.“

Sowohl der Partner als auch der Ex-Mann der Geschädigten zeigten sich eher unkooperativ: „Jeder zweite, der heute hier rein kommt, will uns für dumm verkaufen“, so das Fazit des Richters.

Angeklagter und Geschädigte hatten gemeinsam mit ihren Verteidigern für die Verhandlung einen Vergleich aufgesetzt, dem sie nun beide zustimmten. Er enthält die Vereinbarung, dass die Möbel im Wert von 15.000 Euro, die vom Angeklagten für seine damalige Freundin bezahlt wurden, ihr überlassen werden sowie die Absprache, in Zukunft keinen gegenseitigen Kontakt mehr herzustellen. Lisa Lorenz

 
 
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