Ludwigsburg Die Arbeit geht weiter

Von Claudia Mocek
Oberstaatsanwalt Thomas Will vor den rund 1,78 Millionen Karteikarten, die in der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen gesammelt worden sind. Foto: /Martin Kalb

Auch 68 Jahre nach ihrer Gründung führt die Zentrale Stelle Ludwigsburg Vorermittlungen zu nationalsozialistschen Verbrechen.

Sammeln, Sichten, Auswerten: die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen hat seit ihrer Gründung 1958 das Ziel, noch lebende Täter und Gehilfen der massenhaften Morde der Nationalsozialisten weltweit ausfindig zu machen und die Ergebnisse ihrer Vorermittlungen an die Staatsanwaltschaft zu übergeben. Über den aktuellen Stand der Recherchen und die Zukunft der Einrichtung hat die BZ mit dem Leiter, Oberstaatsanwalt Thomas Will, gesprochen.

„Bis zur Gründung der Zentralen Stelle hing es vom Zufall ab, ob ein NS-Verbrechen außerhalb des Bundesgebiets von deutschen Justizbehörden verfolgt wurde“, sagt Behördenleiter Thomas Will. Vor 68 Jahren begann die Behörde mit der systematischen Verfolgung der Täter. Bis heute führt sie die Vorermittlungen bei nationalsozialistischen Verbrechen und übergibt diese an die Staatsanwaltschaft. Die Zentralkartei der Zentralen Stelle umfasst mittlerweile rund 1,78 Millionen Karteikarten mit über 700.000 Namen von Beschuldigten oder Zeugen sowie mehr als 28.000 Tatorten in der ganzen Welt.

Insgesamt 7701 Verfahren hat die Zentrale Stelle bislang an Staatsanwaltschaften abgegeben, daraus resultierten rund 6500 Urteile. „Wir sind den Staatsanwaltschaften gegenüber nicht weisungsbefugt“, sagt Will, „wenn wir mit deren Entscheidungen nicht übereinstimmen, können wir nichts machen“, sagt er: „Rückblickend wäre es sicherlich gut gewesen, wenn wir eine Anklagekompetenz erhalten hätten.“ Je mehr Zeit vergeht, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, noch lebende Täter zu finden. Derzeit sucht die Zentrale Stelle noch etwa 50 Personen im In- und Ausland und es wurden noch drei offene staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren abgegeben.

Ermittlungen gegen Wachleute

Die Frage, wer als Täter vor Gericht angeklagt werden kann, hat sich gewandelt. 1969 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass allein der Dienst in einem Konzentrationslager ohne konkreten Tatvorwurf nicht ausreiche für eine Verurteilung. Diese Auffassung änderte sich im Laufe der Zeit, erklärt Will. 2011 wurde John Demjanjuk, der als Wachmann im Lager Sobibor gearbeitete hatte, wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 28.000 Fällen verurteilt. „Wir haben 30 Vorermittlungen gegen Wachleute von Auschwitz 2013 an die Staatsanwaltschaften abgegeben“, sagt Thomas Will.

Ein Wendepunkt war laut Will das Urteil gegen Oskar Gröning, einem Wachmann in Auschwitz. Er wurde am 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. „Das war natürlich nochmals ein Ausrufezeichen“, sagt Will. Denn mit Gröning habe sich die bis dahin geltende Rechtspraxis grundlegend geändert: „Wer Wachdienste leistet in einem Lager, in dem permanent systematische Tötungen stattfinden, ist als Gehilfe schuldig“, erläutert er die neue juristische Sichtweise. Zwei Jahre später folgte die Verurteilung eines weiteren Wachmanns von Auschwitz, Reinhold Hanning. Der Bundesgerichtshof habe im Fall Gröning bestätigt, dass ein funktionierender Apparat die Voraussetzung für systematische Morde gewesen sei, sagt Thomas Will.

Der Behördenleiter räumt ein, dass mit der Verfolgung von Wachleuten rückblickend zu spät begonnen worden sei. Bis in die 2000er-Jahre hinein habe die Auffassung geherrscht, dass die Konzentrationslager juristisch vollständig aufgearbeitet seien. „Da hat es wohl über eine Generation für einen Wechsel gebraucht“, sagt er. Noch bis in die 1990er-Jahre hinein seien Personen in einflussreichen Positionen tätig gewesen seien, die den Krieg selbst erlebt hatten. Dies habe die gesellschaftliche Stimmung in allen Bereichen geprägt.

2024 wurde eine Sekretärin verurteilt, eine zivile Verwaltungsangestellte, die als Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof in der Lagerverwaltung tätig gewesen war. Vor ihrer Verhaftung versuchte sie zu fliehen. Die Frau habe damals von ihrem Büro aus die Baracken der Häftlinge, das Krematorium und die Gaskammer sehen können. Mit ihrer Arbeit habe sie „wissentlich das Massentöten mit gefördert“. Der Bundesgerichtshof habe dies bestätigt.

Aufwendige Recherche

Die Recherche in den einzelnen Fällen ist äußerst aufwendig, erläutert Will. Zu jedem Lager führt die Zentrale Stelle eine vierstellige Zahl von Personen, deren Geburtsdaten bekannt sind oder bei denen eine Verfolgung noch möglich wäre. Die Behörde arbeitet mit Geburtsstandesämtern, der Rentenversicherung und sogar Kfz-Zulassungsstellen zusammen. „Wir müssen da kreativ sein“, sagt er. Besonders aufschlussreich seien Recherchen im Moskauer Archiv gewesen, bei denen sie mehrfach fündig wurden. Auch Interpol und das Schengener Informationssystem werden eingebunden. Es sei zwar unwahrscheinlich, dass noch viele Verdächtige gefunden würden, doch ausschließen könne man es auch nicht.

Derzeit arbeiten in der Zentralen Stelle 17 Personen, davon fünf als Dezernentinnen und Dezernenten. Dazu zählen auch eine Staatsanwältin aus Berlin, eine aus Bremen und ein Kriminalhauptkommissar.

Oberstaatsanwalt Will erklärt, dass sich seine Behörde derzeit in der Schlussphase der Ermittlungen befindet. Es könnten noch etwa drei Jahrgänge verfolgt werden. Taten von 1941 könnten faktisch nicht mehr verfolgt werden, da die damals Handelnden heute nicht mehr leben könnten. Daher konzentriere sich die Zentrale Stelle auf die letzten zwei Kriegsjahre.

Nach dem Abschluss der Ermittlungen soll der Ort der Zentralen Stelle zu einem Gedenkort werden. Der Förderverein setzt sich dafür ein, dass etwas Bleibendes entstehe – ein Ort der Bildung und Forschung, der weiterhin weltweit bekannt sei.

Der 66-Jährige hat sich dazu entschieden, noch bis 67 weiterzumachen. Thomas Will glaubt allerdings nicht, dass im April 2027 für die Zentrale Stelle bereits der Schlusspunkt gesetzt werden könne: „Es kann etwas länger dauern.“ Er setze auf die sehr guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Ermittlungen fortsetzen könnten.

Übergang zum Frieden

Der Oberstaatsanwalt betont die Bedeutung der pädagogischen Nutzung dieser Aufarbeitungsarbeit. Die Zentrale Stelle sei eine der ersten Behörden gewesen, die auch symbolisch für eine Übergangsjustiz stehe. Der Begriff umfasst alle Maßnahmen zur rechtlichen und gesellschaftlichen Aufarbeitung von Massenverbrechen nach dem Ende von Diktaturen oder Kriegen. Ein Modell, das zeigt, wie eine Gesellschaft mit ihren eigenen Verbrechen umgehe. Ziel sei es, den Übergang zum Frieden zu ermöglichen und das Vertrauen in den Staat wiederherzustellen. Thomas Will: „Das ist eine wichtige Botschaft an die Nachfolgeeinrichtung und an künftige Generationen.“

 
 
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