Landgericht Heilbronn Justiz-Pannen im Kirchheimer Raub-Prozess

Von Bernd Winckler
Wie schlägt die Wage von Justitia aus? Foto: Imago/Jan Huebner

Im Prozess um einen Raub in Kirchheim kommt es zu Verzögerungen am Landgericht, weil eine Schöffin und Dolmetscher falsch geladen wurden.  Derweil wurden zumindest Polizeibeamte gehört, die auch darüber befragt wurden, ob es sein könne, dass der Angeklagte wirklich einen Filmriss wegen Alkohol gehabt habe.

Alle Prozessbeteiligten mussten fast drei Stunden warten. Denn die Heilbronner Richter konnten den Kirchheimer Goldschmuck-Räuber-Prozess am Dienstag erst nach der verspäteten Ankunft einer Schöffin starten. Sie war versehentlich falsch geladen worden. Danach war klar, dass es an diesem Tag kein Urteil mehr geben würde. Auch der Dolmetscher für einen Zeugen war nicht auffindbar. Inzwischen behauptet der Angeklagte, zur Tatzeit am 25. April letzten Jahres voll unter Drogen und Alkohol gewesen zu sein.

Gutachten wird verschoben

Um diese Frage strafrechtlich zu klären, haben die Richter der 8. Großen Strafkammer in das Verfahren gegen den 34-jährigen Beschuldigten einen psychiatrischen Sachverständigen, sowie einen Mediziner als Zeugen geladen. Der Sachverständige sollte am dritten Prozesstag sein Gutachten zur Frage der Drogen- und Alkoholabhängigkeit des Angeklagten vortragen. Doch durch die Panne mit dem Schöffen wurde dieser Teil der Verhandlung auf den 19. Januar vertagt. Der Angeklagte behauptet nämlich seit dem ersten Verhandlungstag – und auch am Dienstag, er habe an jenem 25. April vergangenen Jahres so viel Alkohol getrunken, dass er sich an die angeklagten Vorgänge nicht mehr in Detail erinnern könne. Zudem sei er auch durch seinen Drogenkonsum ebenfalls in der Erinnerung sehr geschädigt.

Dem Mann wird vorgeworfen, an diesem Aprilabend in einem Kirchheimer Bistro-Lokal mit angeschlossenem Übernachtungshotel einen Gast mit zwei Messern bedroht und ihm unter dieser Todesdrohung – „ich werde dich abstechen“ – Goldschmuck im Wert von 3000 Euro abgenommen zu haben (die BZ berichtete). In der Anklageschrift geht es auch um zwei gefährliche Körperverletzungen, weil der Mann in derselben Gaststätte in Kirchheim zwei Tage vor dem Raub zwei weitere Gäste bedroht und mit Fausthieben in Gesicht und Kopf erheblich verletzt haben soll. Auch hierzu macht der 34-Jährige seinen Drogen- und Alkoholspiegel verantwortlich, stellt aber im Grunde seine Täterschaft in allen Anklagepunkten nicht in Frage.

Mediziner für Zwangstherapie

Die Ausführungen des medizinischen Gutachters haben die Richter unterdessen schon vernommen. Der Mediziner ist der Ansicht, dass der Angeklagte neben einer Haftstrafe wegen besonders schweren Raubes (Anklage) in eine geschlossene Zwangstherapie mit Entgiftung untergebracht werden müsse. Vorausgesetzt aber nur, wenn es sich gutachterlich bestätigt, was der Mann hinsichtlich der Drogen- und Alkoholsucht angibt. Denn diese angeblichen Mengen bezweifelt selbst die Staatsanwältin.

So hat die Strafkammer am dritten Verhandlungstag dazu auch zwei Polizeibeamte aus Kirchheim und aus Kornwestheim vernommen. Zum einen zur Frage, wie der Angeklagte bei seiner Festnahme einen Tag nach dem damals vom Opfer angezeigten Raubüberfall „mental drauf war“ und weiterhin, ob er sich ohne Gegenwehr habe festnehmen lassen. Der Mann sei „uneinsichtig und unbelehrbar“ gewesen, schildert der Kirchheimer Polizeibeamte, der ihn am 26. April in dessen Wohnung aufsuchte und ihm die Festnahme erklärte, die Begegnung. Er sei aggressiv gewesen, habe sich kaum beruhigen lassen.

Gleichzeitig sagt der Zeuge auch, dass er den Angeklagten durch frühere Straftaten schon kennt und weiß, dass dieser zumindest mit Alkohol ein Problem habe. Er habe ihm nach einer Alkoholfahrt den Führerschein abnehmen müssen. Ob er aber zur Tatzeit in der Kirchheimer Kneipe wegen der Sucht einen Filmriss habe, kann der Beamte nicht sagen. Einen Drogentest habe man bei ihm nicht vorgenommen.

Der letzte Zeuge, der allerdings nur polnisch spricht, soll am 19. Januar vernommen werden. Da es auch bei der Ladung eines Dolmetschers für die polnische Sprache eine Panne des Gerichts gab, musste der Zeuge am Dienstag wieder nach Hause geschickt werden. Am 19. Januar soll dann auch der Gutachter zu Wort kommen und letztlich dann auch das bereits für gestern vorgesehene Urteil gegen den 34-Jährigen gesprochen werden. 

Bernd Winckler

 
 
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