Ludwigsburg Doch keine illegale Droge

Von Heike Rommel
Cannabidiol wird zwar auch aus der Hanfpflanze gewonnen, ist aber nicht illegal. ⇥ Foto: dpa

Das Gericht stellt ein Strafverfahren ein, da es sich nicht um Marihuana, sondern Cannabidiol handelt.

Ungestraft ist vor dem Ludwigsburger Jugendgericht ein 19-Jähriger aus einer Anklage auf unerlaubten Drogenbesitz herausgekommen. Das vermeintliche Marihuana, das die Polizei in seinem Zimmer beschlagnahmt hat, war der Tabakersatz Cannabidiol, hergestellt aus zertifiziertem Nutzhanf und damit legal.

Mit dem Verdacht auf unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln hatten Polizeibeamte am 12. November 2019 gegen 6.40 Uhr beim Angeklagten gelingelt und 0,27 Gramm netto vermeintliches Marihuana sicher gestellt. Das Material, so erklärte der Verteidiger des Angeklagten gleich zu Beginn der Verhandlung, falle möglicherweise gar nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. In Baden-Württemberg, so der Anwalt, könnten Strafverfahren, wo es um Mengen bis zu einem Gramm Cannabidiol geht, eingestellt werden, in Nordrhein-Westfalen sogar Verfahren um Mengen bis zu 15 Gramm. Denn das Cannabidiol habe einen Reinheitsgehalt von lediglich 0,0005 Prozent.

Wie Marihuana vermarktet

Cannabidiol würde fälschlicherweise als Marihuana vermarktet, so der Verteidiger. Vor diesem Hintergrund stellte die Richterin das Strafverfahren gegen den 19-Jährigen ein und erlegte sowohl Verfahrens- als auch Rechtsanwaltskosten der Staatskasse auf. Wiedersehen wird sie den Gerlinger dennoch, denn als die Polizei bei ihm klingelte, fand sie auch eine Schreckschusswaffe mit einem Magazin und sechs Patronen, ein Kubotan (Nahkampfwaffe), ein Einhandmesser, eine Feinwaage, einen Crusher (Zerkleinerer für Brocken) und Quarzhandschuhe.

 
 
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