Landgericht Heilbronn Auch dritter Geschädigter akzeptiert Schmerzensgeld

Von Markus Wirth
Nächster Verhandlungstermin ist am 6. Februar. Foto:  

Verhandlung im Fall Anna W. wird mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

Die durch die Neuauflage des Prozesses gegen Anna W., der ehemaligen Notfallsanitäterin in Ausbildung, der versuchter Mord in insgesamt fünf Fällen zur Last gelegt wird, erneut notwendigen Zeugenvernehmungen wurden am zweiten Verhandlungstag fortgesetzt. 

Nachdem bereits im Dezember bei der Wiederaufnahme der Verhandlung zwei der drei Geschädigten die schriftliche Entschuldigung der Angeklagten und die damit verbundenen, durch die Verteidigung unterbreiteten Schadenersatzangebote akzeptiert hatten, war es nun am letzten Geschädigten, sich nochmals zur Sache und zum mutmaßlichen Tathergang zu äußern.

Auch er charakterisierte die Angeklagte als „extrem schüchtern und zurückhaltend“, die selten etwas von sich habe preisgeben wollen. Persönlich habe es, konzedierte er, zu keiner Zeit Probleme mit Anna W. gegeben, sie habe – was ihr theoretisches Wissen anbelange - fachlich durchaus überzeugen, dies jedoch in der Praxis, vor allem den Patienten gegenüber nicht in die Tat umsetzen können. Daher habe er es auch nicht verantworten wollen, Anna W. – entgegen ihres wiederholten Wunsches – vorn im Einsatzwagen mitfahren zu lassen.

Probleme mit der Artikulation

Er berichtete nochmals von beiden Vorfällen, in welchen Anna W. ihm Atropin in die Getränke gemischt haben soll. Beide Male, sagte der 54-Jährige, der sich im zeitlichen Abstand von nunmehr über zwei Jahren nicht mehr an alle Details erinnern konnte, habe er Probleme mit der Artikulation auch leichter Worte gehabt, darüber hinaus Schwindel- und Panikattacken, sodass er in beiden Fällen – im Oktober 2023 und im April 2024 - mit dem Verdacht auf Epilepsie oder Schlaganfall ins Krankenhaus – einmal in Sindelfingen, das andere Mal in Ludwigsburg – eingeliefert worden sei.

Beide Male hätten die diensthabenden Notärzte jedoch keine besonderen Auffälligkeiten fest-, sondern lediglich eine Intoxikation in den Bereich des Möglichen stellen können. „Seither nehme ich prophylaktisch ein Medikament gegen epileptische Anfälle,“ so der Geschädigte auf die Frage von Vorsitzendem Richter Martin Liebisch. Ansonsten gehe es ihm heute gut, er sei so weit mit sich im Reinen und arbeite mittlerweile beim ASB, nachdem ihm von seinem früheren Arbeitgeber, dem DRK, nach einem Unfall mit Personenschaden nahegelegt worden war, von sich aus das Arbeitsverhältnis aufzukündigen.

Seine Lebensgefährtin, die ihn nach dem Giftangriff beide Male wie zuvor beschrieben erlebt hatte, sagte jedoch, seither sei er ein anderer Mensch geworden.

„Er redet nicht mehr so viel“

Gewiss sei er mit der neuen Arbeitsstelle zufrieden und froh, von Darmsheim nicht mehr die knapp 40 Kilometer nach Vaihingen fahren zu müssen, „doch er redet bei Weitem nicht mehr so viel wie früher, ist verschlossen und macht lieber alles mit sich aus.“ Auch der Geschädigte konzedierte, seit den Vorfällen seine Trinkflaschen stets bei sich zu tragen und überhaupt grundsätzlich viel misstrauischer geworden zu sein.

Letztlich, ohne sie allerdings anzublicken, akzeptierte er Anna W.s in schriftlicher Form vorliegende Entschuldigung, „aber die Taten kann ich dennoch in keiner Weise nachvollziehen.“ Auf jeden Fall sei er auch mit dem seitens der Verteidigung unterbreiteten Schmerzensgeld in Höhe von 9000 Euro zuzüglich der Begleichung der Anwaltskosten einverstanden.

Verteidigerin Friederike Vilmar erinnerte allerdings nochmals daran, dass dies den nicht eben begüterten Eltern von Anna W. nicht leicht falle, sie müssten dafür Kredite aufnehmen, „da fällt das Geld nicht vom Himmel, da muss sich die Familie schon schwer ins Zeug legen.“

Richter Liebisch verlas im Anschluss den Vergleich, durch den „somit alle wechselseitigen Ansprüche in der Vergangenheit, Gegenwart und auch zukünftig abgegolten“ seien. Weitere Vernehmungen folgten – so sagte eine Notfallärztin und ein beim zweiten Fall involvierter Feuerwehrmann über den Geschädigten und die Vorfälle aus ihrer jeweiligen Sicht aus. Der Prozess wird am Freitag, 6. Februar, 12 Uhr, fortgesetzt.

 
 
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