Erich Weiberle vom Kirbachhof ist einer der letzten Vollerwerbslandwirte in Häfnerhaslach, und beinahe das ganze Jahr über kann man südlich der Gemeinde, wo die Straße steil bergan nach Gündelbach führt, seine Rinder auf der Weide beobachten. Das Idyll hat jedoch in der jüngsten Zeit einen kleinen Dämpfer verpasst bekommen – Weiberle wollte einen Teil der Gesamtweide, die er größtenteils von Familie Fazler gepachtet hat, von einer Häfnerhaslacherin kaufen, doch der Landesbetrieb Vermögen und Bau hatte sich für dieses Stück, welches an ein Biotop grenzt, ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Dies wollte der Landwirt jedoch nicht auf sich sitzen lassen und bemühte sich via Petitionsausschuss, die Sache zu seinen Gunsten zu drehen.
Sachsenheim Ein Stück Weideland wird zum Zankapfel
Ein Klage aus Sachsenheim gegen Vorkaufsrecht des Landes beschäftigt den Petitionsausschuss.
Gestern fand nun zunächst eine Ortsbegehung statt, und bei strömendem Regen wurde das Teilstück des Weidelands in Augenschein genommen. Später dann, in der nahen Häfnerhalle, ging es um den argumentativen Austausch der einzelnen Standpunkte, bei dem neben dem Landesbetrieb Vermögen und Bau auch die Naturschutzbehörde anwesend war und deren Sicht der Dinge schilderte. Freilich, so Diskussionsleiter Konrad Epple, „dürfen wir noch keine Entscheidung erwarten, aber wir werden dem Petitionsausschuss das, was vielleicht in die Wege geleitet wird, unterbreiten, damit dieser dann eine Lösung ausarbeitet.“
Sicherheit auf beiden Seiten
Hauptbeweggrund des Kaufs – zumindest aus Sicht der Naturschutzbehörde – sei es, mit dem Grundstück einerseits eine Pufferzone zum Biotop zu schaffen und andererseits auch regulative Handhabe zu bekommen, sollte Landwirt Weiberle einmal – aus welchem Grund auch immer – den Anforderungen des Naturschutzes zuwiderhandeln. Daher biete man ihm aber auch weiterhin eine pachtzinsfreie Nutzung der Wiese an, und damit er perspektivisch planen könne, dies für einen Zeitraum von über 20 Jahren. Weiberle zeigte sich nicht einverstanden mit der ihm vorliegenden vertraglichen Ausarbeitung, denn diese hätte einen Passus, welcher der Naturschutzbehörde jederzeit das Recht zusichere, den Kontrakt – kurzfristig – zu Ende eines Jahres aufzukündigen. „So geht man nicht mit einem Partner um, der sich seit Jahren um eine extensive Beweidung der Fläche und somit auch um den Naturschutz kümmert“, sagte Weiberle erbost.
Beweidung als Landschaftspflege
Schließlich sorgten er und seine Familie mit dem Weidebetrieb für eine Pflege der Landschaft, „ohne meine Kühe wäre hier schon bald eine Verbuschung des Hangs zu befürchten.“ Und die Beseitigung von Brombeerhecken und anderem Wildwuchs würde die Behörde „einen ordentlichen Batzen“ kosten.
Schnell waren sich die Parteien, sowohl Landwirt als auch Naturschutzbehörde und der Landesbetrieb Vermögen und Bau einig, dass gerade die Kündigungsfrist zum Jahresende hin nicht der aktuellen Fassung des Vertrags entspreche, sondern der Version vom April 2024. Im Übrigen bleibe das Beweidungsrecht wie auch der Pachtvertrag auf (mindestens) 20 Jahre unberührt, selbst wenn das Land wie geplant von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch mache. Es gehe hier lediglich um einen rein rechtlich fundierten Vorgang.
Aus den Zuschauerreihen meinte einer der Gäste: „Hier begegnen sich zwei Welten, die sich gegenseitig misstrauen“, was die mitunter etwas gereizte Stimmung in der Halle ganz gut traf. Dass der vorliegende Vertrag mit dem Vorkaufsrecht bei Weiberle nach wie vor Argwohn hervorruft, war gestern nicht zu lösen, dazu braucht es noch Detailarbeit.
Und dass Roland Fazler, dem die Weide zum größten Teil gehört, damit drohte, in seiner Funktion als Eigentümer die Beweidung, bleibe es beim status quo, künftig ganz zu belassen, brachte das Ganze nicht weiter. So kam zu der noch offenen Rechnung eine weitere Unbekannte dazu. Nun liegt der Ball jedoch erst einmal beim Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg. Markus Wirth
