Eine heute 67-jährige Rentnerin aus Bönnigheim wurde vor zwei Jahren wegen schwerer Brandstiftung verurteilt, sitzt nun aber wieder auf der Anklagebank. Grund: Das erste Urteil des Heilbronner Landgerichts wurde vom BGH aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Landgericht Heilbronn zurückgewiesen.
Landgericht Heilbronn Brandstiftung wird neu verhandelt
Vor zwei Jahren wurde eine heute 67-Jährige aus Bönnigheim wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. Nun wird der Fall nochmals aufgerollt.
Zu 3,5 Jahren Haft verurteilt
Im Dezember 2022 hatte die 14. Große Strafkammer am Heilbronner Landgericht schon einmal die Frau wegen schwerer Brandstiftung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt – und bei ihr zwar eine krankhafte sogenannte bipolare psychische Störung festgestellt, jedoch die beantragte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik und eine mögliche Gefährlichkeit der 67-Jährigen abgelehnt. Das Gericht sah keine Notwendigkeit eines solchen Schrittes. Aber eine „erheblich verminderte Schuldfähigkeit“ ausgelöst durch den psychischen Defektschub zur Tatzeit hatte ihr im ersten Urteil das Heilbronner Landgericht noch zugebilligt.
Fall wird neu verhandelt
Dies könnte sich jetzt jedoch ändern, nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 29. August letzten Jahres dieses Urteil im Ganzen aufgehoben und den Fall zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurückgab.
Der BGH bemängelte vor allem die lückenhafte Aufklärung über die psychische Krankheit der Angeklagten, die nicht zum ersten Mal durch Brandlegungen aufgefallen war. Im jetzt neuen Prozess, der am Montag begann, soll nach der Vorgabe des BGH-Senats genau geprüft werden, ob der Paragraf 20 des Strafgesetzbuches (absolute Schuldunfähigkeit) in Betracht kommt. Darin gibt der BGH vor, die Möglichkeit der Unterbringung der Frau in einer geschlossenen Einrichtung neu zu bewerten. Von der Verbüßung ihrer dreieinhalbjährigen Strafe ist sie wegen mangelnder Rechtskraft noch verschont geblieben – und kam am Montag in Begleitung ihres Verteidigers als freier Mensch zum Prozess.
Das ist geschehen
Was war geschehen? Die Angeklagte habe laut den Ermittlungen in der Nacht des 1. April 2021 in ihrer erst kürzlich bezogenen Wohnung eines mehrheitlich aus Holz gebauten (Fachwerk-) Mehrfamilienhauses in Bönnigheim zuerst Handtücher, dann darauf noch Papier auf die Heizplatte ihres Herdes gestapelt und die Platte voll aufgedreht. Dann verließ die das Haus und meldete sich kurz später bei ihrem Vermieter mit dem Hinweis: „Schnell Feuerwehr rufen.“ Zwar konnte dieser die übrigen Hausbewohner noch warnen und evakuieren, dennoch entstand durch den Vollbrand ein Gebäudeschaden von 420.000 Euro, wie die Erstinstanz feststellte. Dass ein solches Feuer in einem mit viel Holz gebauten Haus schnell vernichtend und für Bewohner lebensgefährlich ist, das habe die Angeklagte gewusst. Sie jedoch bestreitet dies.
Nun muss im sogenannten Revisionsverfahren vor der 3. Großen Strafkammer in Heilbronn geklärt werden, ob die 67-Jährige ein Fall für die Psychiatrie ist.
In diesem Prozess wird und wurde am Montag – wie immer in Revisionsverfahren – erneut die Anklage der „besonders schweren Brandstiftung“ vorgetragen, danach der Aufhebungsbeschluss des Bundesgerichtshofs und anschließend das erstinstanzliche Urteil verlesen. Darin wird auch festgestellt, dass die Angeklagte geschieden ist und zwei erwachsene Kinder hat.
Die eigentliche Beweisaufnahme mit insgesamt drei Sachverständigen und 20 Zeugen beginnt am nächsten Verhandlungstag, Mittwoch, 3. Juli. Fünf Tage später, am 8. Juli wird vermutlich bereits die richterliche Entscheidung verkündet.