Leimengrube Nächster Schritt zum Gewerbegebiet

Von Mathias Schmid
Blick über einen Teil des geplanten Gewerbegebiets Leimengrube in Richtung Hohenhaslach.⇥⇥ Foto: Mathias Schmid

In Hohenhaslach wird der Bebauungsplan nun öffentlich ausgelegt. Aus Sicht von Arten- und Lärmschutz gibt es keine Bedenken.

Das geplante Gewerbegebiet Leimengrube in Hohenhaslach für ortsansässige mittelständische Unternehmen hat die erste Auslage und Anhörung ohne große Änderungen passiert. Auch Arten- und Lärmschutzgutachten für das 1,5 Hektar große Gebiet nördlich der Klingenstraße liegen schon vor.

„Die Prüfung (...) ergab, dass das Vorhaben zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen dieses Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führt“, heißt es im Artenschutz gutachten. Daher muss auch keine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. „Das Vorhaben ist aus gutachterlicher Sicht genehmigungsfähig“, steht weiter im Schreiben des Planungsbüros Beck und Partner.

Einschränkung bei Wohnraum

Ähnlich fällt das Fazit des Lärmgutachtens des Ingenieurbüros für Schallimmissionsschutz (ISIS) aus: Lärmintensive Betriebe müssen den Nachweis erbringen, dass nachts gewisse Werte im angrenzenden Wohngebiet nicht überschritten werden. Durch die Aufsiedlung sei darüber hinaus zwar von einer Verkehrszunahme auf der Klingenstraße auszugehen. Es sei aber nicht zu erwarten, dass die Lautstärke sich um mehr als zwei Dezibel erhöhe, was „nicht als wesentlich zu betrachten“ sei.

Lediglich im westlichen Bereich sollen auf der Fläche keine Wohnungen erlaubt werden – aufgrund des Lärms, den der Bauhof bei Räumarbeiten im Winter verursacht. An anderer Stelle sind die Kombination von Gewerbe und Wohnen unter bestimmten Auflagen möglich. Die Gebäudehöhe ist im gesamten Gebiet auf maximal neun Meter begrenzt.⇥

Die Stellungnahmen der Behörden haben kaum Auswirkungen auf das Gewerbegebiet Leimengrube verursacht. Dem daraus resultierenden Abwägungsvorschlag hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Mit diesen Unterlagen werden nun die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 
 
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