Lockerungen für Geimpfte und Genesene Bisher noch keine wirklichen Vorteile

Von Gabriele Szczegulski
Nur Mitarbeiter Volker Scholz vom TSV Bietigheim darf bisher in die Sporthalle des Sportquadrats, noch finden keine Kurse statt.⇥ Foto: Helmut Pangerl

Für Geimpfte, Genesene und Getestete soll es Lockerungen in den Kontaktbeschränkungen geben. Solange die Bundesnotbremse gilt, sind die minimal und nur im privaten Bereich.

Geimpfte, Genesene, Getestete – und schon ist ein neues Kürzel erfunden – die GGG-Gruppe – erhalten Lockerungen von den Corona-Regeln. Sie dürfen sich mit mehreren Personen treffen. Und für sie gilt die Ausgangsbeschränkung nicht. Solange aber der Inzidenzwert im Kreis Ludwigsburg nicht unter 100 sinkt, gilt die Bundesnotbremse und solange sind auch keine weiteren Vorteile für die GGG-Gruppe im öffentlichen Bereich möglich, vor allem, da die Landesregierung die Ausnahmeverordnung bisher noch nicht in eine Landesverordnung überführt hat.

Öffentliche Ämter

Die Ämter der Stadt Bietigheim-Bissingen sind schon jetzt geöffnet, es muss aber ein Termin vereinbart werden, sagt Anette Hochmuth, Sprecherin der Stadt. „Daran wird sich kurzfristig nichts ändern“, so Hochmuth. „Bei uns werden jedoch alle bedient, es wird kein Schnelltest verlangt oder gar ein Impfnachweis.“ Ob und wann in den Läden wieder Click & Meet möglich werde – und damit auch in der Touristinfo der Stadt – hänge von den Inzidenzzahlen im Landkreis ab.

„Wenn sich hier die Zahlen fünf Tage lang stabil unter 100 befinden, können Einzelhändler wieder öffnen, die Außenbereiche der Gastronomie wieder genutzt werden und vieles mehr“, sagt Hochmuth. Wie die Rahmenbedingungen bei jedem Öffnungsschritt aussehen, will das Land noch vor Pfingsten näher bekanntgeben, sagt sie.

Für die Ämter des Ludwigsburger Landratsamts, so sagt Sprecherin Caren Sprinkart, hat die Änderung der Corona-Verordnung des Landes in Hinsicht auf Geimpfte und Genesene keine Auswirkungen. „Bei der Zulassungsstelle haben wir eine Terminvereinbarungs-Software, die wir nach jetzigem Stand auch in Zukunft weiterführen werden. Dadurch können die Besucherströme gelenkt werden, was die Wartezeiten für die Bürger reduziert“, so Sprinkart.

Kultur

Anette Hochmuth betont auch für diesen Bereich, dass „zunächst einmal alle einen Anspruch haben, bei einer öffentlichen Veranstaltung dabei zu sein, wenn wir sie durchführen“. Konzerte in einem kontrollierten Rahmen, eventuell mit Vorteil für Geimpfte, Genesene und Getestete könnten wohl erst ab Juli erwartet werden, da „selbst bei gesunkener Inzidenz noch ein gewisser Planungsvorlauf benötigt wird“.

Jochen Sandig, Leiter der Ludwigsburger Schlossfestspiele könne sich schon vorstellen, dass Geimpfte, Getestete und Genesene „im Rahmen der gesetzlichen Auflagen Zugang zu den Veranstaltungen haben“, so Sandig, wenn, wie er hofft, ab Juni wieder welche stattfinden dürfen. „Wir rechnen dennoch mit Personenbegrenzungen, bieten daher weiterhin auch möglichst alle Veranstaltungen online an“, so Sandig.

Sportverein

Die Sportstätten der Kommunen sind aufgrund der Inzidenz immer noch geschlossen. Das bedeutet, dass Breitensportvereine keine Kurse oder Trainings durchführen können. „Uns ist auch keine Regelung bekannt, dass wir Kurse für Geimpfte, Genesene oder Getestete durchführen können, es gilt immer noch die Bundesnotbremse“, sagt der Vorsitzende des TSV Bietigheim, Günter Krähling.

„Darüber machen wir uns Gedanken, wenn es so weit ist, noch sind uns die Hände gebunden“, so der Geschäftsführer des Vereins, Jan Bodmer. Momentan werden einige Gruppen von unter 13-Jährigen im Freien trainiert und zwar nur fünf Kinder zusammen, sagt er. Das vereinseigene Sportstudio Sport-Quadrat sei weiterhin geschlossen.

Polizei

Für die Polizei, so der Sprecher der Polizeidirektion Ludwigsburg, Peter Widenhorn, bedeuten die Erleichterungen für Genesene und Geimpfte mehr Arbeit bei Kontrollen. „Beruft sich eine kontrollierte Person auf die Ausnahmen der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, kann oder will jedoch den entsprechenden Nachweis nicht vorzeigen, so werden die Kolleginnen und Kollegen die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens prüfen und im Zweifelsfall eine Anzeige fertigen.

Eine Ansammlung von Personen wird bei nicht Vorzeigen eines erforderlichen Nachweises aufgelöst“, sagt er und rät: „Sinnvoll ist es also, den Impfpass beziehungsweise eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen“.

Einzelhandel

Sven Schaller, Vorsitzender der Aktiven Unternehmer Bietigheim-Bissingen, verweist auf den Gebrauch der Luca-App. Wenn der Einzelhandel wieder öffnen könne, sollen auch die Einzelhändler ihren Betrieb eintragen lassen, das empfehle auch der Dachverband des Bundes der Selbstständigen Baden-Württemberg, so Schaller.

„Wie wir agieren dürfen wenn die Schließungen aufgrund der Bundesnotbremse wieder zurückgestuft werden von „Click & Collect“ auf „Click & Meet“ – das erfahren wir dann.“ Wie eventuelle Vorteile für Genesene oder Geimpfte dann in der Praxis aussähen, wisse man noch nicht, so Schaller, ein Problem sei auch, wer und ob die Einzelhändler das kontrollieren können und dürfen.

RKH-Kliniken

Laut Pressesprecher Alexander Tsongas bleiben in den RKH-Kliniken die Regelungen für Besucher und Patienten mit Test- und Maskenpflicht ohne Ausnahmen für Geimpfte und Genesene vorerst bestehen.

„Derzeit liegen weder die Landesverordnung noch die notwendigen Ausführungsbestimmungen vor. Erst wenn diese eintreffen, können Krankenhäuser dementsprechend konkrete Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen und zeitnah umsetzen“, sagt Tsongas. So könnten Erleichterungen für Geimpfte und Genesende frühestens in der kommenden Woche greifen.

 
 
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