Löchgau Ortsmitte Neue Parkzeiten und Verkehrsführung

Von Gabriele Szczegulski
Die neue, öffentliche Tiefgarage Nonnengasse ist schon befahrbar. Langzeitparker sollen aber geahndet werden. Foto: /Martin Kalb

 Der Gemeinderat beschließt, dass die Hauptstraße in Löchgau zur verkehrsberuhigten Zone wird.

Mit der Fertigstellung des neuen Ärzte- und Wohnhauses in der Nonnengasse 1 und der Freigabe des Parkhauses beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung ein umgewandeltes Parkraummanagement und auch eine angepasste Verkehrsführung in der Ortsmitte. Der Parkplatz Nonnengasse wird in Kürze fertig gestellt und das Parkhaus ist bereits befahrbar. Bürgermeister Robert Feil teilte dem Gremium mit, wie die Verwaltung das Parken in diesem Bereich gestalten will. Auf dem oberirdischen Parkplatz werden elf Stellplätze für die Bewohner des Hauses Nonnengasse 1 reserviert. Alle anderen Parkplätze können für zweieinhalb Stunden belegt werden.

Langzeitparker sollen geahndet werden

Im Parkhaus soll das Parken mit Parkscheibe für maximal zehn Stunden erlaubt sein, für Besucher der Arztpraxis oder Kunden der Geschäfte in der Ortsmitte oder aber für die Bewohner des Hauses Nonnengasse 1. Die Verwendung der Parkscheibe soll verhindern, so Feil, dass, wie in der Vergangenheit auf dem Parkplatz Nonnengasse, Langzeitparker, Wohnmobile oder Anhänger „wochen- oder sogar monatelang“ abgestellt werden. Dies soll auch durch Mitarbeiter der Verwaltung und einen externen Dienst überwacht werden.

In der Hauptstraße sieht die Konzeption eine Parkdauer von einer halben Stunde vor. Mit der reduzierten Parkdauer soll gewährleistet werden, dass die Stellplätze insbesondere den Versorgungsgängen zur Verfügung stehen. Derzeit prüft die Straßenverkehrsbehörde, wie diese Regelung in einem verkehrsberuhigten Bereich angeordnet werden kann, weshalb die Festlegung noch entsprechend zurückgestellt werden soll.

Denn die Hauptstraße soll ab der Nonnengasse zum verkehrsberuhigten Bereich werden, das heißt es gilt Schritttempo und zwar gleichberechtigt für Kfz, Lkw, Fahrräder, E-Bikes oder E-Roller. Grund dafür ist, dass in der Hauptstraße aufgrund des Begegnungsverkehrs ein Gehweg angelegt wird. Aufgrund dieser Trennung muss der Bereich als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen werden.

Im Bereich vom Markt- und Rathausplatz wird zudem mit ausfahrbaren Pollern eine partielle Sperrung für den Pkw-Verkehr am Wochenende im Anschluss an die Geschäftszeiten der Einzelhändler vorgesehen. Versicherungsrechtliche Voraussetzung für die ausfahrbaren Poller ist unter anderem eine vorhandene Schrittgeschwindigkeit. Auch aus diesem Grund und um die Aufenthaltsqualität zu gewährleisten wird in der Hauptstraße ein verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

Eine Sperrung des Markt- und Rathausplatz wird von der Verwaltung von Samstag, 13 Uhr, bis Sonntag, 20 Uhr. vorgeschlagen. Damit die Klostergasse in diesem Zeitraum weiterhin angefahren werden kann, wird eine Änderung der Fahrtrichtung in der Kirchstraße zwischen der Hauptstraße und der Besigheimer Straße vorgenommen, sodass künftig nur noch von der Besigheimer Straße eingefahren werden kann.

Unechte Einbahnstraße ist vorgesehen

Da eine Einbahnstraßenregelung im verkehrsberuhigten Bereich nach der StVO nicht vorgesehen ist, wird in Abstimmung mit der unteren Straßenverkehrsbehörde eine unechte Einbahnstraßenregelung vorgesehen, erklärte Bürgermeister Robert Feil. Dies bedeutet, dass in den Einfahrtsbereichen zur Hauptstraße die zulässigen Fahrtrichtungen angegeben werden. In sämtlichen Bereichen sieht die bestehende Beschilderung dies bereits vor. Ausgenommen ist die Kirchstraße, in der sich die Fahrtrichtung ändern soll. Hier wäre bei der künftigen Einfahrt die Fahrtrichtung geradeaus sowie nach rechts und es gebe ein Einfahrtsverbot von der Hauptstraße in die Kirchstraße im Bereich zwischen dem Eiscafé und dem EJB. Die Gemeinderäte stimmten allen Vorschlägen der Verwaltung einhellig zu.

 
 
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