Landgericht verhandelt Bereicherungsvorwurf der Volksbank „Unger und Heilemann sind rehabilitiert“

Von Claudia Mocek
Keine allzu großen Erfolgsaussichten haben offenbar die beiden Klagen der Volksbank vor dem Landgericht.⇥ Foto: Helmut Pangerl

Das Gericht folgt den Volksbank-Forderungen gegen den Ex-Chef und das frühere Aufsichtsratmitglied nicht. Es schlägt einen Vergleich vor.

Das Gericht hat klar gemacht, dass es für das Verfahren der Volksbank Ludwigburg gegen Karlheinz Unger keine Erfolgsaussichten sieht“, sagt Dr. Alexander Deicke, Anwalt des früheren Chefs der Volksbank. Gestern ist am Landgericht in Stuttgart über die Klageforderung der Bank von rund 680 000 Euro verhandelt worden. Das Gericht hat gestern stattdessen 68 000 Euro als Vergleich vorgeschlagen.

Die Volksbank Ludwigsburg erklärte in einer Pressemitteilung, dasss sie die Gerichtsprotokolle von Juristen bewerten lassen wolle. „Danach werden sich die jeweils zuständigen Gremien Aufsichtsrat und Gesamtvorstand dazu beraten“, heißt es in der Mitteilung: „Eine endgültige Entscheidung treffen dann die Vertreter als oberstes Organ der Volksbank.“

Die Volksbank hatte dem früheren Chef Unger und dem ehemalige Aufsichtsratsmitglied Gerd Heilemann vorgeworfen, mit Einladungen in die Volksbank-Loge der MHP-Arena gegen Compliance-Unternehmensrichtlinien verstoßen und sich bereichert zu haben. Diesen Vorwürfen habe das Gericht nicht folgen können, berichtet Deicke. Darüber hinaus habe es die hohen Kosten für die Rechtsverfolgung der Volksbank moniert – rund eine halbe Millionen Euro.

Der Ausgang des Verfahrens gegen Unger „ist gut für uns“, bewertet Deicke. Eine Schadensersatzforderung, die rund zehn Prozent der ursprünglichen Forderung ausmache, zeige, dass das Verfahren für die Kläger verloren sei. Während Deicke für seinen Mandaten prüfen lasse, ob die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung den Betrag übernimmt, müsse die Volksbank nun ihre Vertreter informieren. „Ich hoffe, ehrlich – mit Verhandlungsprotokoll und Vergleichsvorschlag“, sagt Deicke. Bis zum Januar haben beide Seiten Zeit, sich zu dem Vergleich zu äußern.

„Wenn man einen Grund sucht, um jemanden abzuschießen, muss man sich auch die Konsequenzen bewusst machen“, sagt Deicke und verweist auf die Anwaltskosten der Volksbank, die sich geschätzt aktuell auf rund 800 000 Euro beliefen. Dem stünden rund 50 000 Euro geforderte Steuerrückzahlungen gegenüber.

Aus seiner Sicht basieren die Vorwürfe gegen Unger auf der „Aufarbeitung der Vergangenheit und Sozialneid“. Für Deicke steht fest: „Herr Unger und Herr Heilemann sind rehabilitiert.“

Zeit bis Oktober

Im Verfahren gegen das frühere Aufsichtsratsmitglied Gerd Heilemann hatte das Landgericht Stuttgart bereits Ende September einen Vergleich vorgeschlagen. Der Beklagte Heilemann soll demnach 15 000 Euro Schadensersatz zahlen. Damit blieb der Richter ebenfalls weit unter den von der Volksbank geforderten 115 000 Euro. Der Richter hatte auch in diesem Fall vor allem auch die von der Bank veranschlagten 67 000 Euro für das Rechtsverfahren kritisiert. Deicke, dessen Kanzlei auch Heilemanns vertritt, sagte, dass die Güteverhandlung in Stuttgart „gut und wie erwartet“ verlaufen sei. Im Fall Heilemann haben die Parteien haben nun bis zum 22. Oktober Zeit, sich zu dem Gütevorschlag des Gerichts zu äußern.

 
 
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