Landkreis Ludwigsburg Einbrecherbande will gestehen

Von Bernd Winckler
Der Fall wird am Landgericht Heilbronn verhandelt. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Sechs Monate lang haben drei mutmaßliche Serieneinbrecher, die im Kreis Ludwigsburg unterwegs waren, geschwiegen. Jetzt wollen sie reden und gestehen.

Ganze sechs Monate lang verhandelte die 9. Große Strafkammer am Heilbronner Landgericht gegen drei Männer. Eine Zerreißprobe für die Richter- und Richterinnen, die dem schweigenden Trio 28 Verhandlungstage lang gegenüber standen. Wenn Angeklagte schweigen, müssen Gerichte das komplette Beweisprogramm durchziehen. Das kostet Zeit – und Geld. Am Montag jedoch haben die Männer angekündigt, zu reden.

Diebesgut für 300.000 Euro

In dem Fall geht es um 20 schwere Einbruch-Diebstähle, begangen in der Zeit von Juli 2023 bis März 2024. Von ihrer Ludwigsburger Unterkunft aus soll das Trio auf Einbruchstour im Kreis unterwegs gewesen sein, hauptsächlich Bietigheim-Bisssingen, Tamm, Ludwigsburg und Leonberg. Eingangs-, Terrassen- und sogar gesicherte Keller-Metalltüren an Einfamilienhäusern und Wohnungen sollen sie aufgehebelt und nicht nur einen fünfstelligen Sachschaden verursacht, sondern auch Diebesgut im Wert von mehr als 300.000 Euro erbeutet haben. In Bietigheim-Bissingen traf es vom 17. bis 19. Dezember 2023 sechs Wohnungsinhaber mit Diebesbeute im Wert von 100.000 Euro. Am 20. Dezember soll das Trio in Tamm aus einem Einfamilienhaus 65.000 Euro in bar erbeutet haben.

Richter-Angebot ignoriert

Sie haben sich als Bande in 20 Fällen gemeinschaftlich fremde bewegliche Sachen rechtswidrig angeeignet, was als „Schwerer Bandendiebstahl“ gilt. So steht es in der Anklage, die am 10. Dezember 2024 verlesen wurde, allerdings musste der Prozess ausgesetzt werden und konnte erst wieder am 5. Februar dieses Jahres neu beginnen. Die Vorsitzende Richterin hatte damals schon darauf hingewiesen, dass das Gericht bei einem frühen Geständnis bereit sei, mildere Strafen zu verhängen. Das Angebot ignorierten die drei Männer – bis jetzt. Das Gericht und die Beteiligten zogen sich daraufhin zurück hinter verschlossene Türen und erörterten in nicht öffentlicher Aussprache die Möglichkeit der Strafunter- und Strafobergrenzen. Schließlich dann das Angebot in Richtung Anklagebank: Der 28-jährige mutmaßliche Haupttäter kann mit einer Freiheitsstrafe von etwa sieben Jahren und neun Monaten (Obergrenze) rechnen, wenn er geständig ist. Strafen bis zu siebeneinviertel beziehungsweise sechsdreiviertel Jahre kämen für die 28- und 29-jährigen Mitbeschuldigten in Frage.

Mit dieser Verständigung kann das Mammutverfahren in die Endrunde gehen, am 15. September könnten die Urteile verkündet werden.  Bernd Winckler

 
 
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